StefanD: extremdomainhamstering

Hallöchen allerseits,

ich weiß nicht ob hier auch Leute mit juristischem Wissen sind, aber ich versuch's einfach mal: Ich bin auf dem Weg in die Selbstständigkeit und wollte meiner "Firma" 'nen bestimmten Namen geben. Nun hab ich mal versucht 'ne passende Domain zu finden und musste feststellen, das .de, .com, .net, .org, usw. schon alle besetzt sind (mit und ohne Bindestrich). Dann war ich mal so frei und hab mal geschaut wer sich hinter den Adressen .de (mit und ohne Bindestrich) verbirgt und hab gleich Pickel bekommen: die eine ging zu 'nem Weinhändler, die andere zu 'ner Maschinenbaufirma (beide dann auf eine andere Adresse umgleitet). Beide haben nichts mit dem Namen zu tun - weder deren Produkte, noch die Firmennahmen, noch sonst was. Kann man dagegen vorgehen?

Danke & Gruß

StefanD

  1. hi,

    ich weiß nicht ob hier auch Leute mit juristischem Wissen sind, aber ich versuch's einfach mal:

    verbindliche rechtsberatung bekommst du nur bei einem anwalt, hier bekommst du vornehmlich amateurmeinungen zu rechtsfragen ;-)

    Ich bin auf dem Weg in die Selbstständigkeit und wollte meiner "Firma" 'nen bestimmten Namen geben.

    also gibt es diese firma bisher noch gar nicht?
    dann hast du natürlich denkbar schlechte karten, wenn du jetzt nachträglich einen domainnamen für deine firma beanspruchen willst, der schon vergeben ist.

    Nun hab ich mal versucht 'ne passende Domain zu finden und musste feststellen, das .de, .com, .net, .org, usw. schon alle besetzt sind (mit und ohne Bindestrich).

    dann hast du wohl einen namen gewählt, der so allgemeingültig, oder so vollgestopft mit buzzwords ist, dass er eh nicht viel taugt, sondern eher zum einen ohr/auge rein, und zum anderen wieder raus geht.

    an der stelle würde ich mir dann eher gedanken über etwas anderes, individuelleres machen, was bei potentiellen kunden auch im gedächtnis haften bleibt.

    Dann war ich mal so frei und hab mal geschaut wer sich hinter den Adressen .de (mit und ohne Bindestrich) verbirgt und hab gleich Pickel bekommen: die eine ging zu 'nem Weinhändler, die andere zu 'ner Maschinenbaufirma (beide dann auf eine andere Adresse umgleitet). Beide haben nichts mit dem Namen zu tun - weder deren Produkte, noch die Firmennahmen, noch sonst was. Kann man dagegen vorgehen?

    das kommt wohl stark auf den namen/die begriffe an - so lange du die nicht erst mal nennst, kann man dazu herzlich wenig sagen.

    bestimmte allgemeinbegriffe als domainnamen eines speziellen unternehmens zu verwenden, wurde ja von deutschen(!) gerichten schon mal untersagt, IIRC waren es allgemeinbegriffe wie mitfahrzentrale o.ä., wo dann die gerichte eine benachteiligung der konkurrenz anerkannt haben.

    gruss,
    wahsaga

    1. Hallo.

      verbindliche rechtsberatung bekommst du nur bei einem anwalt, hier bekommst du vornehmlich amateurmeinungen zu rechtsfragen ;-)

      Und selbst wenn hier juristische Profis schreiben, werden sie sich -- gerade auf der Basis solch vager Informationen -- nicht verbindlich äußern.
      MfG, at

  2. Moin!

    ich weiß nicht ob hier auch Leute mit juristischem Wissen sind, aber ich versuch's einfach mal: Ich bin auf dem Weg in die Selbstständigkeit und wollte meiner "Firma" 'nen bestimmten Namen geben. Nun hab ich mal versucht 'ne passende Domain zu finden und musste feststellen, das .de, .com, .net, .org, usw. schon alle besetzt sind (mit und ohne Bindestrich). Dann war ich mal so frei und hab mal geschaut wer sich hinter den Adressen .de (mit und ohne Bindestrich) verbirgt und hab gleich Pickel bekommen: die eine ging zu 'nem Weinhändler, die andere zu 'ner Maschinenbaufirma (beide dann auf eine andere Adresse umgleitet). Beide haben nichts mit dem Namen zu tun - weder deren Produkte, noch die Firmennahmen, noch sonst was. Kann man dagegen vorgehen?

