Hallo Antje
Hier zählt meines Erachtens allein der Link. Allein die Tatsache, daß dieser Link gesetzt wurde erfüllt schon die Kriterien des §184 StGB bzw. §131
Die Aussagen dort klingen klar und deutlich. Aber dennoch gibt es wohl auch andere Stimmen - siehe Alex hier in <117790.html>. Offensichtlich ist das tatsaechlich auch juristisch noch nicht letztgueltig geklaert. Aber immerhin reden wir hier mal ueber Links, bei denen die Frage der Linkhaftung wirklich von Bedeutung ist.
viele Gruesse
Stefan Muenz