Tach auch,
ist IMHO immer etwas kritisch. Sobald Du der Impressumspflicht unterliegst (MDStV, TDDSG) muss eine Mailadresse sichtbar sein (was unmöglich aktiviertes JavaScript voraussetzen kann!).
Da bin ich nicht ganz ueberzeugt von. Im Gesetz steht was davon dass die schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermoeglicht werden muss. Ja, da steht auch "einschliesslich email-Adresse", weiss ich. Aber ich glaube das kann trotzdem interpretiert werden und somit durch ein email-Formular erfuellt werden. Dann kann Dir jeder eine email schicken der will, aber Deine email-Adresse ist trotzdem vor Spam geschuetzt.
Gruss,
Armin