Linuchs: Video / Audio von fremder Webseite einbetten

Moin,

Kann das Einbetten von Videos (z.B. Youtube) in die eigene Webseite zu GEMA-Forderungen an mich führen? Bzw. an meine Kunden, die mich dann in Regress nehmen?

Zusatzfrage:

Wenn ich MP3-Dateien von fremden Domains (Chören) als <audio> tag zum Abspielen anbiete, ist das rechtlich gleich oder unterschiedlich zu beurteilen?

Über den <audio> Balken setze ich den Lied-Titel mit dem Symbol für externen Link.

Linuchs

  1. Hallo,

    Einbetten von Videos [oder] als <audio>

    Warum sollte es einen prinzipiellen Unterschied machen, ob man nur was hört oder auch sieht?

    Gruß
    Kalk

    1. Warum sollte es einen prinzipiellen Unterschied machen, ob man nur was hört oder auch sieht?

      Ich mache keine Annahmen, ich frage. Schon zwischen Ton und Bild gibt es rechtliche Unterschiede. Bei Interesse suche mal nach „Verwertungsgesellschaft“.

      Kann ja sein, dass Youtube diesen Fall der Einbettung mit der GEMA geregelt hat, und das deshalb anbietet (teilen), die Chöre aber nicht.

      1. Hallo,

        Ich mache keine Annahmen, ich frage. Schon zwischen Ton und Bild gibt es rechtliche Unterschiede. Bei Interesse suche mal nach „Verwertungsgesellschaft“.

        Und ich stelle Rückfragen, die im Idealfall Dir bei Deinem Interesse Deine Recherche lenken könn(t)en…

        Gruß
        Kalk

  2. Schon länger denke ich darüber nach, zumindest Audio-Dateien auf dem eigenen Server bereitzuhalten.

    Viele Chöre haben ihre Hörproben nach der massiven GEMA-Gebührenerhöhung von ihrem Webserver genommen. Nach meiner unzulänglichen Information kostet das Bereithalten um die 400 € jährlich. Bei starker Inanspruchnahme (wer bewertet das?) auch deutlich mehr.

    Meine Idee: Ich hoste deren Audio-Dateien und hole mir die Kosten anteilig wieder. So als Genossenschaftsgedanke.

    Doch diese Abrechnungen, die Verwaltung fremden Geldes, der Traffic und das rechtliche Risiko hielten mich bisher zurück. Nun höre ich von einem Betroffenen, dass die GEMA (wohl wegen der Corona-Ausfälle) händeringend nach vergessenen oder übersehenen Ansprüchen sucht und eine happige Rechnung für 2018 aufmacht.

    Da rollt möglicherweise ein neuer Abmahn-Tsunami auf die Musik-Szene zu. Wer GROSS ist, ist auch GIERIG.

    Im Internet kann man nicht nur lesen, sondern auch hören. Ich finde es sehr bedauerlich, dass die meisten Chöre stumm sind.

    Linuchs

    1. Servus!

      Viele Chöre haben ihre Hörproben nach der massiven GEMA-Gebührenerhöhung von ihrem Webserver genommen. Nach meiner unzulänglichen Information kostet das Bereithalten um die 400 € jährlich. Bei starker Inanspruchnahme (wer bewertet das?) auch deutlich mehr.

      Meine Idee: Ich hoste deren Audio-Dateien und hole mir die Kosten anteilig wieder. So als Genossenschaftsgedanke.

      Von wem willst du die Kosten der (kostenlosen) Hörproben wieder holen?

      • Von den Vereinen (die die GEMA-Kosten und Risiken nicht stemmen wollen)?
      • Von nicht angemeldeten Nutzern, die nur kurz mal reinhören wollen?

      Finde den Fehler!

      Ich habe auch eine Seite für einen Sportverein erstellt, der eine Musik-Abteilung hat. Dort findet sich in einer Seite mit Frames versteckt eine Sammlung von Hörproben, die jeweils nur eine Minute lang sind. Gerüchteweise würde sie dies von der GEMA-Gebühr befreien.

      Nordbayerischer Musikbund eV: Darf ich Musik, die wir selbst eingespielt haben, auf meiner Homepage veröffentlichen? Und wie sieht es mit Hörproben aus?

      Zitat: Sie dürfen einzig und alleine sogenannte gemeinfreie Stücke ins Internet stellen, also Stücke, die keinem Urheberrecht mehr unterliegen. Dies sind z. B. alte Volkslieder oder Stücke von Komponisten, die seit mindestens 70 Jahren tot sind (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit). Aber Achtung: Die Bearbeitung eines Stückes (Arrangement) kann schon wieder urheberrechtlich geschützt sein!

      Die Länge des Stückes (ob in Sekunden oder Takten gemessen) ist hierbei völlig unerheblich! Somit beantwortet sich auch schon die zweite Frage nach den Hörproben: Nein, Hörproben von urheberrechtlich geschützten Stücken sind ebenfalls nicht erlaubt!

      Herzliche Grüße

      Matthias Scharwies

      --
      Ήταν διασκεδαστικό όσο κράτησε.
      Χρύσιππος ὁ Σολεύς, 220 π.Χ.
      1. Von wem willst du die Kosten der (kostenlosen) Hörproben wiederholen?

        Von den Vereinen. Wenn ich 400 € an die GEMA zahle für Audio-Dateien auf meiner Webseite, hole ich sie mir von den Vereinen anteilig wieder. Das meine ich mit Genossenschaftsidee.

