Felix Riesterer: Nach meinen eigenen Erfahrungen sollten Juristen das Programmieren lernen.

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Lieber Rolf,

In meiner Schulzeit und auch der meiner Kinder habe ich genügend pädagogische Totalausfälle erlebt.

das glaube ich sofort und unbesehen.

Aber: Pädagogischer Totalausfall hat leider kaum mit dienstrechtlich korrekter Vorgehensweise zu tun. Ein Richter muss das Recht anwenden. Dabei gibt es sicher einen gewissen Ermessensspielraum, aber in einigermaßen engen Grenzen. Eine Lehrkraft muss dagegen nicht nur am Ende des Schuljahres Noten aufgrund (in Baden-Württemberg zumindest) einer sogenannten pädagogischen Gesamtbewertung vergeben, bei der der Ermessensspielraum sicherlich deutlich größer ist (die Noten, die man als „mündliche Noten“ das Schuljahr über sammelt, sind im freien Ermessen der Lehrkraft), sondern „unter'm Jahr“ auch noch Erziehungsarbeit leisten (so schöne Stolperfallen für pädagogische Totalausfälle...), fachliche Inhalte (wenigstens sachlich richtig, im Idealfall didaktisch und pädagogisch geschickt) vermitteln, Dienstvorschriften und Erlasse befolgen, Prüfungen vorbereiten und durchführen sowie Aufsichten führen.

Vielleicht habe ich, der ich selbst in diesem Beruf tätig bin, einen gehörigen Bias, jedoch denke ich, dass es ein Richter im Vergleich dazu leichter hat, sich bei seiner Arbeit an festen Rahmenlinien zu orientieren. Eine Lehrkraft kann kaum einen Schritt tun, ohne dass sie ihr eigenes Ermessen anwenden muss, ohne gleich Paragraphen als Bemessungsgrundlage anlegen zu können. Das beginnt mit dem Verhalten der Schülerinnen und Schüler (SuS) vor dem Unterrichtsraum, findet seinen Fortgang in den immer häufiger werdenden sinnlosen dummen Kommentaren der SuS im Unterricht als Reaktion auf einen Unterrichtsbeitrag aus den eigenen Reihen und endet mit Formalien wie Abgabe- und Meldefristen von Hausaufgaben bis Schullandheim.

Die hat keiner am Kragen genommen, und wenn man es versuchte, folgte die Retourkutsche gegen das Schulkind.

Wenn man so dem Buschfunk glauben soll, lassen sich Eltern immer häufiger auf einen Rechtsstreit wegen erteilter Zensuren ein. Wenn man als Lehrkraft da nicht 100%ig korrekt vorgegangen ist, darf man wegen eines Formfehlers ganz schnell einpacken und die von einem selbst erteilte Note in der Pfeife rauchen. Das genau ist der Bereich, den ich im Grunde meinte, denn dieser ist vor Gerichten der rechtlich relevante Anlass. Viel seltener geht es um Fehlverhalten wie z.B. körperliche oder seelische Gewalt, auch wenn es da sicher eine Dunkelziffer gibt.

Meine Erfahrung ist, dass das primär die eigenen Nerven ruiniert und dem Kind schadet. Oder wir waren vor der Institution Schule zu feige. Will ich nicht ausschließen.

Es waren damals auch noch andere Zeiten und andere Sitten. Wir wurden zuhause im Vergleich damals viel mehr erzogen.

Liebe Grüße

Felix Riesterer

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Google-Fonts einbinden doch nicht verboten?

Matthias Scharwies
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    Google-Fonts vom CDN einbinden bleibt „heikel bis verboten“

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        Unterschätze das pekunäre Interesse der Werbewirtschaft (und den Lobbyismus) nicht.

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    Eigentlich hat das mit dieser Frage relativ wenig zu tun.

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