Hallo Günter,
Darum geht es ja gar nicht - es geht um "Schallplatten", "Feuerlöscher" etc.
Herr Torvalds wollte DIESE Marke von dem früheren Markeninhaber/-anmelder unbedingt erhalten (die Vereinbarung hierüber ist geheim - also nichts "open") - nun hat er sie!!heißt das jetzt, daß ich meine neue Backmischung für super zarte und besonders schmackhafte Minikekse als "Microsoft" verkaufen darf? Oder bekomme ich dann Probleme mit M$?
Man muß zwischen der Frage der eigenen rechtserhaltenden Benutzung (IMO bei dieser LINUX-Marke: = No) und dem Schutzbereich einer bekannten oder berühmten Marke unterscheiden.
Die fragliche LINUX-Marke ist - sofern keine Computer mit dem COMPUTER-Namen "Linux" (!= Name des Betriebssytems) für Hardware nachgewiesen wird, auch für Hardware infolge Nichtbenutzung löschungsreif. LINUX ist infolge der Nutzung bei Software jedoch zunmindest eine bekannte Marke, sodass auch zukünftig keine Hardware unter dem Namen LINUX vertrieben werden darf.
MS ist eine berühmte Marke (= viel bekannter als LINUX), sodass deren Schutzbereich noch weiter ist und IMO auch Keks umfaßt und das unabhängig davon ob MS auch hierfür einen Markenschutz hat.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de