Spam safe email link
Christoph Schaffhauser
- javascript
Hallo Zusammen
Ich bin es leid dass ich immer zugespammt werde. Das kommt daher dass Suchmaschinen meine Website abgrasen und dann alle email links und email adressen gespeichert sind. Ich hab jetzt ein klitzekleines Script gemacht wie man spamsichere email links erstellen kann. Der link sieht GENAU gleich aus wie ein normaler, sogar in der Statuszeile steht dann mailto:xxx@xxx.xx
Schaut euch das Script am besten mal an. Ist auf meiner homepage auf:
http://www.darkeagle.com
dann links im menu in "Script" klicken.
Gruss Christoph
Hallo,
ist IMHO immer etwas kritisch. Sobald Du der Impressumspflicht unterliegst (MDStV, TDDSG) muss eine Mailadresse sichtbar sein (was unmöglich aktiviertes JavaScript voraussetzen kann!).
Das Thema wurde aber samt Lösung schon mehrfach diskutiert. Die beste Lösung ist irgendwie doch noch eine extra Adresse einzurichten und diese entsprechend zu filtern.
Grüße aus Würzburg
Julian
Moin, moin!
Die Lösung gefällt mir auf den ersten Blick! Und das Impressum-Argument zieht meiner Meinung nach nicht, denn eine Adresse ist ja in jedem Fall sichtbar. Sie muß bei deaktiviertem Javascript allerdings abgetippt werden, um eine Mail zu verschicken. Fallen sonst jemandem Nachteile ein?
Norbert
Tach auch,
ist IMHO immer etwas kritisch. Sobald Du der Impressumspflicht unterliegst (MDStV, TDDSG) muss eine Mailadresse sichtbar sein (was unmöglich aktiviertes JavaScript voraussetzen kann!).
Da bin ich nicht ganz ueberzeugt von. Im Gesetz steht was davon dass die schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermoeglicht werden muss. Ja, da steht auch "einschliesslich email-Adresse", weiss ich. Aber ich glaube das kann trotzdem interpretiert werden und somit durch ein email-Formular erfuellt werden. Dann kann Dir jeder eine email schicken der will, aber Deine email-Adresse ist trotzdem vor Spam geschuetzt.
Gruss,
Armin
Hallo,
ist IMHO immer etwas kritisch. Sobald Du der Impressumspflicht unterliegst (MDStV, TDDSG) muss eine Mailadresse sichtbar sein (was unmöglich aktiviertes JavaScript voraussetzen kann!).
Da bin ich nicht ganz ueberzeugt von. Im Gesetz steht was davon dass die schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermoeglicht werden muss. Ja, da steht auch "einschliesslich email-Adresse", weiss ich.
im Thread (/?m=83136&t=14908) von gestern habe ich meine Vorgehensweise geschildert.
Würde es ausreichen wenn ich die Adressen bzw. das gesamte Impressum als Bild ausgeben lasse oder gar als Flash? Dann wäre zwar meine Adresse vor Spam besser geschützt jedoch kann nicht jeder meine Kontaktadresse sehen. Z.B. könnten Lynx Nutzer und Besucher die Bilder im Browser nicht anzeigen lassen bzw. kein Flash-Plugin haben die Kontaktadressen nicht sehen.
Das wäre doch insbesondere für reine Flash Seiten problematisch, wenn dies rechtlich bedenklich ist.
Grüße
Andreas
Hi Andreas,
Würde es ausreichen wenn ich die Adressen bzw. das gesamte Impressum als Bild ausgeben lasse oder gar als Flash?
keine Ahnung, aber ich denke, ein Bild sollte reichen.
Dann wäre zwar meine Adresse vor Spam besser geschützt jedoch kann nicht jeder meine Kontaktadresse sehen. Z.B. könnten Lynx Nutzer und Besucher die Bilder im Browser nicht anzeigen lassen
Doch, die sehen den Inhalt des alt-Attributs, dafür ist es ja da (http://selfhtml.teamone.de/html/referenz/attribute.htm#img). Allerdings wäre es dann interessant zu wissen, ob Spam-Robots dies erkennen. Mach' das mal und warte ab.
bzw. kein Flash-Plugin haben die Kontaktadressen nicht sehen.
