Matthias Scharwies: Google-Fonts einbinden doch nicht verboten?

0 67

Google-Fonts einbinden doch nicht verboten?

Matthias Scharwies
  • font
  1. 0
    Tabellenkalk
    1. 0
      TS
      • recht
  2. 0
    Robert B.
    1. 0
      Tabellenkalk
      1. 0
        Robert B.
  3. 2
    JürgenB
    1. 0
      Mitleser 2.0
      1. 0
        JürgenB
  4. 3

    Google-Fonts vom CDN einbinden bleibt „heikel bis verboten“

    Raketenwilli
    1. 0
      Fred
      1. 0
        Der Martin
        • datenschutz
        • font
        1. 1
          Gunnar Bittersmann
          • datenschutz
          • font
          • performance
      2. 0
        Robert B.
        • datenschutz
        • recht
      3. 0

        Datenschutzverstoß, Zweifel an der Qualität der juristischen Ausbildung in Deutschland

        Raketenwilli
        • recht
        1. 0

          Schreibstil

          Der Martin
          • meinung
          • programmierstil
          • zu diesem forum
          1. 0
            Felix Riesterer
            1. 0
              Der Martin
              1. 2
                Rolf B
                1. 0

                  „Organe der Rechtspflege“

                  Raketenwilli
                2. 0

                  „denn die Hetze gegen die Justiz“

                  Raketenwilli
                  1. 4
                    Rolf B
                    1. 0
                      Hans
                      1. 0
                        Der Martin
    2. 0
      TS
      • dsgvo
      • font
      • recht
      1. 0
        Rolf B
        1. 0
          TS
      2. 1

        Unterschätze das pekunäre Interesse der Werbewirtschaft (und den Lobbyismus) nicht.

        Raketenwilli
  5. 0

    Eigentlich hat das mit dieser Frage relativ wenig zu tun.

    klawischnigg
    1. 2
      Tabellenkalk
      1. 0
        klawischnigg
        1. -1
          Tabellenkalk
          1. 0
            TS
            • menschelei
            1. 0
              Tabellenkalk
              1. 0
                TS
          2. 0
            klawischnigg
            1. 0
              Raketenwilli
              1. 0
                Der Martin
          3. 0

            Nach meinen eigenen Erfahrungen sollten Juristen das Programmieren lernen.

            Raketenwilli
            1. 0
              Rolf B
              1. 1
                Felix Riesterer
                1. 0
                  Rolf B
                  1. 0
                    TS
                  2. 0
                    Felix Riesterer
                2. 0
                  TS
                  • menschelei
                  1. -1
                    Der Martin
                    1. 0
                      TS
                      1. -1
                        Der Martin
              2. 0
                TS
                • archiv
                • menschelei
                • sicherheit
                1. 0
                  Mitleser 2.0
            2. 0
              TS
              • historie
              • programmiertechnik
              • recht
              1. 0
                JürgenB
                • meinung
    2. 1
      Rolf B
    3. 0
      Raketenwilli
      1. 0
        klawischnigg
        1. 0
          Raketenwilli
          1. 0
            klawischnigg
            1. 2
              Matthias Scharwies
              1. 0
                Raketenwilli
            2. 0
              Raketenwilli
        2. 0
          TS
          • geschichte
          • recht
          • seitenbewertung
          1. 0
            klawischnigg
          2. 0
            Raketenwilli
  6. 0
    Matthias Scharwies
    1. 0
      Rolf B
      1. 0
        Matthias Scharwies
      2. 1
        Tabellenkalk

Servus!

LeseTipp: Betrugsmasche „Google-Fonts“: Razzia bei Berliner Abmahnanwalt Kilian Lenard (tagesspiegel.de)

Trotzdem zeigen wir, wie man Fonts selbst hostet:

HTML/Tutorials/Google-Fonts_selbst_hosten

Herzliche Grüße

Matthias Scharwies

--
Eigentlich hatte ich heute viel vor - jetzt habe ich morgen viel vor!
  1. Hallo,

    LeseTipp: [ . . .]

    das klingt, als ob man die Frage im Betreff mit „wer weiß?“ beantworten muss…

    Trotzdem zeigen wir, wie man Fonts selbst hostet:

    HTML/Tutorials/Google-Fonts_selbst_hosten

    Jedenfalls braucht man wohl nicht zu befürchten, damit die Persönlichkeitsrechte eines Algorithmus' zu verletzen...

    Gruß
    Kalk

    1. Hello,

      LeseTipp: [ . . .]

      das klingt, als ob man die Frage im Betreff mit „wer weiß?“ beantworten muss…

      Trotzdem zeigen wir, wie man Fonts selbst hostet:

      HTML/Tutorials/Google-Fonts_selbst_hosten

      Jedenfalls braucht man wohl nicht zu befürchten, damit die Persönlichkeitsrechte eines Algorithmus' zu verletzen...

      Das würde als Lernergebnis der Angelegenheit doch ergeben, dass die Gerichte bzw. die Ermittlungsbehörden für derartige Abmahnfälle eine zentrale Meldestelle einführen sollten, die zunächst feststellt, ob von der gleichen IP, bzw. aus dem gleichen Netzsegment mehrere derartiger Abmahnälle eingetroffen sind oder noch eintreffen.

      Dann liegt zumindest ein hinreichender Anfangsverdacht auf gewerbsmäßigen Betgrug vor, der dann auch eine Hausdurchsuchung rechtfertigt.

      Das würde dann die Gerichte im nächsten Schritt erheblich entlasten und wirtschaftlich sanieren. Sie müssten die Klage nämlich nur noch kostenpflichtig abweisen und stattdessen eine Strafe wegen Vortäuschung einer Straftat veranlassen.

      Glück Auf
      Tom vom Berg

      --
      Es gibt soviel Sonne, nutzen wir sie.
      www.Solar-Harz.de
      S☼nnige Grüße aus dem Oberharz
  2. Moin Matthias,

    Google-Fonts einzubinden war nie verboten – das inkorrekte Nutzen von Google als CDN verstößt nur unter Umständen gegen die DSGVO.

    LeseTipp: Betrugsmasche „Google-Fonts“: Razzia bei Berliner Abmahnanwalt Kilian Lenard (tagesspiegel.de)

    In diesem Fall lag laut Gericht kein DSGVO-Verstoß vor, weil die Angeklagten gezielt Webseiten und Fonts abgerufen haben.

    Trotzdem zeigen wir, wie man Fonts selbst hostet:

    HTML/Tutorials/Google-Fonts_selbst_hosten

    Das ist grundsätzlich zu begrüßen – auch für andere externe Inhalte 👍

    Viele Grüße
    Robert

    1. Hallo,

      In diesem Fall lag laut Gericht kein DSGVO-Verstoß vor, weil die Angeklagten gezielt Webseiten und Fonts abgerufen haben.

      war es nicht vorallem der Umstand, dass die Webseiten automatisiert abgerufen wurden?

      Gruß
      Kalk

      1. Moin Kalk,

        In diesem Fall lag laut Gericht kein DSGVO-Verstoß vor, weil die Angeklagten gezielt Webseiten und Fonts abgerufen haben.

        war es nicht vorallem der Umstand, dass die Webseiten automatisiert abgerufen wurden?

        gezielt und automatisch, korrekt.

        Viele Grüße
        Robert

  3. Hallo Matthias,

    es geht nicht darum, ob etwas erlaubt ist, sondern auch darum, ob man als Seitenbetreiber das Tracking von Google und Co unterstützen möchte.

    Gruß
    Jürgen

    1. es geht nicht darum, ob etwas erlaubt ist, sondern auch darum, ob man als Seitenbetreiber das Tracking von Google und Co unterstützen möchte.

      Naja. Neben „moralischen“ Erwägungen ist es durchaus legitim, sich auch um potentielle Abmahnkosten Gedanken zu machen.

      1. Hallo,

        natürlich. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man nicht alles machen muss, nur weil es nicht verboten ist, z.B. der ganze Cookie-Mist.

        Gruß
        Jürgen

  4. Das die Abmahnungen wegen der Schadenseratzforderung - ohne das tatsächlich ein Schaden entstand - Betrug sind, heißt gerade nicht, dass das Einbinden der Fonts von den Google-Servern rechtmäßig sei.

    Hier bleibt es dabei, dass vor der Einbindung der Google-Fonts (betrifft übrigens auch anderes Zeug (Javascript, Pics, Multimedia) von solchen Drittservern eine Zustimmung der Besucher geholt werden muss.

    1. Hi,

      ich finde das mehr als befremdlich.
      Wieviele Besucher nutzen ein Androidsystem mit dem Sie bei Google angemeldet sind?
      Wie haben die Besucher die Webseite gefunden? Etwa über Google?

