Utz: Urheberrecht

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Hi Bert,

Dort konnte ich aber nichts finden, was dem, der die Werkzeuge/Räume bereitststellt, irgendwelche Rechte einräumt, oder habe ich etwas übersehen bzw. wie bist du auf diese Idee sonst gekommen?

Weil AFAIK die Nutzung von Werken, die unter das Urheberschutzgesetz fallen, durch Dritte über diesen Passus geregelt wird. Üblich ist wohl, dass im Falle einer Bezahlung davon ausgegangen wird, dass damit die Nutzungsrechte übertragen werden. Unter "Bezahlung" könnte man u.U. auch das Überlassen geldwerter Vorteile - das könnte möglicherweise das Überlassen von Werkzeugen und Räumen sein - verstehen.

Wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, wird wahrscheinlich auch die Frage angesprochen werden, ob das, was Du da gemacht hast, überhaupt die notwendige Schöpfungshöhe hat, um unter den Schutz des Urhebergesetzes zu fallen.

Um es sicherheitshalber mal klar zu sagen: ich bin kein Jurist und kann Dir hier nur bruchstückhaft sagen, was ich zufälligerweise aufgeschnappt habe, als ich mich mit dem Thema beschäftigen musste. Wenn Du ernsthaft mit dem Gedanken spielst, hier eine Klage anzustrengen, kann ich Dir nur dringend empfehlen, Dich vorab mit einem Anwalt zu beraten, und zwar mit einem, der sich auf das Urheberrecht spezialisiert hat. Mir scheint, dass das nämlich nicht unbedingt zur "juristischen Allgemeinbildung" gehört.

Grüße,

Utz