TS: „Anspruchserschöpfung“, „Du hast Dein Geld verdient.“

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Hello,

Und da gibt es auch keine "Vertragsfreiheit".

Doch. Beim Abschluss des Arbeitsvertrages.

Der Arbeitsvertrag wäre aber sittenwidrig und ungültig, wenn er auf das Unterlaufen des Urheberrechtes abzielt, oder sich diese Arbeitssituation später ergibt.

Wenn Du also als Sandschaufler angestellt worden bist, dann aber aus konkludentem Handeln zum Programmierer mutierst, gilt das Urheberrecht und nicht mehr der ursprüngliche Arbeitsvertrag. Wird der dann nicht innerhalb vier Wochen angepasst, macht sich der Arbeitgeber strafbar.

Das ergibt sich u. a. aus den Paragraphen 32ff des Urheberrechtgesetzes

Aber das wird jetzt wirklich zu speziell für dieses Forum. Da muss Pip sich einen Anwalt nehmen. Und solange er/sie nicht beantwortet hat, welches Rechtsverhältnis er/sie mit dem/der Kund:in gehabt hat, kann man ohnehin nur würfeln.

Glück Auf
Tom vom Berg

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S☼nnige Grüße aus dem Oberharz