      Gruß
      Fred

      --
      I � Unicode
      1. Hallo,

        ich finde das mehr als befremdlich.
        Wieviele Besucher nutzen ein Androidsystem mit dem Sie bei Google angemeldet sind?
        Wie haben die Besucher die Webseite gefunden? Etwa über Google?

        diese Einwände sind durchaus nachvollziehbar. Der Knackpunkt ist aber:
        Das Benutzen von Android, eines Google-Accounts oder Google als Suchmaschine ist eine bewusste und absichtliche Aktion. Das Nachladen von Ressourcen, etwa Fonts, von einem Fremdserver bekommt der Besucher aber nicht bewusst mit. Trotzdem liefert er diesem Fremdserver, ohne es zu wissen, einige Informationen über sich, sein Surfverhalten, sein Endgerät und seinen Browser.

        Deswegen der Appell: Lass es sein[1], oder frag den Besucher vorher.

        Ja, ich finde das auch übertrieben. Aber danach war hier nicht gefragt.

        Einen schönen Tag noch
         Martin

        --
        Falls ihr euch wundert, warum ihr zur Zeit so schlecht aus der Wohnung kommt:
        Das ist so, weil Weihnachten vor der Tür steht. 🎄 🎄 🎄

        1. will heißen: Hoste die nötigen Ressourcen lieber selbst, dann bleibt's in der Familie. ↩︎

        1. @@Der Martin

          will heißen: Hoste die nötigen Ressourcen lieber selbst, dann bleibt's in der Familie.

          Zumal ein Grund, Fonts o.a. von CDNs zu verwenden, schon seit 2 Jahren nicht mehr existiert. Früher hatten Browser Assets von CDNs gecachet; wenn man auf eine Seite kommt, wo ein Font verwendet wird, den man beim Besuch einer anderen Website schon gelade hatte, wurde der Font aus dem Cache geholt. Heute tun Browser das nicht mehr. CDNs bringen keinen Performance-Gewinn.

          Tweet von Roel Nieskens

          🖖 Живіть довго і процвітайте

          --
          „Im Vergleich mit Elon Musk bei Twitter ist ein Elefant im Porzellanladen eine Ballerina.“
          — @Grantscheam auf Twitter
      2. Moin Fred,

        ich finde das mehr als befremdlich.

        Nö.

        Wieviele Besucher nutzen ein Androidsystem mit dem Sie bei Google angemeldet sind?

        Diese Entscheidung ist freiwillig und geschieht vor dem Kauf. Das Nachladen externer Ressourcen geschieht unter Umständen automatisch und im genannten Fall vor der Entscheidung des Nutzers zum Datenschutz – es ist also genau umgekehrt zum Fall mit dem Android-Telefon.

        Wie haben die Besucher die Webseite gefunden? Etwa über Google?

        Auch das ist eine freiwillige Entscheidung des Nutzers vorab.

        Viele Grüße
        Robert

      3. Wieviele Besucher nutzen ein Androidsystem mit dem Sie bei Google angemeldet sind?

        Für den Datenschutzverstoß reicht es tatsächlich, dass ein Browser durch die Einbettung von Fonts, Bildern, Javascript, CSS oder Multimedia-Kram von Servern Dritter die eigentlich besuchte Webseite als „Referer“, die IP des Besuchers und weitere Daten aus dem Request-Header „verpetzt“ (was allein schon ein Tracking möglich macht) und das hierdurch (ungefragt!) womöglich weitere Cookies gesetzt werden.

        Was jetzt die gegenständlichen „Abmahnungen“ betrifft verstärken diese übrigens meine begründet bestehenden, erheblichen Zweifel an der Qualität der juristischen Ausbildung in Deutschland(¹). Die wollten doch tatsächlich als „Schadensersatz“ 2000 Euro - aber eben nicht einmal eine Unterlassungserklärung. Blöder geht es kaum!


        ¹) Hier werden selbst ausgemachte Dummköpfe zum „Dr. jur.“ und Leute, die ERWEISLICH nicht mal das StGB kennen, zu „Oberprädikatsjuristen“ (Oberstaatsanwälten) ernannt und Leute, die sogar das eigene Geschreibsel nicht lesen können, nicht nur zum „Dr. jur.“, sondern auch noch zu „Richtern am Landgericht“.

        1. Hallöchen,

          „Referer“
          „verpetzt“
          „Abmahnungen“
          „Schadensersatz“
          „Dr. jur.“
          „Oberprädikatsjuristen“
          „Dr. jur.“
          „Richtern am Landgericht“

          deine Beiträge wären wesentlich angenehmer und flüssiger zu lesen, wenn du nicht ganz so verschwenderisch und grundlos mit Anführungszeichen umgehen würdest.

          Einen schönen Tag noch
           Martin

          --
          Falls ihr euch wundert, warum ihr zur Zeit so schlecht aus der Wohnung kommt:
          Das ist so, weil Weihnachten vor der Tür steht. 🎄 🎄 🎄
          1. Lieber Martin,

            wenn du nicht ganz so verschwenderisch und grundlos mit Anführungszeichen umgehen würdest.

            es war doch die Fußnote, auf die Du Dich beziehst. Da finde ich es gerade richtig, den Teil, den Du als nicht so flüssig lesbar betrachtest, in eine solche auszulagern. Und außerdem: Die Fußnoten kommunizieren eine Aberkennung der postulierten Titel und haben daher ihre Notwendigkeit. Ansonsten müsste man jedes Mal Wörter wie vermeintlich, angeblich, selbsternannt oder dergleichen verwenden, was die Leserlichkeit nicht unbedingt erhöhen dürfte.

            Liebe Grüße

            Felix Riesterer

            1. Hallo Felix,

              wenn du nicht ganz so verschwenderisch und grundlos mit Anführungszeichen umgehen würdest.

              es war doch die Fußnote, auf die Du Dich beziehst.

              auch, aber nicht nur. Auch im Haupttext hätten Referer, verpetzt, Abmahnungen und Schadenersatz nicht in Anführungszeichen stehen müssen. Wozu? Das hemmt den Lesefluss.

              Und auch in der Fußnote sehe ich ich einzig beim "Oberprädikatsjuristen" die Anführungszeichen als berechtigt, denn das ist eine sarkastische Wortschöpfung von Jörg selbst. Die übrigen Stellen sind Tatsachen - die nicht namentlich genannten kritisierten Personen haben nun einmal diese Titel und Positionen, ungeachtet ihrer Eignung und Seriosität.

              Und außerdem: Die Fußnoten kommunizieren eine Aberkennung der postulierten Titel und haben daher ihre Notwendigkeit. Ansonsten müsste man jedes Mal Wörter wie vermeintlich, angeblich, selbsternannt oder dergleichen verwenden

              Warum? Hier ist ja außer dem herabwürdigend gemeinten Oberprädikatsjuristen nichts selbsternannt oder angeblich.

              Einen schönen Tag noch
               Martin

              --
              Falls ihr euch wundert, warum ihr zur Zeit so schlecht aus der Wohnung kommt:
              Das ist so, weil Weihnachten vor der Tür steht. 🎄 🎄 🎄
              1. Hallo Martin,

                Wozu? Das hemmt den Lesefluss.

                Wenn man einen Begriff verwendet und dabei gleichzeitig den Zweifel darstellen will, dass er wirklich passend ist, setzt man ihn in Anführungszeichen. Das ist ein Stilmittel. Dass es für dich ein Stiel ist, über den du stolperst, ist ein Kollateralschaden 😉.

                Tatsachen - die nicht namentlich genannten kritisierten Personen haben nun einmal diese Titel und Positionen, ungeachtet ihrer Eignung und Seriosität.

                Und Jörg nutzt die Anführungszeichen, um diese Tatsache durch den Dreck zu ziehen - seine übliche Tirade gegen Juristen aller Art. Anstatt sich über Anführungszeichen aufzuregen, sollte man DAS kritisieren, denn die Hetze gegen die Justiz, die in der Fußnote steht, gehört hier einfach nicht hin. Ganz unabhängig davon, ob die Aussage in der Fußnote wahr ist.

                Rolf

                --
                sumpsi - posui - obstruxi
                1. Ganz unabhängig davon, ob die Aussage in der Fußnote wahr ist.

                  Das ist sie aber. Leider. Und leider dürfte auch der besprochene Fall eine seiner Ursachen darin haben, dass dem tatbeteiligten Anwalt im Jura-Stduium nicht viel mehr als Arroganz beigebracht wurde. Sonst hätte ihm klar sein müssen, dass das mit einer Verurteilung enden wird. Aber wahrscheinlich hat er gedacht, die StA in Berlin sei genau ein solcher verlogener Haufen wie die pensionsberechtigten Staats-Arbeitsverweigerer in Dortmund und Hamm.

