Hello,
Soll ich den Klageweg gehen bzw. erstmal anwaltliche Beratung einholen?
Der Käufer der Firma hat mit der Firma auch die Nutzungsrechte der Firma an Deiner Software erworben. Wenn nichts anderes sehr konkret in Deinem Vertrag steht sehe ich in einer Klage eine höchst nutzlose Geldausgabe. Du kannst natürlich den damaligen Vertrag auch von einem Anwalt lesen lassen. Die dafür laut Reichsrechtsdienstleistungsgesetz fällige Monopolgebühr nennt sich dann „Lehrgeld“.
Leider bin ich mit dem Kunden in Unstimmigkeit und Steit auseinandergegangen.
Tja. Neue „Besen“ wollen „kehren“, neue Chefs also auch was verändern. Vielleicht ist der Verkauf der Firma also tatsächlich eine neue Chance... Stell Dich dem neuen Eigentümer doch mal als der vor, der die Software entwickelt hat, gut kennt und ergo auch bei der Fortentwicklung oder Anpassung wohl der schnellste und günstigste sein kann…
Wenn alle Nutzungsrechte (an einer Version) übertragen worden sind, hat die neue Eigentümerin die vermutlich auch übernommen. Dann kann ich Jörgs Vorschlag, sich da erneut ins Spiel zu bringen, nur beipflichten.
Wenn aber weitere Verwertungsrechte und Vervielfältigungsrechte im Vertrag nicht übertragen worden sind, oder sogar gezielt ausgeschlossen wurden, dann hast Du gewisse Verbietungsrechte behalten.
Um welchen Betrag geht es denn?
Wenn es mehr als 20.000 Euronen sind, würde ich vielleicht mit einer Tiefenprüfung der Vertragsverhältnisse beginnen. Wenn es weniger ist, buche es als Lehrgeld aus.
Da ging es hier im den letzten 20 Jahren schon mehreren Forenteilnehmwer:innen ähnlich.
Glück Auf
Tom vom Berg