Hi Günter!
A)
Ein "virtuelles Hausverbot" ist zumindest dann nicht gerichtlich durchsetzbar, wenn der Teilnehmer sich unterhalb von Beleidigung, Verleumdungen etc. verhält.Ich finde den Beitrag ja interessant, aber ich glaube, daß es darum eigentlich gar nicht ging ...
B) "moralische" Recht
Wer bestimmt, was Moral ist?In diesem Fall wohl der/die Forenbetreiber ...
Ok ich gehe von dieser Annahme aus:
Wenn sich aus der Sicht der Forenbetreiber jemand moralisch daneben benimmt, wie will man dann die "Einhaltung der Moral" durchsetzen, d.h. dann gilt wieder A) Ein "virtuelles Hausverbot" ist nicht gerichtlich durchsetzbar.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de