Armin G.: Spam safe email link

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Tach auch,

Aber ich glaube das kann trotzdem interpretiert werden und somit durch ein email-Formular erfuellt werden.

Das sieht aber weder der Hamburgische Datenschutzbeauftragte so (Von dem gibt's eine kleine Hilfe zu Medien und Getzen), noch die InternetWorld (oder war's c't?) in einem Test von größeren Firmenseiten hinsichtlich der neuen Pflichten.

Das erste koennte mich vielleicht ueberzeugen, das zweite nicht.

Ich gehe mal davon aus dass der Hamburger Datenschutzbeauftragte auch nur das Gesetz zitiert, lasse mir aber gerne das Gegenteil beweisen.

Und wenn eine Zeitschrift Webseiten testet ist das auch nur deren Interpretation.

Fuer mich ist eins entscheidend: Was ist der Zweck des Paragraphen? Es geht darum dass der Kunde/Besucher mit dem Betreiber der Website schnell auf elektronischem Wege in Kontakt treten kann, in anderen Worten ihm eine email schicken kann. Fuer mich erfuellt ein Email-Formular diesen Zweck.

Jetzt kannst Du argumentieren, dann wuerde ich dem Kunden nicht erlauben sein Mittel der Kommunikation zu waehlen. Mein Gegenargument waere da, dass ich ueber mein email-Formular sicherstellen kann, dass ich die email auch lesen kann. Kann ja durchaus sein dass mein email-Programm keine HTML-email lesen kann. Dann koennte ich moeglicherweise die Beschwerde eines Kunden oder die Abmahnung eines Rechtsanwaltes nicht lesen. Oder ein Attachment nicht oeffnen weil ich das entsprechende Programm nicht habe.

Das ist jetzt meine Meinung, ob das einer Ueberpruefung vor Gericht standhalten wuerde ist eine andere Frage. Ich vermute mal da kommt es darauf an wieviel der Richter vom Web und von email versteht.

Gruss,
Armin