/Man geht/will streng vorgehen gegen Kinderporno, aber was man nicht bedenkt ist, das den Provider die Hand gebunden ist. Wenn ein Provider was weis, er darf nichts sagen. Nach dem Prinzip der 3 Affen.
Straftaten sind bei Kenntnisnahme anzuzeigen. Ausnahmen bestätigen auch diese Regel.
Stimmt. Aber da es um Datenschutz geht, ist es was anderes. Als Provider darf man nicht wissen was der Andere macht. Erfahrt man es denoch, so sind eim die Haende gebunden.
dies ist in der Schweiz und Deutschland gleich.