                  Das Schlimmste ist, dass solches kriminelles und verlogenes Volk dann auch noch vor sich her trägt, dass diese doch bitteschön als „Organe der Rechtspflege“ zu respektieren seien.

                2. Nun denn.

                  • Hättest Du das Versagen der Justiz in der gleichen horrenden Qualität, Quantität, Konstanz und offensichtlicher Zielgerichtetheit erlebt, wie ich es in den letzten 15 Jahren erlebt habe, dann würdest Du selbst so berichten und neue Ereignisse in diesen Kontext setzen.

                  • Hätte ich hingegen nicht erlebt, was ich erlebt habe, und würde dann Deine Äußerungen dazu lesen, käme ich womöglich auch auf die Idee, dass das nur „Hetze“ sei.

                  So ist es aber nicht. Ich habe eine große Menge Beschlüsse und Urteile mit denen der Quatsch der unteren Instanzen (vor allem Landgerichte) aufgehoben wurde. Ich habe jede Menge schriftlicher und höchst offensichtlicher Lügen von Richtern (jeden Geschlechts) und Staatsanwälten (jeden Geschlechts): von letzteren sogar über das Gesetz, genauer deren Bibel, das StGB. Ich kann beweisen, dass sich Richter (jeden Geschlechts) klar rechtswidrig und bewusst über Tatsachen und/oder Gesetze hinweg gesetzt haben.

                  Deshalb halte ich jeden und jede für naiv, der oder die glaubt, dass seitens der deutschen Justiz alles seine Ordnung habe - weil ich in einer Vielzahl (der großen Mehrheit) von Verfahren selbst erlebt habe und also sehr genau weiß, dass das, was sich hier „Justiz“ nennt, ein riesiger Haufen desinteressierter, eingebildeter Lackaffen jeden Geschlechts ist, der keine Ehre und keinen Anstand besitzt, selbst dumm ist - aber alle anderen (Nichtjuristen) in einem großen grünen, vor allem lebenslangen Arroganzanfall für dumm hält. Letzteres ist durch die Grobheit der mir durch Richter und Staatsanwälte (jeden Geschlechts) zugemuteten, schriftlichen Lügen mehr als nur „bewiesen“.

                  1. Lieber Jörg,

                    ich weiß, dass Du das erlebt hast. Was ich sagen will: das muss nicht ständig hier aufgerührt werden. Hier ist SelfHTML. Nicht SelfJustiz. Oh. Merkwürdiges Wort 😉

                    Ja, der Thread hat ein Rechtsthema. Aber auch da müssen deine Erfahrungen nicht ständig erneut dokumentiert werden. Es hat schon oft - schriftlich und mündlich - Gespräche darüber gegeben, dass das als nervend empfunden wird. Und die ständige Wiederholung macht es aus meiner Sicht zur Hetze. Der Beitrag wäre ohne die Fußnote nicht schlechter gewesen.

                    Deine kompetente Mitarbeit hier ist sehr wertvoll. Wenn man sich dabei gleichzeitig genervt fühlt, ist das schade.

                    Ich hätte Dir dies lieber als private Nachricht geschrieben. Weil Du die „Anonymität“ vorziehst, geht das leider nicht.

                    Schöne Weihnachtstage!
                    Rolf

                    --
                    sumpsi - posui - obstruxi
                    1. Hallo,

                      ich hole mir jedes Mal Chips und Cola, wenn Jörg aus dem Nähkästchen plaudert.

                      Schöne Weihnachten!

                      1. Hallo Hans,

                        ich hole mir jedes Mal Chips und Cola, wenn Jörg aus dem Nähkästchen plaudert.

                        so viel Chips und Cola sind aber auf Dauer sehr ungünstig für die Figur.

                        Einen schönen Tag noch
                         Martin

                        --
                        Nein, wir nehmen nicht in den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr zu, sondern eher zwischen Neujahr und Weihnachten.
    2. Hello J.,

      Das die Abmahnungen wegen der Schadenseratzforderung - ohne das tatsächlich ein Schaden entstand - Betrug sind, heißt gerade nicht, dass das Einbinden der Fonts von den Google-Servern rechtmäßig sei.

      Hier bleibt es dabei, dass vor der Einbindung der Google-Fonts (betrifft übrigens auch anderes Zeug (Javascript, Pics, Multimedia) von solchen Drittservern eine Zustimmung der Besucher geholt werden muss.

      Hier scheint die Browsertechnik einfach dem vorauseilenden Rechtsverhalten nachzuhinken.

      Wenn Browser automatisch das Nachladen von Fremdinhalen vorher durch Sicherheritsabfrage verbieten/erlauben würden, dann wäre doch das Problem vom Tisch, oder?

      Und was ist, wenn man sowieso alle Dokumente über einen Gateway, so z. B. Freifunk, abruft? Kann man dann auch noch von Zuordungsfähigkeit von IP zu personalisierbaren Nutzerdaten sprechen? Tut man das nicht, sollte doch zumindest ein Mitverschulden vorliegen!

      Die IP alleine stellt doch noch keine Zuordungsfähigkeit zu persönlichen Nutzerdaten dar. Sie wird das erst (stochastisch), wenn die Benutzer:innen sich über die IP bei irgendwelchen Diensten auch mit Accounting oder Fingerprint anmelden. Erst durch die Zusammenführung der Daten entstehen die Trackingmöglichkeiten. Ich bezweifle aber, dass diese im Verantwortungsbereich der Webseitenanbieter:innen liegen.

      Bleibt also die ketzerische Frage, ob nicht eigentlich die Browseranbieter:innen die Verantwortung tragen?

      Und wer steckt wirklich hinter diesen Anbieter:innen?

      Glück Auf
      Tom vom Berg

      --
      Es gibt soviel Sonne, nutzen wir sie.
      www.Solar-Harz.de
      S☼nnige Grüße aus dem Oberharz
      1. Hallo TS,

        Wenn Browser automatisch das Nachladen von Fremdinhalen vorher durch Sicherheritsabfrage verbieten/erlauben würden, dann wäre doch das Problem vom Tisch, oder?

        Dann hättest Du andere Probleme, gegen die die aktuelle Cookie-Abfrageseuche gar nichts ist.

        Und wer steckt wirklich hinter diesen Anbieter:innen?

        SIE natürlich. Wer sonst?

        Rolf

        --
        sumpsi - posui - obstruxi
        1. Hello Rolf,

          Wenn Browser automatisch das Nachladen von Fremdinhalen vorher durch Sicherheritsabfrage verbieten/erlauben würden, dann wäre doch das Problem vom Tisch, oder?

          Dann hättest Du andere Probleme, gegen die die aktuelle Cookie-Abfrageseuche gar nichts ist.

          Das Konzept von HTTP/s ist eben, dass es als kooperatives Protokoll ersonnen worden ist.

          Wenn man aber genau sortiert, sollte es modernen Browsern technisch möglich sein, Aufrufe, bei denen Personalierung vorgenommen wird, zu erkennen und erst einmal zu unterbinden.

          Da die Browser aber im Wesentlichen von der Werbewirtschaft finanziert werden, würde hier nur eine gesetzliche Regelung mit Sanktionen helfen.

          Und dann müsste man vermutlich einen "Staatsbrowser" erfinden. Somit wären wir dann in der nächsten Verschwörungstherie gelandet :-O

          Glück Auf
          Tom vom Berg

          --
          Es gibt soviel Sonne, nutzen wir sie.
          www.Solar-Harz.de
          S☼nnige Grüße aus dem Oberharz
      2. Die IP alleine stellt doch noch keine Zuordungsfähigkeit zu persönlichen Nutzerdaten dar. Sie wird das erst (stochastisch), wenn die Benutzer:innen sich über die IP bei irgendwelchen Diensten auch mit Accounting oder Fingerprint anmelden.

        Man darf nicht unterschätzen welch großes Interesse die Werbeindustrie an zielgenauer Werbung hat. In faktisch jedem Browser steht eine große Menge abfragbarer Daten zur Verfügung, nehmen wir Bildschirmauflösung, Portgröße (Anzeigebereich für Webseiten), installierte Schriften, Nutzung von höchst individellen Hostnamen in Asterix-Domains und deren Auflösung durch CNAME-Records (das speichert dann der DNS-Cache des Betriebssystems: Beispiel) e.t.c. p.p. Die Summe aller ermittelbaren Daten (addiere die Benutzung von z.B. Freifunk als Merkmal hinzu) ergibt sich eine Einschränkung, die beim „Zielen“ hilft. Die müssen Deinen Namen dazu nicht wissen, die geben Dir einfach eine Nummer. Z.B. e3d4300b49

        Erst durch die Zusammenführung der Daten entstehen die Trackingmöglichkeiten. Ich bezweifle aber, dass diese im Verantwortungsbereich der Webseitenanbieter:innen liegen.