    Welche Namensrechte könntest du vorweisen, um vor Gericht die Domain zu erstreiten? Du hast gerade erst dein Unternehmen gegründet. Bzw. (da du noch auf der Namenssuche bist) hast du es vermutlich noch nicht wirklich gegründet. Du hast also noch keinen wirklichen Namen, auf den du dich berufen könntest, folglich also nur ganz schwache Namensrechte.

    Du solltest in die Namensfindung wirklich viel Zeit investieren. Denn wenn es irgendwo in Deutschland oder der Welt eine Firma gleichen Namens bereits gibt, oder eine gleichlautende Marke, und dieser Name im gleichen Geschäftsfeld benutzt wird, wie deiner, dann hast du ein Problem. Mit Glück kriegst du dann nur eine freundliche Botschaft, doch bitte mal deinen Namen zu ändern, mit Pech kommt gleich ein kostenpflichtiges Rechtsanwaltsschreiben ins Haus.

    Die Tatsache, dass passende Domainnamen alle schon vergeben sind, ist ein Indiz, dass der vorgesehene Name offenbar schon vorher jemand anderem eingefallen ist. Egal, ob dieser in deinem Geschäftsfeld tätig ist oder nicht: Er hat die Domain, und er muß sie nur abgeben, wenn ein Gericht entscheidet, dass jemand anderes ein größeres Recht hat, die Domain zu benutzen.

    Er kann sie natürlich auch freiwillig abgeben, wenn man mal nett nachfragt.

    Aber aus eigener Erfahrung kann ich die Wichtigkeit der gründlichen Namensrecherche wirklich nicht genug betonen. Spart viel Ärger.

    - Sven Rautenberg

    --
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  3. Hallo,

    Kann man dagegen vorgehen?

    http://www.denic.de/de/faqs/recht_dispute/ macht Dich schlauer.

    Viele Grüße,
    Stefan

  4. Moin Stefan,
    aslo das Phänomen nennt sich Domaingrabbing.

    ich weiß nicht ob hier auch Leute mit juristischem Wissen sind, aber ich versuch's einfach mal: Ich bin auf dem Weg in die Selbstständigkeit und wollte meiner "Firma" 'nen bestimmten Namen geben. Nun hab ich mal versucht 'ne passende Domain zu finden und musste feststellen, das .de, .com, .net, .org,

    Tja und nu?
    Da biste wohl ein bischen spät dran.

    usw. schon alle besetzt sind (mit und ohne Bindestrich). Dann war ich mal so frei und hab mal geschaut wer sich hinter den Adressen .de (mit und ohne Bindestrich) verbirgt und hab gleich Pickel bekommen: die eine ging zu 'nem Weinhändler, die andere zu 'ner Maschinenbaufirma (beide dann auf eine andere Adresse umgleitet). Beide haben nichts mit dem Namen zu tun - weder deren Produkte, noch die Firmennahmen,

    Woher weist Du das?
    Hast Du recherchiert?
    So richtig?

    noch sonst was. Kann man dagegen vorgehen?

