Daniel: Ein erfreuliches Strafurteil gegen Markenverletzer im Internet

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interessiert mich nicht, und ist auch nicht erfreulich

Ein erfreuliches Urteil:
Wegen  Betrugs und Vergehen gem. § 143 Markengesetz verurteilte das LG München den Täter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn  Monaten.
                    
Mehr bei:
http://www.heise.de/newsticker/data/hob-14.09.00-000/

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de