        Ach nein? Du bindest also irgendein Gadget ein und wunderst nicht darüber, dass da Tonnen an Javascript den Browser Deiner Webseitenbesucher lahmlegen? (Das ist eine rhetorische Frage…)

        Ich möchte gar nicht wissen wie viele Gläser Sekt die Werbeindustrie gesoffen hat als diese Cookie-Abfragen verpflichtend wurden. Hat sich mal irgend jemand gefragt, warum denn bitte nach der Zulassung von tracking- und Werbecookies gefragt wird wenn denn die Benutzer diesen vernünftigerweise niemals zustimmen würden und diese Nichtzustimmung sogar mit dem DNT-Header schon signalisiert haben? Es sind nicht nur die Dark-Patterns (wie das Verstecken der Buttons für die Nichtzustimmung) sondern schon der Umstand, dass genau hierfür ein weiterer Dienst benutzt wird, der Deinen Browser mit höchst individuellen Cookies füttert.

        Bildschirmfoto: Bildschirmfoto: Cookieabfrage mit- noch vergleichbar harmlosen Dark-Pattern → unzweifelhaft soll die intensive Färbung zu einem falschen Klick verleiten, mit dem etwas zugestimmt wird, was bei vernünftiger Entscheidung verweigert würde: Dem Tracking.

        (Bildschirmfoto: Cookieabfrage mit- noch vergleichbar harmlosen Dark-Pattern → unzweifelhaft soll die intensive Färbung zu einem falschen Klick verleiten, mit dem etwas zugestimmt wird, was bei vernünftiger Entscheidung verweigert würde: Dem Tracking.)

        Das alles ist seit langem bekannt, die Absence einer tatsächlich daten- und verbraucherschutzfreundlichen Regelung zeigt, dass das behauptete Interesse der Regierung am Daten- und Verbraucherschutz mal wieder nur vorgetäuscht ist. Bei der Lotteriewerbung wird ja auch „nicht so genau hingeschaut“ (genauer „intensiv weggeschaut“) während gleichzeitig laut getönt wird, wie viel man doch gegen Glücksspielsucht unternehme...

  5. Hi there,

    LeseTipp: Betrugsmasche „Google-Fonts“: Razzia bei Berliner Abmahnanwalt Kilian Lenard (tagesspiegel.de)

    Ungeachtet der Frage, ob und wie die Google-Fonts eingebunden werden dürfen geht es imho da eher darum, daß fälschlicherweise behauptet wurde, daß jemand die monierten Seiten besucht habe während es in Wahrheit irgendein zusammengeschusterter Bot war, der einfach nach den entsprechenden Verlinkungen gesucht hat...

    (Bleibt die Frage, was eigentlich man hoffte, da bei einer "Razzia" zu finden. So sehr ich es gut und richtig finde, daß man diesen Abmahnverbrechern auf die Zehen steigt, entsteht bei mir der Eindruck, daß Hausdurchsuchungen immer öfter als Instrument eines Justizterrors mißbraucht werden denn als Mittel zur Beweissicherung eingesetzt werden)

    1. Hallo,

      Bleibt die Frage, was eigentlich man hoffte, da bei einer "Razzia" zu finden.

      Könnte es eventuell sein, dass man eben genau nach gerichtsfesten Belegen für die Theorie, dass es ein Bot war, suchen muss? Wieso ist bei solchen Themen immer jemand dabei, der sofort an Staatsterror denkt und das auch in die Welt hinausrotzen muss?

      Gruß
      Kalk

      1. Hi there

        Bleibt die Frage, was eigentlich man hoffte, da bei einer "Razzia" zu finden.

        Könnte es eventuell sein, dass man eben genau nach gerichtsfesten Belegen für die Theorie, dass es ein Bot war, suchen muss?

        Eigentlich nicht. Ausser man nimmt an, daß ein Rechtsanwalt programmieren kann (was genauso lustig wäre wie Dein Kommentar) oder daß er in seiner Kanzlei eine Softwarefirma betreibt.

        Wieso ist bei solchen Themen immer jemand dabei, der sofort an Staatsterror denkt und das auch in die Welt hinausrotzen muss?

        Um sich da selbst einen Grund auszudenken muß man nicht einmal in Hamburg leben. Abgesehen davon habe ich jetzt mein eigenes Posting fünfmal durchgelesen und auch beim fünften Mal nirgendwo eine Stelle finden können, wo ich etwas von "Staatsterror" gerotzgeschrieben habe...

        1. Hallo,

          Eigentlich nicht. Ausser man nimmt an, daß ein Rechtsanwalt programmieren kann

          Willst du damit sagen, dass ich, nur weil keine Erfahrung in Metallverarbeitung habe, mich nicht zu juristischen Themen äußern sollte?

          nirgendwo eine Stelle finden können, wo ich etwas von "Staat...

          Wo lebst du, dass die Justiz bei dir nicht Teil des Staates ist?

          Gruß
          Kalk

          1. Hello,

            Eigentlich nicht. Ausser man nimmt an, daß ein Rechtsanwalt programmieren kann

            Willst du damit sagen, dass ich, nur weil keine Erfahrung in Metallverarbeitung habe, mich nicht zu juristischen Themen äußern sollte?

            nirgendwo eine Stelle finden können, wo ich etwas von "Staat...

            Wo lebst du, dass die Justiz bei dir nicht Teil des Staates ist?

            Bleib sachlich.

            Glück Auf
            Tom vom Berg

            --
            Es gibt soviel Sonne, nutzen wir sie.
            www.Solar-Harz.de
            S☼nnige Grüße aus dem Oberharz
            1. Hallo,

              Bleib sachlich.

              Ich?

              In einem Teilthread, der noch nie nicht sachlich war?

              ich versuchs...

              Gruß
              Kalk

              1. Hello,

                Bleib sachlich.

                Ich?

                In einem Teilthread, der noch nie nicht sachlich war?

                ich versuchs...

                Gut. Hätte ich jetzt von Dir auch nicht anders erwartet ;-P

                Glück Auf
                Tom vom Berg

                --
                Es gibt soviel Sonne, nutzen wir sie.
                www.Solar-Harz.de
                S☼nnige Grüße aus dem Oberharz
          2. Hi there,

            Eigentlich nicht. Ausser man nimmt an, daß ein Rechtsanwalt programmieren kann

            Willst du damit sagen, dass ich, nur weil keine Erfahrung in Metallverarbeitung habe, mich nicht zu juristischen Themen äußern sollte?

            nein.

            nirgendwo eine Stelle finden können, wo ich etwas von "Staat...

            Wo lebst du, dass die Justiz bei dir nicht Teil des Staates ist?

            Selbst eine wahrheitsgemäße Beantwortung Deiner Frage nach meinem Aufenthaltsort würde nichts daran ändern, daß "Staatsterror" und "Justizterror" keine Synonyma sind...

            1. Selbst eine wahrheitsgemäße Beantwortung Deiner Frage nach meinem Aufenthaltsort würde nichts daran ändern, daß "Staatsterror" und "Justizterror" keine Synonyma sind...

              Mengenlehre: Justizterror ist eine Teilmenge bzw. Form von Staatsterror. Demnach ist Justizterror stets Staatsterror.

              
              +--------------------------------------------+
              |                Staatsterror                |
              |                                            |
              |                                            |
              |+----------------+                          |
              ||  Justizterror  |                          |
              |+----------------+                          |
              +--------------------------------------------+
              

              Weiterer Staatsterror kann durch Polizei, Geheimdienste und paramilitärische Verbände ausgeübt werden. Wobei es übrigens die Polizei ist, welche der Justiz beim Terrorisieren zur Seite stehen muss… und der Staat als Gesetzgeber muss den Terror auch zulassen, womöglich sogar fordern (wie Hitler, die Korea-Kims, und, brandaktuell Bloody Putin)

              Acho so: Ich selbst behaupte nicht „Justizterror“, sondern dass sich in der deutschen Justiz immer wieder „Dummheit mit Arroganz gepaart hat“ und dass die von mir erlebte, extrem hohe Dichte und erstaunliche Qualität der geistigen Ausfälle bei Richtern und Staatsanwälten nichts anderes als eine Folge dieses Inzests sind. (Arroganz ist eine Form der Dummheit).

