Udo Hammermeister: Ein erfreuliches Strafurteil gegen Markenverletzer im Internet

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Hallo!

Auch ich möchte Ihnen in diesem Punkt zustimmen. Das Verhalten des Angeklagten hat sicherlich etwas moralisch anrüchiges. Zu bedenken ist allerdings, dass alle diese Vergehen vor der Tat durch Gesetze (Strafgesetze) verboten werden sollten. Es kann nicht richtig sein, dass erst nach der Tat Richter und Gerichte Rechtsgrundlagen schaffen (durch ihre Urteile), die der Täter vorher ja noch gar nicht kennen konnte. Man wird ganz verunsichert. Warum schafft man denn nicht endlich klare Rechtsgrundsätze zu all diesen Fragen, per Gesetz(!), dort wo sie in einer Demokratie auch hingehören und nicht in Musterurteile. Oder weiß man im Justizministerium auch nicht, dass es ein Internet gibt und was das ist und wie das so geht?

Zum andern, sollte man nicht eigentlich auch eine deutsche Firma genauso verurteilen, die sich ein ganz normales Wort aus der englischen Umgangssprache hat reservieren lassen, nämlich das Wort "explorer", ganz für sich allein und für sonst niemand?

Grüße
Udo Hammermeister