Nova: Copyright-Verletzung von Webseiten

Zufällig bin ich vor ein paar Tagen auf eine Webseite gestoßen, die mindestens 15 unserer Texte (Filmkritiken) ohne Wissen oder Erlaubnis der Autorinnen veröffentlicht hat. Die Seite dient u.a. auch zum Verkauf von Videos. (Mit dem freundlichen, uneigennützigen Sharing-Gedanken des Internet hat das also wenig zu tun.)

Die Kritiken waren nicht oder leicht gekürzt, bis auf eine - grob zusammengeschnitten, damit sie ins verkaufsfördernde Schema passt (da sie überwiegend negativ war). Also auch noch eine grobe Sinnentstellung.

Urheberschaft ist nicht strittig - Name der Autorin und "Quelltext" wurden ganz frech genannt.

Ich habe alle Seiten gespeichert, den Betreiberinnen eine Abmahnung geschickt und eine Frist gesetzt, bis zu der sie sämtliche unserer Inhalte entfernen sollen (und mir weitere Schritte ausdrücklich vorbehalten). Den Provider (t-online) habe ich ermittelt.

Hat jemand weitere Tipps oder weiß ein gutes Spezialforum für solche Fragen?

Z.B. haben die Autorinnen (ich gehöre nichts dazu, also kein Eigeninteresse, auch ist unsere eigene Seite unkommerziell) Anrecht auf Gewinnbeteiligung aus der Zeit, in der ihre Beiträge online waren usw.

Sorry, aber ich finde, solch schwarzen Schafen gehört das Handwerk gelegt. Aus naheliegenden Gründen keine URL und auch nicht mein Name.

  1. Hi, hallo

    du, da gibt es ziemlich gute Anwälte für ... die sich gern mit Internet und *rechtsverletzungen beschäftigen.

    Darf man eine Abmahnung wirklich selber verschicken? Hast du da wenigstens gleich ne Kostennote drangeheftet?

    Sicher das die Autorinnen dies nicht erlaubt haben?

    Tschau, tschüß,
    Frank

    1. Guten Tag,

      du, da gibt es ziemlich gute Anwälte für ... die sich gern mit Internet und *rechtsverletzungen beschäftigen.

      FvG? *scnr*

      Darf man eine Abmahnung wirklich selber verschicken? Hast du da wenigstens gleich ne Kostennote drangeheftet?

      Ersteres ja, zweiteres nur, wenn du Angehöriger eines rechtsberatenden Berufes bist.

      Sicher das die Autorinnen dies nicht erlaubt haben?

      Copyright besteht kraft Gesetzes, da braucht's keinen Hinweis drauf. Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Texte (wie im vorliegenden Fall) bedarf der expliziten Zustimmung des Rechteinhabers, egal ob generell oder einzelfallbezogen. Dem Ursprungsposting wahr denke ich zu entnehmen, dass diese Zustimmung _nicht_ gegeben wurde.

      mfg Siechfred

      --
      Opinions are like assholes: everybody has one.
      ss:| zu:| ls:# fo:| de:[ va:| ch:? n4:& rl:? br:& js:| ie:% fl:( mo:}
      1. Guten Tag,

        Hi

        du, da gibt es ziemlich gute Anwälte für ... die sich gern mit Internet und *rechtsverletzungen beschäftigen.

        FvG? *scnr*

        er meinte ziehmlich gute Anwälte! ;D

        Gruß Christoph

        --
        Ich bin ein spezialisz!
        (Zitat von VENGA JO)
        sh:) fo:) rl:° br:& ie:| mo:) va:) fl:) ss:| ls:< js:|
        Die Erklärung zum Selfcode findest du hier: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
        Einen Decoder für den Selfcode findest du hier: http://peter.in-berlin.de/projekte/selfcode
        1. Erst mal sorry wg. meiner zornbedingten Unhöflichkeit: Nachträglich guten Tag und hallo. Und danke für die prompten Antworten.

          Die Erlaubnis wurde definitiv nicht gegeben, und das Niveau unserer  Kritiken übersteigt definitiv selbst den hochwertiger Testberichte ; ), aber an die Sache mit der Rechtsauskunft (dass man die nicht ohne weiteres geben darf) hatte ich nicht gedacht.

          Noch mal danke und vielleicht fällt ja jemandem noch was ein.

          1. hallo nova

            Noch mal danke und vielleicht fällt ja jemandem noch was ein.

            Vielleicht guckste hier mal rein http://juramail.info/forum/list.php?f=3,
            da treiben sich imho meist kompetente Leute rum, die dir vielleicht weiterhelfen können.

