hmmm ... auch laut Fahzeugschein als LKW zugelassen? Das kann vorteilhaft sein, weil dann die KFZ-Steuer anhand der Nutzlast berechnet wird. AFAIR verliert man dann aber auch das eine oder andere Privileg, das die StVO einem PKW gewähren würde.
Verkehrszeichen: „LKW“-Verbote/Gebote gelten regelmäßig für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Das betrifft auch LKW-Überholverbote. Mit der Zulassung als LKW, „Sonderfahrzeug“ (Wohnmobil), Bus oder PKW hat das also wenig zu tun. Und bei machen Ver- oder Geboten willst Dich mit einem solchen Fahrzeug trotzdem daran halten. Ich sag nur „italienische Innenstädte“ und fette, steckengebliebene „Geländewagen“ mit den, nach nur eigener Darstellung „fähigsten“ Fahrern der Welt.