              1. Hallo,

                Weiterer Staatsterror kann durch Polizei, Geheimdienste und paramilitärische Verbände ausgeübt werden.

                ah, dann hatte ich die Begriffe zunächst komplett fehlinterpretiert. Ich hatte Justizterror nicht als Terror durch die Justiz verstanden, sondern als Terror gegen die Justiz.

                Einen schönen Tag noch
                 Martin

                --
                Falls ihr euch wundert, warum ihr zur Zeit so schlecht aus der Wohnung kommt:
                Das ist so, weil Weihnachten vor der Tür steht. 🎄 🎄 🎄
          3. Eigentlich nicht. Ausser man nimmt an, daß ein Rechtsanwalt programmieren kann

            Willst du damit sagen, dass ich, nur weil keine Erfahrung in Metallverarbeitung habe, mich nicht zu juristischen Themen äußern sollte?

            Nee, wollte er nicht.

            Und, da ich das schon mal zitiere: Nach meinen eigenen Erfahrungen sollten Juristen sehr wohl auch das Programmieren lernen. So kommen die - bisher scheint sich die Ausbildung zu sehr aufs „Auswendig lernen“ zu beschränken - zu Praxis auf einem ganz wichtigem und wohl zu wenig beachtetem Gebiet: Der Logik.

            Außerdem sollten Juristen auch Erfahrungen in einem richtigem Beruf, z.B. der Metallverarbeitung machen. Das vermittelt Wissen darüber, dass man nicht einfach „nur schlampen“ darf, weil Schlamperei und Ungenauigkeit sogar lebensgefährlich sein können.

            1. Hallo Raketenwilli,

              bisher scheint sich die Ausbildung zu sehr aufs „Auswendig lernen“ zu beschränken

              Mein Neffe hat Jura studiert, und nach dem, was er so erzählte, besteht ein großer Teil der Ausbildung darin, fiktive Fälle zu bearbeiten und dafür eine rechtliche Bewertung zu finden. Also das, was sie sich in die Birne drücken müssen, intensiv anzuwenden. Ohne Logik geht man dabei unter.

              Während der Referendariatszeit sind es dann reale Fälle und reale Juristen, mit denen sie zusammenarbeiten. Was natürlich die Gefahr birgt, dass sie an einen Dummbeutel geraten und das abfärbt.

              Für mich klang das trotzdem alles sehr sinnvoll, es mag also nicht nur an der Ausbildung liegen. Ob dann im realen Juristenleben geschlampt wird oder einfach nur eine Überlastung vorliegt, dürfte von Gericht zu Gericht und von Person zu Person ebenfalls sehr unterschiedlich sein.

              Rolf

              --
              sumpsi - posui - obstruxi
              1. Lieber Rolf,

                Für mich klang das trotzdem alles sehr sinnvoll, es mag also nicht nur an der Ausbildung liegen.

                meine Überzeugung ist das auch: Es liegt nicht an der Ausbildung.

                Ob dann im realen Juristenleben geschlampt wird oder einfach nur eine Überlastung vorliegt, dürfte von Gericht zu Gericht und von Person zu Person ebenfalls sehr unterschiedlich sein.

                Auch da sagt meine Überzeugung: Macht korrumpiert, und Richter und Staatsanwälte üben eine solche aus. Das bedeutet, dass sie mit der Zeit immer mehr in die Gefahrenzone rutschen, sich ihre Macht zu Kopfe steigen zu lassen. Die von Jörg beschriebenen Personalien könnten dieser dunklen Seite der Macht zum Opfer gefallen sein. Und wer schon vorher keine sehr gefestigte Moral hatte, dem fällt es bestimmt leichter, seine Arbeit schlampig zu erledigen, denn wer muss in diesem Beruf wirklich für sein Tun mit echten Konsequenzen rechnen? Uns Lehrkräften geht es da weit schneller an den Kragen, wenn wir einmal schlampen sollten!

                Liebe Grüße

                Felix Riesterer

                1. Hallo Felix,

                  Uns Lehrkräften geht es da weit schneller an den Kragen, wenn wir einmal schlampen sollten!

                  Soll ich jetzt lachen oder weinen?

                  In meiner Schulzeit und auch der meiner Kinder habe ich genügend pädagogische Totalausfälle erlebt. Die hat keiner am Kragen genommen, und wenn man es versuchte, folgte die Retourkutsche gegen das Schulkind.

                  Vielleicht hätte man die konsequent täglich besuchen und zusammenscheißen müssen. Aber hätte das genützt? Meine Erfahrung ist, dass das primär die eigenen Nerven ruiniert und dem Kind schadet. Oder wir waren vor der Institution Schule zu feige. Will ich nicht ausschließen.

                  Rolf

                  --
                  sumpsi - posui - obstruxi
                  1. Hello,

                    Vielleicht hätte man die konsequent täglich besuchen und zusammenscheißen müssen.

                    Die Lehrer:innen oder die Schulkinder:innen?

                    scnr

                    Glück Auf
                    Tom vom Berg

                    --
                    Es gibt soviel Sonne, nutzen wir sie.
                    www.Solar-Harz.de
                    S☼nnige Grüße aus dem Oberharz
                  2. Lieber Rolf,

                    In meiner Schulzeit und auch der meiner Kinder habe ich genügend pädagogische Totalausfälle erlebt.

                    das glaube ich sofort und unbesehen.

                    Aber: Pädagogischer Totalausfall hat leider kaum mit dienstrechtlich korrekter Vorgehensweise zu tun. Ein Richter muss das Recht anwenden. Dabei gibt es sicher einen gewissen Ermessensspielraum, aber in einigermaßen engen Grenzen. Eine Lehrkraft muss dagegen nicht nur am Ende des Schuljahres Noten aufgrund (in Baden-Württemberg zumindest) einer sogenannten pädagogischen Gesamtbewertung vergeben, bei der der Ermessensspielraum sicherlich deutlich größer ist (die Noten, die man als „mündliche Noten“ das Schuljahr über sammelt, sind im freien Ermessen der Lehrkraft), sondern „unter'm Jahr“ auch noch Erziehungsarbeit leisten (so schöne Stolperfallen für pädagogische Totalausfälle...), fachliche Inhalte (wenigstens sachlich richtig, im Idealfall didaktisch und pädagogisch geschickt) vermitteln, Dienstvorschriften und Erlasse befolgen, Prüfungen vorbereiten und durchführen sowie Aufsichten führen.

                    Vielleicht habe ich, der ich selbst in diesem Beruf tätig bin, einen gehörigen Bias, jedoch denke ich, dass es ein Richter im Vergleich dazu leichter hat, sich bei seiner Arbeit an festen Rahmenlinien zu orientieren. Eine Lehrkraft kann kaum einen Schritt tun, ohne dass sie ihr eigenes Ermessen anwenden muss, ohne gleich Paragraphen als Bemessungsgrundlage anlegen zu können. Das beginnt mit dem Verhalten der Schülerinnen und Schüler (SuS) vor dem Unterrichtsraum, findet seinen Fortgang in den immer häufiger werdenden sinnlosen dummen Kommentaren der SuS im Unterricht als Reaktion auf einen Unterrichtsbeitrag aus den eigenen Reihen und endet mit Formalien wie Abgabe- und Meldefristen von Hausaufgaben bis Schullandheim.

                    Die hat keiner am Kragen genommen, und wenn man es versuchte, folgte die Retourkutsche gegen das Schulkind.

                    Wenn man so dem Buschfunk glauben soll, lassen sich Eltern immer häufiger auf einen Rechtsstreit wegen erteilter Zensuren ein. Wenn man als Lehrkraft da nicht 100%ig korrekt vorgegangen ist, darf man wegen eines Formfehlers ganz schnell einpacken und die von einem selbst erteilte Note in der Pfeife rauchen. Das genau ist der Bereich, den ich im Grunde meinte, denn dieser ist vor Gerichten der rechtlich relevante Anlass. Viel seltener geht es um Fehlverhalten wie z.B. körperliche oder seelische Gewalt, auch wenn es da sicher eine Dunkelziffer gibt.

                    Meine Erfahrung ist, dass das primär die eigenen Nerven ruiniert und dem Kind schadet. Oder wir waren vor der Institution Schule zu feige. Will ich nicht ausschließen.

                    Es waren damals auch noch andere Zeiten und andere Sitten. Wir wurden zuhause im Vergleich damals viel mehr erzogen.

                    Liebe Grüße

                    Felix Riesterer

                2. Hello,

                  Uns Lehrkräften geht es da weit schneller an den Kragen,

                  auch, wenn das Abteilungsleiter:in prinzipiell viel weiß, aber eben nicht alles. Und da kann es schon mal vorkommen, dass eineX behauptet, man könne von zwei IPs ohne Vorhandensein einer Netzwerkmaske nicht das übergeodnete (gemeinsame) Netz ermitteln.