    Also da Du nach juristischen Rat gefragt hast:
    Also in der Juristerei geht es in aller Regel um Rechte und Ansprüche.
    D.h um Dir die Frage beantworten zu können ob Du dagegen vorgehen kannst, ist zuerst einmal festzustellen welchen Ansprüche und Rechte Du an den ansprechenden Namen vorweisen kannst.
    Da gibt es dann verschiedene Rechtsgebiete, zum einen spielt das Namensrecht eine Rolle zum anderen, dass Markenrecht, und dann unter Umständen auch noch das UWG.
    Wobei wir dann schon beim Thema wären:

    Vermutlich hast Du keine Ansprüche aus Markenrecht, oder UWG.
    Sprich es ist keine Marke angemeldet auf Dich oder es ist kein unmittelbarer Konkurent.

    Also bleibt nur noch Namensrecht.
    Das wäre zu prüfen.

    Hast Du irgendwelche Ansprüche auf den Namen kannst Du versuchen Dir die Domain zu erstreiten, das geht in aller Regel über ein Abmahnverfahren mit evtl Gerichtsverhandlung.

    Sonst hast Du keine Chance.
    Das magst Du als ungerecht empfinden, und dies mag sogar ungerecht sein, aber Du wirst es nicht ändern können.
    Auch nicht dadurch, das Du eine Marke anmeldest und versuchst Dir die Domain zu erstreiten.
    Das geht meist in die Hose.
    Die Richter werden einer solchen Vorgehnsweise nur in den aller seltensten Fällen zustimmen.
    Also bleibt Dir nur die Möglichkeit, die Domains abzukaufen, oder Dir einen anderen Namen auszusuchen.

    Bei dem was ich Dir gerade geschrieben habe dürfte Dir ein Licht aufgehen.
    Was passiert eigentlich wenn Du eine Domain hast, und es kommt einer und behauptet er hätte ein Recht auf die Domain?
    Also recherchiere mal ein bischen nach Markenrecht und Internet.

    Viele Grüße TomIRL

    P.S. Bin trotz jurstischer Grundbildung kein Jurist. Keine RA, daraus folgt dies ist keine Rechtsberatung.
    Es ist also meine persönliche Ansicht die oben dargestellt ist.

    1. hej,

      also da hier doch einige Menschen sind die sich damit etwas besser auskennen, würde ich gerne mal eine etwas abgewandelte Frage zu dem Thema stellen, ich hoffe ich fahr dem Thread-Uhrheber damit nicht vor den Karren. Hab mir zwar schon relevante Dinge dazu angeschaut aber bin nicht ganz schlau geworden. Insbesonders die Informationen bei Denic gaben darüber keine Auskunft.

      Ich pflege die HP von der Firma meines Papas. Kleines ein-mann Unternehmen, vor 15 Jahren gehründet. Ich kenn mich mit den ganzen Gesellschaftrechtsformen nich so aus, is aber das einfachste, also einfach selbständig, aber natürlich eingetragen, zahlt brav seine Steuern und so weiter.

      Is in einem solchen Fall der Nachname direkt eine Marke? Also auf seinem goldenen Schildchen hat er stehen "Nachname, Geschäftsfeld1, Geschäftsfeld2, Geschäftsfeld3". Hat er irgendwelche Ansprüche auf die Domain www.nachname.de, die derzeit von einem Privatmensch (das sagt die whois-Abfrage) betrieben wird und seit Ewigkeiten _keine_ Inhalte hat?
      <quote>
      Hier entstehen die Internet-Seiten des Benutzers ... gehostet von der Firma ...
      </quote>
      "Leider" trägt er den gleichen Nachnamen.

      Und grundsätzlich, welche Rechte gelten denn bei .com, .info, .biz, .net - Domains?

      Würde mich mal interessieren, ich bedanke mich schon mal (wohlwissend, dass es hier keine verbindlichen Rechtsantworten gibt) und wünsche allen Forumsteilnehmern eine schöne verbleibende Vorweihnachtszeit.

      i.

      1. Hi,

        Is in einem solchen Fall der Nachname direkt eine Marke? Also auf seinem goldenen Schildchen hat er stehen "Nachname, Geschäftsfeld1, Geschäftsfeld2, Geschäftsfeld3". Hat er irgendwelche Ansprüche auf die Domain www.nachname.de, die derzeit von einem Privatmensch (das sagt die whois-Abfrage) betrieben wird und seit Ewigkeiten _keine_ Inhalte hat?