Das ist korrekt.
Das wäre doch insbesondere für reine Flash Seiten problematisch, wenn dies rechtlich bedenklich ist.
Ich bin Laie und kann das daher nicht gut beurteilen. Da eine 'reine' Flash-Seite zB keinen für Lynx verwertbaren Inhalt hat, wozu ist dann ein Impressum nötig? Vielleicht solltest du dich diesbezüglich an ein Fachforum wenden. Wir hier haben einfach keine Ahnung ;)
LG Orlando
--
SELF-TREFFEN 2002
http://www.rtbg.de/selftreffen/
http://www.megpalffy.org/temp/penneninhh.html
Hallo Armin,
Aber ich glaube das kann trotzdem interpretiert werden und somit durch ein email-Formular erfuellt werden.
Das sieht aber weder der Hamburgische Datenschutzbeauftragte so (Von dem gibt's eine kleine Hilfe zu Medien und Getzen), noch die InternetWorld (oder war's c't?) in einem Test von größeren Firmenseiten hinsichtlich der neuen Pflichten.
Grüße ausWürzburg
Julian
Tach auch,
Aber ich glaube das kann trotzdem interpretiert werden und somit durch ein email-Formular erfuellt werden.
Das sieht aber weder der Hamburgische Datenschutzbeauftragte so (Von dem gibt's eine kleine Hilfe zu Medien und Getzen), noch die InternetWorld (oder war's c't?) in einem Test von größeren Firmenseiten hinsichtlich der neuen Pflichten.
Das erste koennte mich vielleicht ueberzeugen, das zweite nicht.
Ich gehe mal davon aus dass der Hamburger Datenschutzbeauftragte auch nur das Gesetz zitiert, lasse mir aber gerne das Gegenteil beweisen.
Und wenn eine Zeitschrift Webseiten testet ist das auch nur deren Interpretation.
Fuer mich ist eins entscheidend: Was ist der Zweck des Paragraphen? Es geht darum dass der Kunde/Besucher mit dem Betreiber der Website schnell auf elektronischem Wege in Kontakt treten kann, in anderen Worten ihm eine email schicken kann. Fuer mich erfuellt ein Email-Formular diesen Zweck.
Jetzt kannst Du argumentieren, dann wuerde ich dem Kunden nicht erlauben sein Mittel der Kommunikation zu waehlen. Mein Gegenargument waere da, dass ich ueber mein email-Formular sicherstellen kann, dass ich die email auch lesen kann. Kann ja durchaus sein dass mein email-Programm keine HTML-email lesen kann. Dann koennte ich moeglicherweise die Beschwerde eines Kunden oder die Abmahnung eines Rechtsanwaltes nicht lesen. Oder ein Attachment nicht oeffnen weil ich das entsprechende Programm nicht habe.
Das ist jetzt meine Meinung, ob das einer Ueberpruefung vor Gericht standhalten wuerde ist eine andere Frage. Ich vermute mal da kommt es darauf an wieviel der Richter vom Web und von email versteht.
Gruss,
Armin
Hi Julian
Um ehrlich zu sein kenne ich die "Impressumspflicht" nicht weiss nicht obs das in der Schweiz auch hat. Auf jeden Fall wenn eine Mailadresse sichtbar sein muss so würde das script nicht dagegen verstossen, da die Email Adresse immer sichtbar ist, jedoch bei deaktiviertem JavaScript nicht anklickbar ist. Sichtbar wäre sie aber in jedem Fall.
Gruss aus Basel
Christoph
Hallo,
ist IMHO immer etwas kritisch. Sobald Du der Impressumspflicht unterliegst (MDStV, TDDSG) muss eine Mailadresse sichtbar sein (was unmöglich aktiviertes JavaScript voraussetzen kann!).
Das Thema wurde aber samt Lösung schon mehrfach diskutiert. Die beste Lösung ist irgendwie doch noch eine extra Adresse einzurichten und diese entsprechend zu filtern.
Grüße aus Würzburg
Julian