Hallo.
Ich pflege die HP von der Firma meines Papas. Kleines ein-mann Unternehmen, vor 15 Jahren gehründet. Ich kenn mich mit den ganzen Gesellschaftrechtsformen nich so aus, is aber das einfachste, also einfach selbständig, aber natürlich eingetragen, zahlt brav seine Steuern und so weiter.
Eingetragen als Gewerbe oder ins Handelsregister ("e. K.")?
Is in einem solchen Fall der Nachname direkt eine Marke?
Zur Verkehrsgeltung hast du ja schon einen Hinweis erhalten. Als Einzelunternehmer ist aber nicht der Nachname die Unternhmensbezeichnung, sondern der vollständige Name.
Also auf seinem goldenen Schildchen hat er stehen "Nachname, Geschäftsfeld1, Geschäftsfeld2, Geschäftsfeld3".
Hätte ich deswegen Ansprüche auf "t-online.de", weil es an meiner Klingel steht?
MfG, at