Hi Bert,
Wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, wird wahrscheinlich auch die Frage angesprochen werden, ob das, was Du da gemacht hast, überhaupt die notwendige Schöpfungshöhe hat, um unter den Schutz des Urhebergesetzes zu fallen.
Zu diesem Thema hatten wir in einer Mail-Liste unter lauter technischen Redakteuren gerade eine ausführliche Diskussion. Hier der wesentliche Tenor:
- Wenn ich ein Prozessmodell z.B. für einen Auftraggeber entwickle, dann habe ich das Urheberrecht und kann ich die Grundlagen dieses Prozessmodells auch für weitere Auftraggeber verwenden.
- Wenn ich aber die Vorgaben zu einem Arbeitsprozess vom Auftraggeber erhalte und aufgrund dieser Vorgaben eine Modell-Dokumentation erstelle, dann habe ich kein Urheberrecht an den Inhalten und kann diese daher auch nicht ohne Zustimmung des Urhebers (=Auftraggebers) weiterverwenden.
Alles klar?
Aber: Um es sicherheitshalber mal klar zu sagen: auch ich bin kein Jurist.
Gruß, Karin