Hallo FvG,
Doch vgl. die "RainbowBBS"-Sache (Fidonetz, 1993) und ca. 400 gebustete warez-BBSen.
Es wäre wirklich nett von ihnen gewesen, einen Link dazu zu posten, da ich damals noch nicht soviel mit dem Internet oder sonst einem Netz zu tun gehabt habe ... mit etwas suchen habe ich allerdings auch gefunden, worauf sie anspielen http://www.netlaw.de/urteile/agm_1.htm.
also ... dort ging es um Mailboxen ... _nicht_ um Lnks, aber gut ...
Naja ich finde dieses Urteil auch nicht gerechtfertigt ... der Klägerin tat die beklagte Mailbox doch nicht weh ... außerdem gab es ja auch noch die Firma Digital Equipment 1984, die für einen CP/M-Rechner das Wort "Rainbow" verwandt und ein diesbezügliches Warenzeichen eintragen ließ, auch wenn sie es dann nicht mehr benutzte ... war denn das andere Warenzeichen kein "diesbezügliches"?
Also, damals hätte ich es vielleicht noch verstehen können, daß "unfähige" Richter solche Sachverhalte verhandeln, da diese Techniken damals noch nicht den Bekanntheitsgrad des Webs heute hatten ... aber heutzutage sollte so ein Unsinn nicht mehr möglich sein.
Glauben sie ernsthaft, daß auch nur _ein_ Richter mit eigener Webiste, für Sie entscheiden würde?
MfG
Götz, der bald wahrscheinlich seine Hoffnung aufgibt, daß Abmahnwahn je therapiebar sein wird ... (ich hätte noch einen "netten" Nachsatz, den ich jedoch lieber nicht hinschreibe ;-)