Hallo,
ähem, hüstel, ich will jetzt in kein Wespennest treten, vielleicht vertue ich mich jetzt auch (und außerdem bin ich Deiner/Eurer Meinung....) aber wie sieht es denn jetzt dann nun mit der Linkhaftung aus? Ist ein Link in einem "auch noch" kritischen Text jetzt nun doch kein Verweis mehr? (analog eines Verweises in einem Buch bzw Artikel einer Zeitung...) Ist der Link also hier ein "zugänglich" machen zu einem in diesem Lande strafbaren Inhalt analog zu einem, sagen wir einmal, Computerprogramm das hier rechtlich nicht vertrieben werden darf? Ist "zugänglich machen" denn nichts anderes als "Vertriebsweg öffnen"?
Chräcker
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