Wilhelm: Sind das gute Bedingungen für einen Arbeitsvertrag als Webdesigner ?

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Hallo Alex,

Es ist so, daß die Firma Kunden an mich weiterleitet, was die Erstellung der Seiten angeht. Das dürfte rechnungs- und steuermäßig ok sein, denke ich ...

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Sorry, aber das ist falsch!
Ich gehe mal davon aus, das Du anscheinend Projekte fuer Dritte an Deine Firma abrechnen willst.

Bist Du bei einer Firma angestellt (egal ob Fulltime oder Halbtag) kannst Du dieser Firma keine Rechnungen stellen, wenn die Arbeit fuer einen Dritten Deiner normalen Firmentaetigkeit entspricht. (Lohnsteuer, Soz.Versicherungsbeitraege muessen dann abgefuehrt werden)

Beispiel: Ich bin bei uns im Hause fuer Programmierung zustaendig. Fuer Taetigkeiten an Wochenenden bei Kunden kann ich meiner Firma eine Rechnung schreiben.
Diese Dienstleistung kann ich nur als Schulung abrechnen, da Schulungen kein Bestandteil meines Arbeitsvertrages sind. (sogar explizit ausgenommen, nach Ruecksprache mit Steuerberater)

Zusaetzlich musst du natuerlich beim Finanzamt angeben, das Du Einkommen aus selbststaendiger und nichtselbststaendiger Arbeit beziehst. (Umsatzsteuer etc)

Gruesse aus Muenchen
Wilhelm

PS: Mein Vorschlag: Arbeite gleich als Freiberufler, aber vermeide den Mischmasch zwischen fest und freiberuflich.