Hallo Günter!
Nicht bezüglich der Link-Problematik! Nennen Sie doch e i n Urteil bezüglich der Link-Problematik, welches Ihre These stützt!
Du meinst man sollte hier Urteile zitieren, die nur beweisen, daß einige Richter das Wort Internet und die damit verbundene Begriffe nur aus der Klageschrift einens Anwaltes kennen?
LG München: Az. 4 HKO 9760/99
Az. 9 HKO 12373/99
Az. 17 HKO 12376/99
Az. 9 HKO 22119/99Merkürdig, wirklich merkwürdig, die sind ja alle aus München.
Merkwürdig, dass es bis zu den Urteilen kommt
a) 3 Richter
b) auf jeder Seite min. ein RA
mit der Sache befaßt war. Hat dann der gegnerische RA "das Wort Internet und die damit verbundene Begriffe nur aus der Klageschrift einens Anwaltes" gekannt?
Warum hat dann die Gegenseite diesen RA beauftragt? Es gibt ca. 100.000 RAe in Deutschland und da gibt es doch sicher welche, die "das Wort Internet und die damit verbundene Begriffe nur aus der Klageschrift einens Anwaltes kennen"?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www@gravenreuth.de