        Nur weil über http auf Port 80 dort keine Inhalte erreichbar sind, heißt das ja noch lange nicht, daß die Domain nicht genutzt wird.
        Es gibt ja auch noch andere Dinge, die man damit machen kann.
        Z.B. email-Postfächer...

        cu,
        Andreas

        --
        MudGuard? Siehe http://www.mud-guard.de/
        1. hej,

          Es gibt ja auch noch andere Dinge, die man damit machen kann.
          Z.B. email-Postfächer...

          das mag ja sein, ich wusste nur nicht inwiefern dieser Sachverhalt (also ob Inhalte hinterlegt sind oder nicht)relevant sein kann. Erinner mich aber dass ich mal von nem konkreten Fall gelesen habe (sorry finds nich mehr), wo genau das ein Kriterium war. IMHO is das auch nachvollziehbar, primär dient die Domain nunmal als direkter Weg zu einer Präsentation von jemand oder etwas. Wenn aber nichts präsentiert wird, und der Fall sowieso streitig ist, spricht das doch schon für jemanden, der die Domain auch wirklich durch Präsentation für sich nutzen will.

          Und nebenbei, dann könnte man sich doch wenigstens die Mühe machen und eine etwas persönlichere Seite erstellen, wenn man schon die Domain reserviert.

          grüße

          i.

          1. Hallo,

            Erinner mich aber dass ich mal von nem konkreten Fall gelesen habe (sorry finds nich mehr), wo genau das ein Kriterium war.

            ohne den konkreten Fall ist die Aussage m.E. wertlos.

            IMHO is das auch nachvollziehbar, primär dient die Domain nunmal als direkter Weg zu einer Präsentation von jemand oder etwas.

            ?
            Ich zähle Dir jetzt etliche Beispiele auf, wo Domains _sinnvoll_
            genutzt werden und es keine WWW-Inhalte gibt?

            Wenn aber nichts präsentiert wird, und der Fall sowieso streitig ist, spricht das doch schon für jemanden, der die Domain auch wirklich durch Präsentation für sich nutzen will.

            ?
            Warum ist die Domain nicht sinnvoll genutzt, wenn sie nur für den
            Mailverkehr verwendet wird? Warum ist die Domain nicht sinnvoll ge-
            nutzt, wenn sich darunter ein umfangreicher FTP-Server verbirgt? ...

            Und nebenbei, dann könnte man sich doch wenigstens die Mühe machen und eine etwas persönlichere Seite erstellen, wenn man schon die Domain reserviert.

            Wofür?

            Ich bin Inhaber der Domain xse.de, kannst Du ja mal im Browser auf-
            rufen. Wird diese Domain von mir sinnvoll genutzt? ;-)

            Viele Grüße,
            Stefan

            1. hi,

              Ich bin Inhaber der Domain xse.de, kannst Du ja mal im Browser auf-
              rufen. Wird diese Domain von mir sinnvoll genutzt? ;-)

              wie soll man das sagen können, so lange du nicht den doofen passwortschutz wegmachst, oder die logindaten hier bekannt gibst ...?

              ;-)

              gruss,
              wahsaga

          2. Hallo.

            Wenn aber nichts präsentiert wird, und der Fall sowieso streitig ist, spricht das doch schon für jemanden, der die Domain auch wirklich durch Präsentation für sich nutzen will.

            Selbst wenn deine anderen Aussagen zuträfen, könntest auch du nicht im Vorhinein garantieren, wie du die Domain hinterher nutzt.
            MfG, at

      2. Hallo isam,

        Also auf seinem goldenen Schildchen hat er stehen "Nachname, Geschäftsfeld1, Geschäftsfeld2, Geschäftsfeld3". Hat er irgendwelche Ansprüche auf die Domain www.nachname.de, die derzeit von einem Privatmensch (das sagt die whois-Abfrage) betrieben wird und seit Ewigkeiten _keine_ Inhalte hat?

