Der besagt auch, daß der (immer zu benennde) Verantwortliche eines Artikels einen Wohnsitz in Deutschland haben muß, volljährig sein muß und unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann. )
Dass heisst, das Jugendliche lt. Gesetz keine Seite besitzen dürfen, da sie nicht 18 sind? Und nicht bei einer mithelfen dürfen, da sie nicht 18 sind???