interessiert mich nicht, und ist auch nicht erfreulich
Ein erfreuliches Urteil:
Wegen Betrugs und Vergehen gem. § 143 Markengesetz verurteilte das LG München den Täter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.
Mehr bei:
http://www.heise.de/newsticker/data/hob-14.09.00-000/Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de