Hallo Andreas,
also erstmal ist das Gesezt so gemacht wie es gemacht ist. Ich kenne die Passagen jetzt nicht auswendig, aber grob bedeutet es, dass ein Impressum (also die Verantwortlichkeit für diese Veröffentlichung) an geeigenter Stelle (nicht versteckt) liecht auffindbar von jeder Seite aus zugänglich sein muss. Außerdem muss eine Möglichkeit der schnellen elektronischen Kontaktaufnahme gewähleistet sein. Telefon und eMail kommen da in Frage, Fax nur ersatzweise, das haben wir hier schon von kompetenter Seite gehört.
Gegen das Gesetz zu verstoßen ist eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat oder ein Vergehen nach UWG (das ist am teuersten, Mord ist billiger).
Nun ist natürlich der Gesichtspunkt der "erheblichen Schlechterstellung" eines Rechtspartners auch zu berücksichtigen. Da es inzwischen nachweislich so ist, dass man zumindest mit Spam auf diese Impressumsadressen zugemüllt wird, leisdet man ja durch das Gesetz ständig Schaden. Das verstößt gegen den Verfassungsgemäßen Gesetzgebungsauftrag, solange auf der anderen Seite Spam noch abmahngrund mit diesen empfindlichen Strafen ist. Das Gesetz müsste also nachgebessert werden. Wende Dich an deinen Wahlkreisabgeordneten mit einer entsprechenden Bitte um Nachbesserung des Gesetzes. Wenn das nix nützt, muss man eben einen Verband dafür gründen. Wenn es andere auch für wichtig halten, werden sie ja mitmachen.
Ich wäre eher dafür, auch für den Printbereich diese Impressumspflicht einzuführen. Auf den vielen bunten Werbeblättern und -Heften die man täglich so bekommt, steht das nämlich nicht drauf. Und da fühle ich mich auch manchmal gestört von gewissen Darstellungen.
Tom