        Google mal nach den Urteilen im Fall "Shell" und im Fall "Suhl", dann wirst du feststellen, dass es dazu keine einheitliche Rechtsmeinung gibt (gesetzlich geregelt ist meines Wissens nach nur das, was TomIRL in seinem Posting schrieb). Willst du die Domain, musst du den bisherigen Inhaber fragen (ja, manchmal reicht das schon) oder die Domain auf dem Rechtsweg erstreiten. Wie dabei deine Chancen stehen, kann dir nur ein Rechtsanwalt sagen.

        Grüße
        Torsten

      3. Moin ISam,

        angeschaut aber bin nicht ganz schlau geworden. Insbesonders die Informationen bei Denic gaben darüber keine Auskunft.

        Die Denic ist auch definitiv der falsche Ansprechpartner für solche Fragen.

        Ich pflege die HP von der Firma meines Papas. Kleines ein-mann Unternehmen, vor 15 Jahren gehründet. Ich kenn mich mit den ganzen Gesellschaftrechtsformen nich so aus, is aber das einfachste, also einfach selbständig, aber natürlich eingetragen, zahlt brav seine Steuern und so weiter.

        Is in einem solchen Fall der Nachname direkt eine Marke? Also auf seinem goldenen Schildchen hat er stehen "Nachname, Geschäftsfeld1, Geschäftsfeld2, Geschäftsfeld3".

        §4 Markengesetz regelt die entstehung einer Marke:

        durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,

        durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder

        durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.

        So Dein Part kann er auf irgendetwas davon zurückgreifen?
        Ohne konkrete Angaben kann keiner was dazu sagen.

        Hat er irgendwelche Ansprüche auf die Domain www.nachname.de, die derzeit von einem Privatmensch (das sagt die whois-Abfrage)

        Wenn der privatmensch den gleichen Nachnamen hat wohl kaum

        betrieben wird und seit Ewigkeiten _keine_ Inhalte hat?

        Eine Domain muß keine Inhalte haben.

        Und grundsätzlich, welche Rechte gelten denn bei .com, .info, .biz, .net - Domains?

        Zuerst einmal gilt Landesrecht.
        Du kannst also versuchen zu klagen.
        Aber vermutlich ist es viel einfacher Ihn zu fragen ob er etwas dagegen hat dass man sich die Domain teilt.

        Sind ja alles Menschen.

        TomIRL

      4. Hallo.

        Ich pflege die HP von der Firma meines Papas. Kleines ein-mann Unternehmen, vor 15 Jahren gehründet. Ich kenn mich mit den ganzen Gesellschaftrechtsformen nich so aus, is aber das einfachste, also einfach selbständig, aber natürlich eingetragen, zahlt brav seine Steuern und so weiter.

        Eingetragen als Gewerbe oder ins Handelsregister ("e. K.")?

        Is in einem solchen Fall der Nachname direkt eine Marke?

        Zur Verkehrsgeltung hast du ja schon einen Hinweis erhalten. Als Einzelunternehmer ist aber nicht der Nachname die Unternhmensbezeichnung, sondern der vollständige Name.

        Also auf seinem goldenen Schildchen hat er stehen "Nachname, Geschäftsfeld1, Geschäftsfeld2, Geschäftsfeld3".

        Hätte ich deswegen Ansprüche auf "t-online.de", weil es an meiner Klingel steht?
        MfG, at

      5. hej,

        wollte mich nur für alle eingegangenen Antworten herzlich bedanken.

        Mit besten Grüßen für die Vorweihnachtszeit

        i.

    2. Hallo.

      aslo das Phänomen nennt sich Domaingrabbing.

      "extremdomainhamstering" finde ich besser ;-)
      MfG, at