Nabend
Nicht ganz korrekt. § 6 Nr. 6 TDG schreibt für geschäftsmäßige Dienstanbieter die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStIdNr) vor, _wenn_ der Anbieter eine hat.
Nicht korrekt:
Zitat:". in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
"
Der Gesetzgeber verweist auf das UstG.
Beachte auch dei Durchführungsbestimmungen!
Und dann gibt es Urteile darüber, dass, wenn ausschliesslich Leistungen für andere Unternehmen erbracht werden, eine UstID zu beantragen ist und diese auch auf den Rechnungen zu vermerken ist.
Ist neu seit 2003
Die Regelungen zur UStIdNr findet man in § 27a UStG. Dort wird jedoch _nicht_ vorgeschrieben, dass du eine UStIdNr angeben musst, sondern nur, dass man vom Bundesamt für Finanzen eine bekommen kann, wenn man als Unternehmen am innergemeinschaftlichen Warenverkehr
Vergleiche hierzu das Posting von mir vorher!
Außerdem ich schicke Dir mal einen Link zu einem kommentierten USTG dann wirds klarer.
teilnehmen möchte. Da jedoch in der Regel eine Agentur für Webdesign keine Waren im Sinne des UStG vertreibt, sondern
Falsch Umsatzsteuergesetz unterscheidet nicht zwischen Waren und Dinstleistungen!Nur bestimmte Leistungen sind ermäßigt.
Und Webdesign ist mit Sicherheit Umsatzsteuerpflichtig.
Dienstleistungen erbringt, ist die UStIdNr oftmals nicht erforderlich. Ergo kann auch keine angegeben werden.
Falsch nicht Umsatzsteuerpflichtig sind Einnahmen von Freiberuflern.
Dienstleistungen generell schon.
Soweit du die Steuernummer meinst, unter der Marc bei seinem örtlichen Finanzamt als Unternehmen erfasst ist (Umsatzsteuernummer), gehört diese _nicht_ zu den Pflichtangaben nach dem TDG.
Meinte ich nicht!
Viele Grüße aus Berlin
TomIRL
P.S.
Last uns an einem solch schönen Abend nicht über solchen Schwachsinn reden.