                  Im nächsten Schritt fragt "es" einen dann aber: "Haben Sie denn schon Supernetting bearbeitet?".

                  wenn wir einmal schlampen sollten!

                  und eben aufgrund der Machtverhälrnisse auch ohne Schlamperei.

                  Glück Auf
                  Tom vom Berg

                  --
                  Es gibt soviel Sonne, nutzen wir sie.
                  www.Solar-Harz.de
                  S☼nnige Grüße aus dem Oberharz
                  1. Moin,

                    [...] dass eineX behauptet, man könne von zwei IPs ohne Vorhandensein einer Netzwerkmaske nicht das übergeodnete (gemeinsame) Netz ermitteln.

                    kann man das denn? Nein, nicht eindeutig.

                    Nimm beispielsweise 192.168.123.12 und 192.168.123.25:
                    Das übergeordnete Netz könnte 192.168.123.0 sein.
                    Aber ebensogut 192.168.0.0.
                    Oder auch 192.168.123.224.

                    Du siehst also, dass es mehrere Möglichkeiten gibt. Die Lösung ist nicht eindeutig.

                    Einen schönen Tag noch
                     Martin

                    --
                    "Malen nach Zahlen" sagten wir im Matheunterricht, wenn es bei der Kurvendiskussion hieß: Zeichnen Sie den Graphen der Funktion ...
                    1. Hello,

                      [...] dass eineX behauptet, man könne von zwei IPs ohne Vorhandensein einer Netzwerkmaske nicht das übergeodnete (gemeinsame) Netz ermitteln.

                      kann man das denn? Nein, nicht eindeutig.

                      Nimm beispielsweise 192.168.123.12 und 192.168.123.25:
                      Das übergeordnete Netz könnte 192.168.123.0 sein.
                      Aber ebensogut 192.168.0.0.
                      Oder auch 192.168.123.224.

                      Selbtverständlich kann man für ein IPv4-Netz eindeutig die kleinste mögliche gemeinsame Route für zwei IPs bestimmen.

                      Um irgendein übergeordnetes Netz ging es nicht. Ich hatte ja das Stichwort Supernetting genannt. Das kennzeichnet genau, was gewünscht ist.

                      Wenn es keine gemeinsam Route gibt, kommt 0.0.0.0 heraus.

                      Ob es für IPv6 auch eine rechnerische Möglichkeit gibt, vermag ich allerdings nicht zu beantworten. Da gibt es zuviele Sonderregeln, die ich leider noch nicht alle verstanden habe :-(

                      Glück Auf
                      Tom vom Berg

                      --
                      Es gibt soviel Sonne, nutzen wir sie.
                      www.Solar-Harz.de
                      S☼nnige Grüße aus dem Oberharz
                      1. Hi,

                        [...] dass eineX behauptet, man könne von zwei IPs ohne Vorhandensein einer Netzwerkmaske nicht das übergeodnete (gemeinsame) Netz ermitteln.

                        kann man das denn? Nein, nicht eindeutig.

                        Nimm beispielsweise 192.168.123.12 und 192.168.123.25:
                        Das übergeordnete Netz könnte 192.168.123.0 sein.
                        Aber ebensogut 192.168.0.0.
                        Oder auch 192.168.123.224.

                        Selbtverständlich kann man für ein IPv4-Netz eindeutig die kleinste mögliche gemeinsame Route für zwei IPs bestimmen.

                        ja, das ist dann eindeutig. Das hast du aber nicht geschrieben.

                        Um irgendein übergeordnetes Netz ging es nicht.

                        Nein, sondern um das, das mit der Subnetzmaske in der IP-Konfiguration des Netzwerkadapters festgelegt ist. So hätte ich jedenfalls die Aufgabenstellung verstanden. Und das ist eben nicht eindeutig zu bestimmen.

                        Ich hatte ja das Stichwort Supernetting genannt. Das kennzeichnet genau, was gewünscht ist.

                        Wo denn? Ich finde da nur die Forderung, irgendein Netz oder irgendeine Route zu finden, die alle untergeordneten IPs enthält. Das ist nicht automatisch das kleinstmögliche Netz; jedes größere erfüllt die Forderung ebenso.

                        Einen schönen Tag noch
                         Martin

                        --
                        "Malen nach Zahlen" sagten wir im Matheunterricht, wenn es bei der Kurvendiskussion hieß: Zeichnen Sie den Graphen der Funktion ...
              2. Hello,

                Während der Referendariatszeit sind es dann reale Fälle und reale Juristen, mit denen sie zusammenarbeiten. Was natürlich die Gefahr birgt, dass sie an einen Dummbeutel geraten und das abfärbt.

                ... oder an einen Extraschlauen, der sich bereits opportunistisch orientiert hat, und gerne 5.000DM von der Gegenseite entgegen nimmt, um Dich als Mandanten dann richtig™ zu beraten.

                Ist mir passiert. Leider sind beide Zeuginnen dafür kurzfristig verstorben, die eine aus Altersgründen, die jüngere durch "Verkehrsunfall". Das hat mich denken lassen, dass ich wohl mit neinen damals ca. 270.000DM Forderung nicht der einzige Fall war.

                Ich selber habe damals noch eine der Kurven bekommen (nicht die vollständige), was das Leiden aber nur in die Länge gezogen hat (über 30 Jahre). Mafiöse Strukturen vergessen nicht. Da sind die Archive des WEB ein Kindergarten dagegen.

                Ich werde das hier jetzt nicht genauso auswalzen, wie der Raketenmann, denn es ist viel größer, als es hier reinpassen würde. Aber ich sage damit: Rakete hat Recht!

                Und @Dieter alias Mitleser2.0:
                Überlege bitte genau, ob und was Du hier wirklich antworten magst, denn die involvierten Kreise haben andere Möglichkeiten, dich ausfindig zu machen, als SelfHTML.

                Glück Auf
                Tom vom Berg

                --
                Es gibt soviel Sonne, nutzen wir sie.
                www.Solar-Harz.de
                S☼nnige Grüße aus dem Oberharz
                1. Und @Dieter alias Mitleser2.0:
                  Überlege bitte genau, ob und was Du hier wirklich antworten magst, denn die involvierten Kreise haben andere Möglichkeiten, dich ausfindig zu machen, als SelfHTML.

                  Mir unklar, was ich hier in diesem Thread akut hätte beitragen wollen. Aber da Du mich ja persönlich ansprichst…

                  Könntest Du Deine unverholene Drohung bitte weiter präzisieren, damit die Sache möglichst interessant wird?

            2. Hello,

              Und, da ich das schon mal zitiere: Nach meinen eigenen Erfahrungen sollten Juristen sehr wohl auch das Programmieren lernen. So kommen die - bisher scheint sich die Ausbildung zu sehr aufs „Auswendig lernen“ zu beschränken - zu Praxis auf einem ganz wichtigem und wohl zu wenig beachtetem Gebiet: Der Logik.

              ... und der fortgesetzten Fehlerkompensation, damit man (das Rechtssystem) nicht das Gesicht verliert und immer so weiter machen kann, wie gehabt :-P

              MMn werden die von Anfang an erzogen zur Anti-Logik, also eigentlich logische Zusammenhänge zu negieren.

              Nennt man sowas "Rhethorik", oder unter welches Thema fällt das?

              Glück Auf
              Tom vom Berg

              --
              Es gibt soviel Sonne, nutzen wir sie.
              www.Solar-Harz.de
              S☼nnige Grüße aus dem Oberharz
              1. Hallo,

                Nennt man sowas "Rhethorik", oder unter welches Thema fällt das?

                ich würde sagen: irgendetwas zwischen Justiz-Bashing und Stammtischgerede. SCNR

                Gruß
                Jürgen

    2. Hallo klawischnigg,

      Bleibt die Frage, was eigentlich man hoffte, da bei einer "Razzia" zu finden.

      Unterlagen natürlich. Organisierte Betrüger brauchen Organisation. Kein Grund, nach IHNEN zu suchen…

      Rolf

      --
      sumpsi - posui - obstruxi
    3. So sehr ich es gut und richtig finde, daß man diesen Abmahnverbrechern auf die Zehen steigt, entsteht bei mir der Eindruck, daß Hausdurchsuchungen immer öfter als Instrument eines Justizterrors mißbraucht werden denn als Mittel zur Beweissicherung eingesetzt werden

      Du willst als Staatsanwalt nicht da stehen und vom Angeklagten hören, dass er mit den Abmahnungen nichts zu tun gehabt habe und sich nur über das viele schöne Geld auf dem Konto gewundert habe, welches er - bitteschön - vorhatte, ordnungsgemäß als eingegangene Spenden zu ersteuern. Und vom Richter hören, dass das diese Äußerung des „lieben Kollegen“ doch gar „glaubhaft“ sei...

