Hallo!
Schon mehrfach wurde hier im Forum über das Urhebergesetz diskutiert.
Meist im Zusammenhang mit Quelltexten oder MP3.
Ist vielleicht etwas off-topic, aber mich würde interessiern wie sich das mit Coverversionen verhält.
IMHO sind die Werke großer Künstler 100 Jahre nach ihrem Tod frei verfügbar...
In der POP-Szene dauert es aber meist nur Wochen bis ein guter Song von einem anderen Künstler nachgeahmt wird.
Die Unterschiede schwanken dabei (subjektiv ;-) zwischen 50 und 5%.
Aufregen tut das aber niemand. Nicht mal die, von denen der Song stammt.
Das ist ja bestimmt keine Nächstenliebe oder sonst was soziales. *g*
So what? Warum ist das erlaubt?
Nicht das ich falsch verstanden werde: Mich stört das ja auch nicht, aber warum darf man das?
mfg
Stiefel