Wieviele Besucher nutzen ein Androidsystem mit dem Sie bei Google angemeldet sind?
Für den Datenschutzverstoß reicht es tatsächlich, dass ein Browser durch die Einbettung von Fonts, Bildern, Javascript, CSS oder Multimedia-Kram von Servern Dritter die eigentlich besuchte Webseite als „Referer“, die IP des Besuchers und weitere Daten aus dem Request-Header „verpetzt“ (was allein schon ein Tracking möglich macht) und das hierdurch (ungefragt!) womöglich weitere Cookies gesetzt werden.
Was jetzt die gegenständlichen „Abmahnungen“ betrifft verstärken diese übrigens meine begründet bestehenden, erheblichen Zweifel an der Qualität der juristischen Ausbildung in Deutschland(¹). Die wollten doch tatsächlich als „Schadensersatz“ 2000 Euro - aber eben nicht einmal eine Unterlassungserklärung. Blöder geht es kaum!
¹) Hier werden selbst ausgemachte Dummköpfe zum „Dr. jur.“ und Leute, die ERWEISLICH nicht mal das StGB kennen, zu „Oberprädikatsjuristen“ (Oberstaatsanwälten) ernannt und Leute, die sogar das eigene Geschreibsel nicht lesen können, nicht nur zum „Dr. jur.“, sondern auch noch zu „Richtern am Landgericht“.