      Also: Hausdurchsuchung.

      Das eine Hausdurchsuchung durch Kriminelle bewirkt werden kann hatte ich im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem Pack um Gravenreuth & Co. Swatting ist aber kein Justizterror - denn die Absicht, zu terrorisieren, geht da nicht von der Justiz aus. Auch die letzte Anklage, die zu einem Freispruch führte, weil meine Äußerung schon laut Akte erweislich wahr war und ergo gar keine Verleumdung sein kann, war kein „Justizterror“ sondern Ausfluss des vollständigen geistigen Abkackens eines einzelnen, „mir nicht gewogenen“ Staatsanwaltes, der ja in einem engen, mindestens zeitlichen Zusammenhang mit dem Freispruch, auch keiner mehr ist.

      1. Hi there,

        Du willst als Staatsanwalt nicht da stehen und vom Angeklagten hören, dass er mit den Abmahnungen nichts zu tun gehabt habe und sich nur über das viele schöne Geld auf dem Konto gewundert habe, welches er - bitteschön - vorhatte, ordnungsgemäß als eingegangene Spenden zu ersteuern. Und vom Richter hören, dass das diese Äußerung des „lieben Kollegen“ doch gar „glaubhaft“ sei...

        Ja, aber genau darum geht es ja gar nicht. Die Abmahnungen werden ja nicht bestritten, in dem Heise-Artikel kann man lesen:

        Die Beschuldigten hatten in einigen Fällen vorgegeben, dass eine Person auf der Website war, obwohl tatsächlich nur ein automatisierter Zugriff erfolgte.

        Dem entnehme ich, nachdem Abmahnungen ja (leider) an sich nicht strafrechtlich relevant sind, daß das das kriminelle Verhalten war. Darüber wird man aber schwerlich Unterlagen finden, ausser vielleicht ein PHP-Handbuch oder einen vollen Aschenbecher an einem Bildschirmarbeitsplatz...😉

        1. Die Abmahnungen werden ja nicht bestritten,

          Die Beschuldigten hatten in einigen Fällen vorgegeben, dass eine Person auf der Website war, obwohl tatsächlich nur ein automatisierter Zugriff erfolgte.

          vorgegeben“ != „zugegeben“

          Der Satz beschreibt einen Vorwurf. Nicht, was zugegeben wurde.

          1. Die Abmahnungen werden ja nicht bestritten,

            Die Beschuldigten hatten in einigen Fällen vorgegeben, dass eine Person auf der Website war, obwohl tatsächlich nur ein automatisierter Zugriff erfolgte.

            vorgegeben“ != „zugegeben“

            Der Satz beschreibt einen Vorwurf. Nicht, was zugegeben wurde.

            So war mein Posting nicht gemeint und so ist das ja auch nicht zu verstehen gewesen. Es geht darum, daß eine Datschutzverletzung behauptet wurde, wo wegen eines automatisierten Zugriffs keine passiert sein kann.

            IANAL aber etwas anderes als diesen Umstand und den daraus resultierenden Betrug wird man diesen Abmahnfuzzies strafrechtlich nicht zum Vorwurf machen können. Ich denke, wenn die abgemahnten Seiten tatsächlich von Personen besucht worden wären, dann stellt sich zwar immer noch die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Abmahnung aber nicht mehr jene eines strafrechtlich relevanten Betruges...

            1. OMG

              Ich wollte diesen interessanten Zeitungsartikel verlinken!

              So war mein Posting nicht gemeint und so ist das ja auch nicht zu verstehen gewesen. Es geht darum, daß eine Datschutzverletzung behauptet wurde, wo wegen eines automatisierten Zugriffs keine passiert sein kann.

              IANAL aber etwas anderes als diesen Umstand und den daraus resultierenden Betrug wird man diesen Abmahnfuzzies strafrechtlich nicht zum Vorwurf machen können.

              Ja!

              Nach § 7 Nr. 5 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu versagen, wenn sich der Bewerber eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ihn unwürdig erscheinen lässt, den Beruf des Rechtsanwalts auszuüben.

              Und genau da kann man den Anwalt und das Abmahnwesen aushebeln. Wenn das ein paar mal passiert, werden

              • Anwälte die Finger von solchen Tricks lassen
              • normale Leute solche Abmahnungen als SPAM ansehen und ignorieren.

              Ich denke, wenn die abgemahnten Seiten tatsächlich von Personen besucht worden wären, dann stellt sich zwar immer noch die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Abmahnung aber nicht mehr jene eines strafrechtlich relevanten Betruges...

              Da müsste ein Verbraucherverein (oder SELFHTML) mal wieder durch alle Instanzen gehen und dann sind solche Urteile wie das Münchner eben keine Grundsatzurteile.

              Generell haben viele Leute - selbst Akademiker - einfach zu viel Respekt vor den Paragraphen.

              Vereine und Schulen bräuchten, da nur Mitbewerber klagen können und sie diese eben nicht haben, gar keine Angst vor Abmahnungen zu haben.

              Ein Sportkumpel hatte anlässlich des goldenen Abiturs einen Bericht mit Fotos auf der Homepage des Gymnasiums veröffentlicht und sich gleich die Kritik von Ü70-Mitschülern anhören müssen, dass er die DSGVO missachtet hätte. Wenn die Personen nicht in Portraitaufnahmen veröffentlicht, sondern nur Teil eines Emsembles sind - ist alles völlig ok!

              Einfach mal mehr Gelassenheit!


              Und wenn die Staatsanwaltschaft solch einem Gravenreuth das Handwerk legen will, die Hausdurchsuchung seiner Kanzlei als Justizterror oder Übergriff des Staats zu kritisieren, was habt ihr geraucht???

              Herzliche Grüße

              Matthias Scharwies

              --
              Eigentlich hatte ich heute viel vor - jetzt habe ich morgen viel vor!
              1. Nach § 7 Nr. 5 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu versagen, wenn sich der Bewerber eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ihn unwürdig erscheinen lässt, den Beruf des Rechtsanwalts auszuüben.

                Genauer gesagt ist hier §14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO einschlägig.

                Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu widerrufen,… wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit seinem Beruf, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist

                Das gilt vor allem dann, wenn eine solche von der Justiz unglaublich hoch angesehene Person die Rolle und das Ansehen als „Organ der Rechtspflege” dazu ausnutzt, Straftaten zu begehen.

                Schön wäre es nur, wenn sich Staatsanwaltschaften und dann die Gerichte solcher Fälle angemessen annehmen würden, was - ich erinnere an mein eigenes Erleben - leider „längst nicht in jedem Fall“ (das ist eine ans Unerhörte grenzenden Beschönigung) stattfindet und teilweise mit unfassbar dummen und unwahren Behauptungen verweigert wird. Mir persönlich ist es passiert, dass statt des tatsächlich Kriminellen ich zu Gunsten eines solchen „Organs der Rechtspflege” wegen angeblicher Verleumdung angeklagt wurde obwohl sich der unwiderlegbare Beweis für die Wahrheit meiner Aussage (mindestens ein amtliches Schriftstück eines Staatsanwaltes) in der Akte befand. → Freispruch „aus tatsächlichen Gründen“ (bedeutet: bewiesen Unschuldig) Ende 2021 (10 Minuten Verhandlung, keine Zeugen, keine neuen Beweismittel - nur nach Aktenlage) nachdem ich vier Jahre lang(!) das Gericht dazu auffordern musste, sich die Akte mal anzusehen.

                Auch im Fall des Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Günter Werner Dörr) wurde ich wegen „Verleumdung“ angeklagt, weil ich den einen „Krininellen“ genannt hatte. Da war „GvG“ schon verurteilt! (Weshalb ich schon damals frei gesprochen wurde.) Jetzt kommt es: Die Staatsanwaltschaft hat Zugriff auf solche Informationen und war von Gesetz wegen gehalten, das auch zu „ermitteln“.

                Was immer wir hier haben: Ein Rechtsstaat muss das erst mal werden!

            2. IANAL aber etwas anderes als diesen Umstand und den daraus resultierenden Betrug wird man diesen Abmahnfuzzies strafrechtlich nicht zum Vorwurf machen können.

