Servus!
Viele Chöre haben ihre Hörproben nach der massiven GEMA-Gebührenerhöhung von ihrem Webserver genommen. Nach meiner unzulänglichen Information kostet das Bereithalten um die 400 € jährlich. Bei starker Inanspruchnahme (wer bewertet das?) auch deutlich mehr.
Meine Idee: Ich hoste deren Audio-Dateien und hole mir die Kosten anteilig wieder. So als Genossenschaftsgedanke.
Von wem willst du die Kosten der (kostenlosen) Hörproben wieder holen?
- Von den Vereinen (die die GEMA-Kosten und Risiken nicht stemmen wollen)?
- Von nicht angemeldeten Nutzern, die nur kurz mal reinhören wollen?
Finde den Fehler!
Ich habe auch eine Seite für einen Sportverein erstellt, der eine Musik-Abteilung hat. Dort findet sich in einer Seite mit Frames versteckt eine Sammlung von Hörproben, die jeweils nur eine Minute lang sind. Gerüchteweise würde sie dies von der GEMA-Gebühr befreien.
Zitat: Sie dürfen einzig und alleine sogenannte gemeinfreie Stücke ins Internet stellen, also Stücke, die keinem Urheberrecht mehr unterliegen. Dies sind z. B. alte Volkslieder oder Stücke von Komponisten, die seit mindestens 70 Jahren tot sind (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit). Aber Achtung: Die Bearbeitung eines Stückes (Arrangement) kann schon wieder urheberrechtlich geschützt sein!
Die Länge des Stückes (ob in Sekunden oder Takten gemessen) ist hierbei völlig unerheblich! Somit beantwortet sich auch schon die zweite Frage nach den Hörproben: Nein, Hörproben von urheberrechtlich geschützten Stücken sind ebenfalls nicht erlaubt!
Herzliche Grüße
Matthias Scharwies
Ήταν διασκεδαστικό όσο κράτησε.
Χρύσιππος ὁ Σολεύς, 220 π.Χ.