            Gruß Josef

  2. Hallo Nova,

    solche Fragen beantwortet ein Anwalt Deines Vertrauens. Allerdings bin ich hier nicht sicher, dass bei einer Seite, die regelmässig Filmkritiken schreibt, eine einzelne (oder einige) die nötige Schöpfungshöhe erreichen, um dem Werkbegriff des UrhG zu genügen. Es gibt ein neueres Urteil, wo z.B. einem Magazin-Autor eben diese Schöpfungshöhe für Testberichte abgesprochen wurde, so sinngemäss etwa, weil dies sein täglich Brot sei und daher keine besondere Leistung. Das kann den Autorinnen auch passieren und die bei der Verfolgung dann entstehenden Kosten bleiben dann bei Euch. Aber näheres dazu erklärt Dir wie gesagt ein Rechtsanwalt, ich darf und werde es nicht. ;)

    Gruss, Thoralf

  3. Hallo Nova,
    Es ist ja schoneiniges geschrieben worden deshalb nur ein Link von mir zu einer Commmunity in der einige "Größen" mitdiskutieren.
    http://groups.google.de/groups?hl=de&lr=&ie=UTF-8&group=de.soc.recht.datennetze

    Unter anderem jener G F G desen Anwaltliche Qualitäten ich nicht so sehr in Zweifel ziehe, seine Menschlichen Qualitäten bezweifle ich schon.

    Viele Güße Tom

  4. Hallo Nova,

    Deinen Ärger kann ich sehr gut verstehen.

    Urheberschaft ist nicht strittig - Name der Autorin und "Quelltext" wurden ganz frech genannt.

    Das ist eigentich nicht frech, sondern korrekt. Es gibt leider viele Leute, die sich auf der sicheren Seite wähnen, wenn sie das Copyright korrekt wider geben. Die denken nicht, dass das den Urhebern vielleicht zu wenig sein könnte.

    Ich habe alle Seiten gespeichert, den Betreiberinnen eine Abmahnung geschickt und eine Frist gesetzt, bis zu der sie sämtliche unserer Inhalte entfernen sollen (und mir weitere Schritte ausdrücklich vorbehalten). Den Provider (t-online) habe ich ermittelt.

    Hätte ich nicht gemacht. Denn wenn die Abmahnung nicht absolut wasserdicht ist und ich mich im Gegner verschätze, bekomme ich als Retourkutsche womöglich eine Negative Feststellungsklage.

    Ich hab hin und wieder auch derartige Probleme. Und die vermeintichen Verletzer meiner Schutzrechte bekommen dann erst mal eine ausführliche juristische Berechtigungsanfrage. - Bislang wirkt die sehr erfolgreich und bei den Empfängern bewegt sich was, die rufen an, sehen ein, dass da was nicht o.k. war und wollen das wirklich gerne aus der Welt schaffen.

    Denn das Problem ist folgendes: Das Instrument "Abmahnung" wird gerade im Netz sehr oft missbraucht. Und schon ziehen sich auch zu Recht Abgemahnte den Schuh des armen Hascherl an. Damit ist die Chance vertan, was zu kapieren.

    Hat jemand weitere Tipps oder weiß ein gutes Spezialforum für solche Fragen?

    Ich kenne Deine Seiten nicht, daher so ins Blaue:
    1. würde ich im Impressum oder falls sonstwo Nutzungsbedingungen sind ganz genau den Usern darlegen, was die Urheber gestatten: nämlich eine Privatkopie aber nicht das Verändern und Woandersveröffentlichen.
    Man muss auf sein Urheberrecht nicht hinweisen. Aber man muss auf so viel hinweisen weil der Gesetzgeber die Bürgers zu debilen Wesen degradiert, da kommt es auf einen Hinweis, der Dir und potentiellen Schutzrechtverletzern vielleicht mal nutzen kann auch nicht mehr drauf an, denke ich.
    Ein Hinweis darauf, was man unter "Zitat" versteht und was einfach "Klauen" ist, könnte ebenso wenig schaden, wie eine Adresse, wo man fragen kann, ob man etwas veröffentlichen darf (kann ja mal ein Sonderfall eintreten, bei dem Ihr es erlauben möchtet).

    Sorry, aber ich finde, solch schwarzen Schafen gehört das Handwerk gelegt. Aus naheliegenden Gründen keine URL und auch nicht mein Name.

    Mit Abmahnungen, wie gesagt verhärten sich die Fronten nur noch mehr.

    cu

    netzrose