              Oh doch. Die haben Abmahnung darüber geschrieben, sich wissentlich unwahr als Betroffene dargestellt. Tatsächlich haben die soetwas gemacht wie einer dieser Tornadojäger. Also aktiv nach Tornados gesucht. Und dann quasi das Wetteramt auf Schadensersatz für den beschädigten Lack am kaum 20 Jahre alten Neuwagen verklagt, weil sie nicht vor dem Tornado gewarnt wurden - sonst hätten sie sich NIEMALS auch nur in dessen Nähe gewagt.

              Interessanterweise haben die nur Schadenseraatz und nicht mal die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Und der von „Ismail“ gegründete Verein war sowas wie der stets voll betrunkene belgische Obdachlose als Geschäftsführer einer GmbH und Mandant des RA N. aus K.

              P.S. Bei den Pokerheinis, die auch wegen angeblicher DSGVO-Verstöße abmahnten, ist die StA Essen nicht nur an den beiden sondern auch an einem meiner früheren Gegner dran und wird inzwischen Anklage gegen alle drei erhoben haben.

              Vorwurf: Betrug und Urkundenfälschung. Die Serienabmahnungen waren mit einer angeblichen Unterschrift eines (inzwischen verstorbenen) RA P. versehen - der aber im Krankenhaus lag. Und mein früherer Gegner B. (ein Ausbund an Dummheit, Verlogenheit und Arroganz) war da „Assessor“ in der Kanzlei und hatte schon ein Verfahren am Hals, weil er nach dem Entzug der Zulassung (wegen Insolvenz und anderer Straftaten) noch immer öffentlich (sic!) als „Rechtsanwalt“ auftrat.

              Das war die einzige Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland, die sich mit einem riesigem Konterfei des Assessors (Büroleiters) bewarb während der Anwalt gerade mal briefmarkengroßer Beischmuck war.

              Ein weiterer, tatsächlich beteiligter Rechtsanwalt beging laut StA Selbstmord. (Woran ich Zweifel habe, denn der hatte - ebenfalls laut StA - eine islamische Terrororganisation um 200k€ beschissen. Da glaubt man wohl weniger an einen Selbstmord durch Erschießen auf einem Acker vor der Stadt.)

        2. Hello,

          Du willst als Staatsanwalt nicht da stehen und vom Angeklagten hören, dass er mit den Abmahnungen nichts zu tun gehabt habe und sich nur über das viele schöne Geld auf dem Konto gewundert habe, welches er - bitteschön - vorhatte, ordnungsgemäß als eingegangene Spenden zu ersteuern. Und vom Richter hören, dass das diese Äußerung des „lieben Kollegen“ doch gar „glaubhaft“ sei...

          Ja, aber genau darum geht es ja gar nicht. Die Abmahnungen werden ja nicht bestritten, in dem Heise-Artikel kann man lesen:

          Die Beschuldigten hatten in einigen Fällen vorgegeben, dass eine Person auf der Website war, obwohl tatsächlich nur ein automatisierter Zugriff erfolgte.

          Dem entnehme ich, nachdem Abmahnungen ja (leider) an sich nicht strafrechtlich relevant sind, daß das das kriminelle Verhalten war. Darüber wird man aber schwerlich Unterlagen finden, ausser vielleicht ein PHP-Handbuch oder einen vollen Aschenbecher an einem Bildschirmarbeitsplatz...😉

          Wie müsste man denn da deiner Meinung nach vorgehen, um organisiertes Abmahnwesen (= organisierte Kriminalität?) zu beweisen?

          Honeypot?

          Jedenfalls scheint doch zumindest ein erheblich sittenwidriges Verhalten vorzuliegen, dass das öffentliche Interesse stört.

          Und derartige Formulierungen sind dann ja meistens die Begründung für eine strafrechtliche Bewertung. Und aus der Geschichte fällt einem dann als Gegenhaltung oft der Name "Freissler" ein.

          Es ist also schon wieder eine Abwägung notwendig!

          Wenn sich Gesetzestexte näher an der Mathematik, der Physik, der Informatik oder sonstiger anerkannter Wissenschaften orientieren würden, hätten wir vermutlich etwas weniger Probleme mit den Auslegungen.

          Glück Auf
          Tom vom Berg

          --
          Es gibt soviel Sonne, nutzen wir sie.
          www.Solar-Harz.de
          S☼nnige Grüße aus dem Oberharz
          1. Hi there,

            Wie müsste man denn da deiner Meinung nach vorgehen, um organisiertes Abmahnwesen (= organisierte Kriminalität?) zu beweisen?

            Ich kenne die deutschen Gesetze nicht, habe aber so meine Zweifel, ob organisiertes Abmahnwesen überhaupt strafbar ist. Zumindest nach dem, was man bei Heise et.al. so liest, dürfte organisiertes Abmahnen in Deutschland eher ein Geschäftsmodell als ein Verbrechen sein.

            Jedenfalls scheint doch zumindest ein erheblich sittenwidriges Verhalten vorzuliegen, dass das öffentliche Interesse stört.

            Das ist aber etwas ganz anderes als ein Verbrechen. Ich denke, sittenwidriges Verhalten rechtfertigt auch keine Hausdursuchung.

            Und derartige Formulierungen sind dann ja meistens die Begründung für eine

            strafrechtliche Bewertung.

            Naja, entweder es ist verboten und strafrechtlich sanktioniert oder nicht.

            Es ist also schon wieder eine Abwägung notwendig! Wenn sich Gesetzestexte näher an der Mathematik, der Physik, der Informatik oder sonstiger anerkannter Wissenschaften orientieren würden, hätten wir vermutlich etwas weniger Probleme mit den Auslegungen.

            Dem stimme ich zu, das Problem ist aber, daß man für exaktere Gesetze alle Eventualitäten berücksichtigen müsste und daran wird so ein Vorhaben immer scheitern...

          2. Wie müsste man denn da deiner Meinung nach vorgehen, um organisiertes Abmahnwesen (= organisierte Kriminalität?) zu beweisen?

            Wie „tausendmal“ geübt:

            • Massencharakter und seriellen Charakter beweisen,
            • Nachweisen, dass es nur um das Geld, nicht um Durchsetzung des Rechts geht.
            • Bei Schadensersatzforderungen nachweisen, dass es gar keinen Schaden gab.

            Ja, das ist nicht einfach. Hab was vergessen:

            • Nicht an die StA Kassel oder Dortmund geraten. Sonst „weinst“ Du und die Kriminellen lachen!

            Honeypot?

            Beware! Du willst doch keinen Rechtsverstoß begehen um solche Abmahner zu locken. Gibt genug andere, die nur fast unfreiwillig zum Honeypot wurden.

  6. Guten Morgen!

    Trotzdem zeigen wir, wie man Fonts selbst hostet:

    HTML/Tutorials/Google-Fonts_selbst_hosten

    Ich habe die Erkenntnisse dieses Threads mal in einen Blog-Artikel gegossen:

    Danke an @Gunnar Bittersmann für seinen Beitrag (https://forum.selfhtml.org/self/2022/dec/22/google-fonts-einbinden-doch-nicht-verboten/1805009#m1805009)


    Es wäre schön, wenn wir hier nichts mehr diskutieren müssten.

    Herzliche Grüße

    Matthias Scharwies

    --
    Eigentlich hatte ich heute viel vor - jetzt habe ich morgen viel vor!
    1. Hallo Matthias,

      danke für die Zusammenfassung.

      Ich habe einen Typo verbessert und KMU in die Wikipedia verlinkt.

      Aber hast Du nicht an einer Stelle zu viel verdichtet? Das Urteil von München hat Kilian L. zu seinem Fischzug motiviert, aber dass er selbst in diesem Urteil Partei war, finde ich nirgends. Deine Einleitung legt für mich nahe, dass es so wäre.

      Rolf

      --
      sumpsi - posui - obstruxi
      1. Servus!

        Hallo Matthias,

        danke für die Zusammenfassung.

        Ich habe einen Typo verbessert und KMU in die Wikipedia verlinkt.

        Aber hast Du nicht an einer Stelle zu viel verdichtet? Das Urteil von München hat Kilian L. zu seinem Fischzug motiviert, aber dass er selbst in diesem Urteil Partei war, finde ich nirgends. Deine Einleitung legt für mich nahe, dass es so wäre.

        Ok, abgeändert! Wir müssen mehr Peer Review machen! (Auch @MudGuard hatte sich schon gemeldet!)

        Herzliche Grüße

        Matthias Scharwies

        --
        Eigentlich hatte ich heute viel vor - jetzt habe ich morgen viel vor!
      2. Hallo,

        KMU in die Wikipedia verlinkt.

        stattdessen könnte man es ausschreiben, bzw. umformulieren:

        kaum ein Unternehmen

        oder so ähnlich...

        Gruß
        Kalk