Das Urteil war l e i d e r nicht berufungsfähig und führte in der Tat zu einer rechtlichen Unsicherheit.
Es war *glücklicherweise* nicht berufungsfähig, und führte zu einer schallenden Ohrfeige für Sie.
NO - wenn man bei hunderten von Prozessen um Abmahnkosten einmal einen verliert ist das eher ein Betriebsunfall. Zudem folgt das LG München I dieser Entscheidung erkennbar nicht (mehr).
Es betraf aber keinen Link - warum wird es dann hier zur Link-Problematik zititert?
Habe ich doch nicht!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www@gravenreuth.de