Günter Frhr. v. Gravenreuth: Ein erfreuliches Strafurteil gegen Markenverletzer im Internet

Ein erfreuliches Urteil:
Wegen  Betrugs und Vergehen gem. § 143 Markengesetz verurteilte das LG München den Täter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn  Monaten.
                    
Mehr bei:
http://www.heise.de/newsticker/data/hob-14.09.00-000/

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de

  1. interessiert mich nicht, und ist auch nicht erfreulich

    Ein erfreuliches Urteil:
    Wegen  Betrugs und Vergehen gem. § 143 Markengesetz verurteilte das LG München den Täter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn  Monaten.
                        
    Mehr bei:
    http://www.heise.de/newsticker/data/hob-14.09.00-000/

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth  
    Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
    http://www.gravenreuth.de

  2. Hallo,
    gehe ich Recht in der Annahme, dass Sie daran beteiligt waren?
    Ich meine nur. Immewr wenn ich LG oder OLG München höre, denke ich an Sie.
    Sie übertreiben. Das ist Ihnen ja wohl klar.
    "Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht".

    Hunold

    Ein erfreuliches Urteil:
    Wegen  Betrugs und Vergehen gem. § 143 Markengesetz verurteilte das LG München den Täter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn  Monaten.
                        
    Mehr bei:
    http://www.heise.de/newsticker/data/hob-14.09.00-000/

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth  
    Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
    http://www.gravenreuth.de

    1. Hallo "Kopie",

      gehe ich Recht in der Annahme, dass Sie daran beteiligt waren?

      Nicht immer und überall ;-)

      Ich meine nur. Immewr wenn ich LG oder OLG München höre, denke ich an Sie.

      Danke, danke - ich gewinne aber auch an anderen Gerichte, siehe das Posting zur Haftung von Hochschulen für Download-Links.
      Herr Münz und Kollege Stadler sind ja mit der Klage aus München "geflüchtet". Ob sie nach den vorangegangen EXPLORER-Urteilen des LG/OLG- Düsseldorf dort mehr Erfolg  haben??

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth

      • das Original -
      1. Hallo,

        in Gedenken an die Vermutung des Grafenreuts, dass sich alle Münchener wohl hin und wieder im Hofbräuhaus treffen, ist das keine schlechte Idee.

        NRW ist weit weg von Bayern. Und noch weiter von München.

        Hunold

  3. Ein erfreuliches Urteil:

    Ausnahmsweise muß ich dem Freiherrn hier mal Recht geben:
    Dieses Urteil ist wirklich erfreulich: Domainhandel (in dieser Variante) sollte bestraft werden!
    Ich habe selber das Problem, daß eine von mir benötigte Domain schon seit Monaten mit einer sinnlosen "Hier kommt bald..."-Meldung blockiert wird. Zugegebenermaßen ist der Besitzer dieser Domain nicht auf Geld aus, da er sich auf meine Anfragen überhaupt nicht gemeldet hat...

    Gruß aus Nürnberg,
    olli

  4. Hi
    Zustimmung! Ist selten hier, ich weiss ;-)
    Am Anfang des Internets galt jemand noch als clever der sich domainnamen wie bmw.de oder aehnliches gesichert hat. (Da hat ein cleveres Kerlchen den grossen boesen etwas Geld abgeluchst...)
    Aber in dem Rahmen wie das einige Leute und anscheinend auch in diesem Fall machen finde ich das gar nicht gut. Obwohl hier, wenn ich das richtig verstanden habe die Verurteilung zum Teil (?) auch wegen Markenverletzung stattfand, sollte es meiner Meinung nach allgemein verboten sein sich Domainnamen zu "sichern" um sie dann meistbieten zu versteigern.
    Im uebrigen finde ich, dass dieses Verhalten (Domaingrabbing) moralisch ungefaehr so hoch anzusetzen ist, wie sich einen Namen als Marke zu sichern um damit Geld zu verdienen! Das heisst nicht, dass keine Marken geschuetzt werden sollen, sondern, dass sie eben den Ruf einer Firma sichern und gegen Verwechslungen schuetzen. Vor allem sollte ein Name, der irgendwie (ja, ich weiss, dass muss schon genau definiert sein) allgemeingut ist nicht mehr geschuetzt werden koennen.
    Tschau Holger

