Liebe Kess,
liebe "Forensische" ;o)
Das Wort hat Macht.
Und damit traegt derjenige, der es benutzt, Verantwortung. Die Verantwortung, es zu pruefen, es hin und her zu wenden und sich und seine Haltung dazu zu hinterfragen, sie von verschiedenen Seiten zu beleuchten. Auch Meinungen werden in Worte gekleidet und sie stehen jedem zu.
Eine alte Journalisten-Grundregel heisst, die Meinung deutlich von der Nachricht zu trennen, Kommentare und persoenliche Betrachtungen als solche zu kennzeichnen, um die notwendige Trennschaerfe zwischen Fakten und Haltungen herzustellen. Nachrichten muessen faktisch richtig und nachweisbar sein - Meinungen spiegeln die soziokulturelle Erfahrung des Schreibers wider. Wo sich diese Grenze verwischt, wird das Publizieren in meinen Augen unserioes. Die Meinung, unfundiert als Nachricht verkauft, ist gezielt angelegtes Glatteis und in meinen Augen verantwortungslos und hinterhaeltig.
Hier im Netz begeben wir alle uns auf ein Terrain, dessen Tuecken und Grenzen die meisten von uns (noch) nicht erfahren haben. Die technische Basis zum Publizieren ist die eine Seite - das Bewusstsein ueber die inhaltliche Verantwortlichkeit die andere. Ein Messer ist kein Mordinstrument, kann aber eines sein.
Einer der Lieblingssaetze meines Lateinlehrers lautete: "Schnell fertig ist die Jugend mit dem Wort, das scharf sich handhabt wie des Messers Schneide." In diesem Sinne duerften die meisten von uns hier im Netz Jugendliche sein und Nachsicht verdient haben.
= = = = = <abschweif> = = = = =
In diesem Zusammenhang halte ich die Wuetigkeit, mit der die publizierenden "Jugendlichen" derzeit von den Rechtsvertretern und -abteilungen der "erwachsenen" Wirtschaft nicht er-, sondern abgemahnt werden, fuer falsch und der Entwicklung des Netzes schaedlich. Viele rasseln schlicht aus Unwissenheit herein. Gut, "Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht" - aber unser Recht urteilt ueber Jugendliche in der Regel auch anders als ueber Erwachsene. Im Muenchner "Serienabmahnungsurteil" uebrigens nahm das Gericht die numerische Minderjaehrigkeit des Beklagten nicht nur zur Kenntnis, sondern bewertete sie auch in den Entscheidungsgruenden:
http://www.freedomforlinks.de/Pages/seriab.html (Entscheidungsgruende, 2c)
= = = = = </abschweif> = = = = =
Wer jedoch juveniler tut, als er ist, jemandem ein Messer in den Bauch rammt und dann behauptet, er haette nicht gewusst, dass es scharf ist, handelt mit krimineller Energie.
Wir alle muessen noch viel lernen darueber, was es bedeutet, in der Oeffentlichkeit mit Worten und Zeichen umzugehen. Deshalb danke an Kess, dass sie hier im Forum diesen Thread "angezettelt" hat ;o)
Schoene Pfingsten allerseits,
Uschi