Hi,
Verkehrszeichen: „LKW“-Verbote/Gebote gelten regelmäßig für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.
ja, aber da sind PKW meistens ausgenommen (z.B. Zeichen 253). Das betrifft vor allem die Dienstfahrzeuge von Politik- oder Industriebonzen, die mit ihrem gepanzerten Innenraum auch gern mal die 3.5t überschreiten.
Das betrifft auch LKW-Überholverbote. Mit der Zulassung als LKW, „Sonderfahrzeug“ (Wohnmobil), Bus oder PKW hat das also wenig zu tun. Und bei machen Ver- oder Geboten willst Dich mit einem solchen Fahrzeug trotzdem daran halten.
Das ist dann die verantwortungsvolle Einschätzung, welche Manöver du mit deinem Fahrzeug gefahrlos machen kannst.
Einen schönen Tag noch
Martin
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Wie man sich bettet, so schallt es heraus.
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