N'abend!
Mir fällt jedenfalls auf Anhieb kein Richter ein, dem ich den Status "Netzpesönlichkeit" zuschreiben würde. Auch bei Dir habe ich da Schwierigkeiten, da Du trotz Deiner umfassenden Anwesenheit regelmäßig ein krasses Unverständnis der Materie beweist. Aber selbst wenn man Dich als kompetent in Netzfragen bezeichnen möchte - welcher Richter kommt da auch nur im _Ansatz_ ran?
Prof.Dr. Bornkamp = Richter am BGH (und ein sehr sympathischer Mensch). Sein Interview i.d. aktuellen c‚t ist lesenswert.
Die aktuelle c't liegt schon neben meinem Bett, um gleich in diese hineinzuschnuppern und mir eine Meinung zu bilden.
Aaaaaaber:
Meiner Ansicht nach weichst Du (Ich duze, da allgemeine Umgangsform in diesem Forum) Cheatah's Posting aus.
Es geht um Netzkompetenz - es ist einfach Fakt, daß die breite Masse deutscher Richter diese nicht mal in Ansätzen hat. Auch die Nennung eines einzigen (sic!) Richters, ist keine Widerlegung der grundlegenden Behauptung.
Was mich interessieren würde: Bist Du ernsthaft der Meinung, Gesetze, die vor der Entstehung, bzw. des Booms des Internets entstanden sind, sich ohne weiteres auf ein neues Medium anwenden läßt? Ich denke, eine Äußerung Deinerseits dazu würde einen Großteil der Forumler interessieren.
Mit nicht gerade unfreundlichen Grüßen, aber doch recht enttäuscht von Dir:
tim