Hallo,
zuerst die Übereinstimmung ;-)
Ich werde das Gefuehl nicht los da geht im Moment etwas zu viel
Panik und unvollstaendige Information durch's Deutsche Web. Und
irgendwann haben lauter Leute ein Impressum dass ungefaehr so
richtig und notwendig wie das beruechtigte Hamburger Urteil ist...
auch, daß man so wenig fundiertes dazu findet, wie ich Scrollbalken einfärbe scheinen viele "Webmasterdienstleister" wichtiger zu finden....
Fangen wir mit Paragraph 1 (Zweck des Gesetzes) an. Da steht:
"Zweck des Gesetzes ist es, einheitliche wirtschaftliche
Rahmenbedingungen ...
Also geht es darum gleiche Bedingungen im wirtschaftlichen
Wettbewerb zu schaffen.
auch mit einem kostenlosen Angebot greife ich in die Wirtschaft (anderer) ein. Der IE war auch kostenlos in Windows drin, hat aber Weltweit doch den einen oder anderen aus wirtschaftlichen Gründen gestört ;-) Aber nur ein weiterer unausgegorener laiengedanken im grossen Pool der wilden vermutungen von uns Laien..... Wir wirklich mal Zeit, daß uns das mal jemand erklärt, so spekulieren wir uns nur immer weiter....
Weiter mit Paragraph 6, da steht "Diensteanbieter haben für
geschäftsmäßige Teledienste (...)
das könnte ein Punkt für Dich sein. Es heist zwar beim "Geltungsbereich":
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(3) Absatz 1 gilt unabhängig davon, ob die Nutzung der Teledienste ganz oder teilweise unentgeltlich oder gegen Entgelt möglich ist.
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es könnte dann aber sein, daß für $6 das durch diese Formulierung eingegrenzt wurde. Nur was ist im juristischen Sinne ein Geschäft? Meine Frau fragt heute mal einen richter, werde ich nachtragen....
Chräcker