Hallo Hans,
in den meisten Fällen vernachlässigbar
Wenn Du "einen Seitenbesucher" als einen Fall ansiehst: stimmt wohl. Blindheit, kaputte src-Angaben, ein Text-Only Browser oder ein sonstiger Zwang zur akustischen Repräsentation der Seite sind sicherlich eher selten.
Wenn Du "ein Bild" als einen Fall ansiehst: schäme Dich für diese Diskriminierung (auch Ableism genannt). Die Seite wird für die im vorigen Satz genannten Situationen unzugänglich und die betroffenen Personen von der Benutzung ausgeschlossen.
Ist es die Freiheit des Seitenautors, nach Wunsch diskriminierend zu sein (frei nach Rosa Luxemburgs „Freiheit ist stets die Freiheit des Andersdenkenden“)? Dann hätte ich genauso den Anspruch auf die Freiheit, mit der Faust deine Nase neu zu gestalten. Worin Du mir sicherlich nicht zustimmen möchtest 😉. Leider sind genügend Seiten diskriminierend, was zumeist auf Unkenntnis oder mangelnde Befähigung der Autoren zurückzuführen ist. Wer es aber aus bösem Willen tut, gehört kritisiert.
Rolf
sumpsi - posui - obstruxi