Utz: Cover-Versionen vs. Urhebergesetz?

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Hi Stiefel,

das Nachspielen von musikalischen Werken ist nichts, was dem Urheberrecht widerspricht - es ist in der Regel sogar von den Komponisten gewollt. Die Komponisten erhalten - sofern alles korrekt abgerechnet wird und sie GEMA-Mitglieder sind - ihre Tantiemen für jede Aufführung ihres Werkes.

Etwas verwirrender wird es, wenn das Werk gegenüber dem Original verändert wird. Bei klassischer Musik ist das beispielsweise dann der Fall, wenn Beethovens fünfte Symphonie für Akkordeonorchester bearbeitet wird. Bei Popmusik sind das Coverversionen.

Hier wird grundsätzlich zwischen beiden Musikarten unterschieden. Bei Werken, die von der GEMA als "klassisch" eingestuft werden, ist für eine solche Bearbeitung die schriftliche Genehmigung des Urhebers oder seiner Erben erforderlich - außer wenn der KOmponist mindestens 70 Jahre tot ist.
Bei Popmusik ist das Einholen einer solchen Genehmigung nicht erforderlich. Von einem veröffentlichten Popsong kann jeder ohne weiteres beliebige Coverversionen machen, muss dann aber halt nur Tantiemen (über die GEMA) an die Urheber für jee Aufführung bzw. jeden Tonträger zahlen.

Ein anderes Thema ist es allerdings, wenn es nicht um eine Coverversion geht, sondern Elemente einer konkreten Aufnahme übernommen werden - sog. Samples z.B. Hier muss ab einem bestimmten Wiedererkennungsgrad die Genehmigung eingeholt werden. Plattenfirmen haben hierfür spezielle "Sample Clearing"-Abteilungen, die diese Genehmigungen klar machen. Was allerdings im urheberrechtlichen Sinne Wiedererkennungswert hat, ist nicht exakt festzulegen und immer wieder Bestandteil von Rechtsstreiten. Eine Faustregel: handelt es sich um erkennbare Melodieelemente, muss die Genehmigung eingeholt werden. Dreht es sich ausschließlich um Sounds, dann nicht. Berühmtes Beispiel: vor einigen Jahren versuchten Cameo, Urheberrechte für die Verwendung eines einzigen Hihat-Schlages aus "Word Up" einzuklagen - und sie sind damit gescheitert. Obwohl man eben diesen einen Sound in vielen Songs eindeutig identifizieren kann.

Grüße,

Utz