srob: Die Microsoft Jet4 Engine

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Hallo Sven,

Mit der Microsoft Jet4 Engine kann man (augenscheinlich) Datenbankzugriffe realisieren.

Jet4 ist eine Datenbankmachine für den Zugriff auf Dateien im Jet4-Datenbankformat. Diese Engine alleine ist nicht nutzbar. Dafür stellt Microsoft verschiedene Zugriffsmechanismen zur Verfügung (OleDB, DAO, ADO et al.). Es existiert auch eine GUI, die den Zugriff auf die Datenbank und die Erstellung von Formularen und Berichten (es gibt tatsächlich Leute, die hier von "programmieren" sprechen) erlaubt: Access. Während für Access Lizenzgebühren anfallen, darf Jet frei weitergegeben werden.

Meine Frage ist: Wo kriegt man die üblicherweise her?

Ohne Gewähr (mir fehlen Quellen dazu): Access, Office, Office Developer, Visual Basic Entwicklung.
Jet 4 wird verwendet seit Access 2000, Microsoft.Jet.OLEDB.4.0, DA0 3.6.

Kann man einen User solch eines Rechners (nachweislich eher in die Kategorie "DAU" einzuordnen) für ein Update dieser Komponente verantwortlich machen? Hätte das beim Microsoft-Autoupdate automatisch geschehen können?

Keine Ahnung... Ich erinnere mich aber an Hinweise von MS, daß die Jet-Engine nicht in jedem Fall bei einem Update von Office/Access aktualisiert wird und deshalb im Download-Center zur Verfügung steht. Ob das Versionsmanagement in die alleinige Verantwortung des Users gehört, halte ich für fraglich. MS hat Jet (und damit Access und mit Access erstellte Anwendungen) nie für größere Anwendungen als jene vom Typ Kleine-Telefonliste-die-in-unserem-Heimnetzwerk-von mir-Papa-und-Opa-gleichzeitig-verwendet-werden-kann vorgesehen. Ja, ich bin mir dessen bewußt, daß es sehr große und sehr erfolgreiche Anwendungen auf Jet-Basis gibt - dennoch ein Witz. Wenn also tatsächlich jemand gewerbsmäßig Anwendungen auf Jet-Basis vertreibt, so hat er nach meinem Rechtsverständnis in jedem Fall dafür Sorge zu tragen, daß der Anwender mit der korrekten Version arbeitet; zumindest, daß der Anwender auf die Bedeutsamkeit des Einsatzes der korrekten Version hingewiesen wird und man ihm darlegt, wie er die Versionskontrolle durchzuführen hat.

In Deinem Fall scheint mir die Klärung dieses Punktes auf eine juristische Auseinandersetzung hinauszulaufen... In jedem Fall ist die Handlungsweise Eures Lieferanten/Dienstleisters unprofessionell, um nicht zu sagen stümperhaft.

HTH Robert