Hallo,
ist IMHO immer etwas kritisch. Sobald Du der Impressumspflicht unterliegst (MDStV, TDDSG) muss eine Mailadresse sichtbar sein (was unmöglich aktiviertes JavaScript voraussetzen kann!).
Da bin ich nicht ganz ueberzeugt von. Im Gesetz steht was davon dass die schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermoeglicht werden muss. Ja, da steht auch "einschliesslich email-Adresse", weiss ich.
im Thread (/?m=83136&t=14908) von gestern habe ich meine Vorgehensweise geschildert.
Würde es ausreichen wenn ich die Adressen bzw. das gesamte Impressum als Bild ausgeben lasse oder gar als Flash? Dann wäre zwar meine Adresse vor Spam besser geschützt jedoch kann nicht jeder meine Kontaktadresse sehen. Z.B. könnten Lynx Nutzer und Besucher die Bilder im Browser nicht anzeigen lassen bzw. kein Flash-Plugin haben die Kontaktadressen nicht sehen.
Das wäre doch insbesondere für reine Flash Seiten problematisch, wenn dies rechtlich bedenklich ist.
Grüße
Andreas