Matthias Scharwies: Eigentlich hat das mit dieser Frage relativ wenig zu tun.

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OMG

Ich wollte diesen interessanten Zeitungsartikel verlinken!

So war mein Posting nicht gemeint und so ist das ja auch nicht zu verstehen gewesen. Es geht darum, daß eine Datschutzverletzung behauptet wurde, wo wegen eines automatisierten Zugriffs keine passiert sein kann.

IANAL aber etwas anderes als diesen Umstand und den daraus resultierenden Betrug wird man diesen Abmahnfuzzies strafrechtlich nicht zum Vorwurf machen können.

Ja!

Nach § 7 Nr. 5 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu versagen, wenn sich der Bewerber eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ihn unwürdig erscheinen lässt, den Beruf des Rechtsanwalts auszuüben.

Und genau da kann man den Anwalt und das Abmahnwesen aushebeln. Wenn das ein paar mal passiert, werden

  • Anwälte die Finger von solchen Tricks lassen
  • normale Leute solche Abmahnungen als SPAM ansehen und ignorieren.

Ich denke, wenn die abgemahnten Seiten tatsächlich von Personen besucht worden wären, dann stellt sich zwar immer noch die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Abmahnung aber nicht mehr jene eines strafrechtlich relevanten Betruges...

Da müsste ein Verbraucherverein (oder SELFHTML) mal wieder durch alle Instanzen gehen und dann sind solche Urteile wie das Münchner eben keine Grundsatzurteile.

Generell haben viele Leute - selbst Akademiker - einfach zu viel Respekt vor den Paragraphen.

Vereine und Schulen bräuchten, da nur Mitbewerber klagen können und sie diese eben nicht haben, gar keine Angst vor Abmahnungen zu haben.

Ein Sportkumpel hatte anlässlich des goldenen Abiturs einen Bericht mit Fotos auf der Homepage des Gymnasiums veröffentlicht und sich gleich die Kritik von Ü70-Mitschülern anhören müssen, dass er die DSGVO missachtet hätte. Wenn die Personen nicht in Portraitaufnahmen veröffentlicht, sondern nur Teil eines Emsembles sind - ist alles völlig ok!

Einfach mal mehr Gelassenheit!


Und wenn die Staatsanwaltschaft solch einem Gravenreuth das Handwerk legen will, die Hausdurchsuchung seiner Kanzlei als Justizterror oder Übergriff des Staats zu kritisieren, was habt ihr geraucht???

Herzliche Grüße

Matthias Scharwies

--
Eigentlich hatte ich heute viel vor - jetzt habe ich morgen viel vor!
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Google-Fonts einbinden doch nicht verboten?

Matthias Scharwies
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        JürgenB
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    Google-Fonts vom CDN einbinden bleibt „heikel bis verboten“

    Raketenwilli
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      Fred
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          TS
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        Unterschätze das pekunäre Interesse der Werbewirtschaft (und den Lobbyismus) nicht.

        Raketenwilli
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    Eigentlich hat das mit dieser Frage relativ wenig zu tun.

    klawischnigg
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            Nach meinen eigenen Erfahrungen sollten Juristen das Programmieren lernen.

            Raketenwilli
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              Rolf B
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