        Zum Beispiel nach Anzahl derer Dateien, meinetwegen auch nach (gedeckelter) Zahl der Abrufe, wenn nötig.

        Habe 2019 auf der Mitgliederversammlung eines Chor-Fachverbandes den Antrag gestellt, dass die das für ihre Mitglieder machen.

        Mehrheitlich wurde die Entscheidung auf 2020 verjährt (ist das das entsprechende Wort für vertagt?). Wegen Corona gibt es keine Mitgliederversammlung 2020.

        Und 2021 ist der Antrag vielleicht wirklich verjährt.

        1. Hallo,

          ist das das entsprechende Wort für vertagt?

          Nein. Vertagen hat nichts mit den Tagen zu tun, sondern kommt vom Tagen.

          Gruß
          Kalk

          1. Nein. Vertagen hat nichts mit den Tagen zu tun, sondern kommt vom Tagen.

            Verstehe. Deshalb dauert der Bundestag schon 70 Jahre.

            Aber warum der Hessentag 10 Tage dauert ohne zu tagen ... lassen wir das, ich werde die deutsche Sprache nie bis ins Detail verstehen.

            Was bei juristischen Spitzfindigkeiten eine herbe Behinderung darstellt.

        2. Servus!

          Von wem willst du die Kosten der (kostenlosen) Hörproben wiederholen?

          Von den Vereinen. Wenn ich 400 € an die GEMA zahle für Audio-Dateien auf meiner Webseite, hole ich sie mir von den Vereinen anteilig wieder. Das meine ich mit Genossenschaftsidee.

          Ich hatte das letztes Jahr mal im Netz recherchiert, ohne zu einer abschließenden Antwort zu kommen - bin ja auch kein Anwalt.

          Nur mein Wissensstand aus der Erinnerung: Vereine kriegen von der GEMA nen Sondertarif von iirc 180€ (Summe aus dem Gedächtnis). Da ich keine schlafenden Hunde wecken wollte, habe ich die GEMA selbst (1. Ansprechpartner) nicht kontaktiert.

          Wenn Du jetzt ein "Genossenschaftliches" Portal aufmachen willst, gründest Du entweder einen gemeinnützigen Verein mit allen Musikvereinen als Mitglieder oder machst das professionell und zahlst entsprechend mehr.

          Ich würde mal nen Anwalt oder die GEMA fragen.

          Herzliche Grüße

          Matthias Scharwies

          --
          Ήταν διασκεδαστικό όσο κράτησε.
          Χρύσιππος ὁ Σολεύς, 220 π.Χ.
          1. Hallo Matthias,

            Da ich keine schlafenden Hunde wecken wollte, habe ich die GEMA selbst (1. Ansprechpartner) nicht kontaktiert.

            Kann man die wecken? Ich hatte 2008 zum Start meines „klingenden“ Veranstaltungskalenders angefragt, welche Kosten auf mich zukommen.

            Da kamen nur Rückfragen, wieviele Aufrufe ich hätte und so weiter.

            Für die Antwort hätte ich den Webauftritt mit Abruf von Hörproben ja schon betreiben müssen und wäre prompt ins Fettnäpfchen getreten. Ich denke nicht, dass die GEMA einen Test-Zeitraum akzeptiert, damit deren eigene Fragen beantwortet werden können.

            Wie nennt man eine Macht im Hintergrund, die keine klaren Ansagen macht, aber mit Konsequenzen droht? MAFIA. Im Mittelalter auch KIRCHE.

            Ich bin ausdrücklich dafür, dass Kulturtreibende ihren berechtigten Obolus bekommen. Aber doch nicht über eine Organisation, die im Nebel arbeitet.

            Linuchs

      2. Hallo,

        Nein, Hörproben von urheberrechtlich geschützten Stücken sind ebenfalls nicht erlaubt!

        Aber wenn ich die Hörprobe in ein Video einbette, und z.B. ein Foto eines Singschwans unterlege, dann ist das doch bestimmt eine völlig andere Situation, oder?

        Gruß
        Kalk

        1. Hallo Kalk,

          und z.B. ein Foto eines Singschwans unterlege

          Antwort von Radio Eriwan: „Im Prinzip ja, aber der Singschwan muss mindestens 70 Jahre tot sein.“

          Da hast du aber Probleme mit dem Beweis.

          Im Ernst: Ein kostenpflichtiges Audio-Dingens wird nicht durch Hinzufügen von irgendwas kostenlos.

          Ausgenommen vielleicht eine übertönende Sirene, wenn man das Audio-Dings nicht mehr erkennt.

          ... grübel ... da lässt sich doch was machen linker - rechter Kanal ...

          Linuchs

  3. Moin Linuchs

    Kann das Einbetten von Videos (z.B. Youtube) in die eigene Webseite zu GEMA-Forderungen an mich führen? Bzw. an meine Kunden, die mich dann in Regress nehmen?

    Ob das zu GEMA-Forderungen führen kann, weiß ich nicht, aber denke beim Einbinden fremder Inhalte an die DSGVO.

    Wenn ich MP3-Dateien von fremden Domains (Chören) als <audio> tag zum Abspielen anbiete, ist das rechtlich gleich oder unterschiedlich zu beurteilen?

    Ich denke schon.

    Viele Grüße
    Robert