    1. hallo zusammen

      Zustimmung! Ist selten hier, ich weiss ;-)

      in diesen fall bin ich auch deiner meinung wenn man versucht auf diesem weg an geld zu kommen

      zitat staatsanwalt "er habe den Firmen in Schreiben gedroht, die Domains jahrelang zu blockieren oder die Medien einzuschalten, wenn sie nicht zahlten" zitat ende

      aber ich sehe beim sichern eines domainnamens keine markenrechtsverletzung, da ein domainnamen weder ein produkt noch sonst irgend was dar stellt.

      ich finde heutzutage wird doch mit allem möglichen gehandelt, warum nicht auch mit domainnamen!
      wenn die firmen sich ihren markennamen nicht rechtzeitig als domainname schützen lassen, sind sie selbst schuld.
        
      "wer zuspaeht kommt den beschtraft das leben"

      und wenn ich da an denn fall "business" in denn USA denke, dort wurden 50000 $ bezahlt fuer die domain business.com.
      da frag ich mich warum dort und hier nicht?

      cu
      Crawler

      1. n'Abend Crawler

        und wenn ich da an denn fall "business" in denn USA denke, dort wurden 50000 $ bezahlt fuer die domain business.com.

        weil dieser Begriff wahrscheinlich entweder
        a) nicht Markenfähig ist, weil allgemeinbeschreibend
        b) nicht als Marke eingetragen war

        Es dürfte einer Domain geschaeft.de ähnlich gehen, da dieser Begriff meiner Kenntnis nach ebenfalls nicht Schutzfähig im Sinne des Markengesetztes ist.

        Für Business.de könnte der Sachverhalt etwas anders liegen, da business (noch) nicht Deutsche Umgangssprache ist und damit ggf. (noch) schutzfähig.

        Gruß

        Andreas

  5. Hallo Günter!

    Ein erfreuliches Urteil:

    Stimmt. Es geht um Domaingrabbing und nicht um Links.

    Bedauerlich, daß du hier wieder falsche Informationen verbreitest.
    Deine Glaubwürdigkeit wird dadurch nicht gesteigert.

    Grüße
    Thomas

    1. Hi,

      Stimmt. Es geht um Domaingrabbing und nicht um Links.

      Bedauerlich, daß du hier wieder falsche Informationen verbreitest.
      Deine Glaubwürdigkeit wird dadurch nicht gesteigert.

      Aber das sind wir doch gewohnt.
      Im Usenet spielt er auch gern mit den Message-Titeln rum um zu provozieren.

      if ($Message->{'autor'} =~ /Gravenreuth/i) {
        $Message->{'titel'} = "(werbende Meinung) $Message->{'titel'}";
      }

      Ciao,
        Wolfgang

  6. Hallo!

    Auch ich möchte Ihnen in diesem Punkt zustimmen. Das Verhalten des Angeklagten hat sicherlich etwas moralisch anrüchiges. Zu bedenken ist allerdings, dass alle diese Vergehen vor der Tat durch Gesetze (Strafgesetze) verboten werden sollten. Es kann nicht richtig sein, dass erst nach der Tat Richter und Gerichte Rechtsgrundlagen schaffen (durch ihre Urteile), die der Täter vorher ja noch gar nicht kennen konnte. Man wird ganz verunsichert. Warum schafft man denn nicht endlich klare Rechtsgrundsätze zu all diesen Fragen, per Gesetz(!), dort wo sie in einer Demokratie auch hingehören und nicht in Musterurteile. Oder weiß man im Justizministerium auch nicht, dass es ein Internet gibt und was das ist und wie das so geht?

    Zum andern, sollte man nicht eigentlich auch eine deutsche Firma genauso verurteilen, die sich ein ganz normales Wort aus der englischen Umgangssprache hat reservieren lassen, nämlich das Wort "explorer", ganz für sich allein und für sonst niemand?

    Grüße
    Udo Hammermeister