Hallo Stefan, hallo Forum,
vorweg, ich finde dieses Urteil auch nicht sonderlich gut, da es genau das:
PS: Wer einen seltenen Nachnamen hat, kann aus diesem Urteil u.U.
sein Zuspätkommen bei der Registrierung von nachname.de wett-
machen ...
unterstüzt.
Allerdings ist es durchaus in der Linie des BGH. Denn soweit ich informiert bin, ist das Pseudonym 'Maxem' eben gerade nicht im normalen Leben verwendet worden, sondern 'nur' als Domain. Damit ist der Familienname stärkeres, weil eben immer verwendetes Recht. Man mag davon halten, was man will, ich finde dieses Urteil aber nicht so falsch, wie es hier den Eindruuck erweckt. Die Begründung ist sicherlich interessant, dürfte aber eher allgemein anwendbare Massstäbe aufstellen, als noch viel deutlicher in der Sache werden. Das wichtigste ist m.E. in der Pressemitteilung genannt.
Die shell.de-Entscheidung ist übrigens ein Urteil, in dem sehr deutlich festgelegt wurde, dass für eine solche höhere Wertigkeit des Firmennamens ggnüber. des Familiennamens eine überragende Bekanntheit des Firmennamens bzw. der Marke steht, dass eine einfache Schmidt GmbH nicht automatisch Anspruch darauf hat, dass alle Schmidts dieser Welt die Finger von schmidt.de lassen.
Der Knackpunkt ist für mich einfach, dass es für das normale Leben und auch für die normale Juristerei sehr schwierig ist, den im Netz eigentlich akzeptierten Standpunkt 'Wer zuerst kommt, mahlt zuerst' anzuwenden. Zum einen gibt es diesen im Offline-Recht lange nicht sooft, wie er im Domainrecht nunmal auftaucht. Zum anderen ist diese Vorgehensweise gerade durch die vielen Domaingrabber arg in Verruf geraten. Ich kann solche Entscheidungen durchaus verstehen.
Hätte ich zu entscheiden gehabt, hätte ich wohl ähnlich entschieden. Hätte jedoch den jetzigen Inhaber darauf verwiesen, dass für ihn maxem.net angebrachter gewesen wäre. Dieser Verweis ist juristisch nicht angebracht, auch in der Begründung nicht, aber ich bin ja im was-wäre-wenn. ;)
Dieses Zitat beschreibt die rechtlichen und praktischen Probleme recht deutlich:
"Das Urteil ist juristisch nicht zu beanstanden, da der jetzige 'Besitzer' keinerlei Kennzeichen- oder Namensrechte für die Domain hat und mit der Registrierung die Interessen des bürgerlichen Namensträgers verletzt", erklärt Peter Schmitz, Rechtsanwalt in der Düsseldorfer Kanzlei Piepenbrock und Schuster. "Gleichwohl sind die möglichen Folgen für die Netzwelt sehr kritisch zu sehen, da jetzt eine Benutzung ohne eigene Kennzeichen- oder Namensrechte das unkalkulierbare Risiko einer Rechtsverletzung birgt", so Schmitz.
Und auch hier kommt mein Vorschlag, den ich in letzter Zeit immer häufiger bringe, wenn vermeintlich ungerechte oder unsinnige Entscheidungen in Sachen Internet gefällt werden. Es fehlt eben an Internettauglicher Gesetzgebung. Also nervt Euren Abgeordneten!
Hier: http://www.bundestag.de/mdb15/wkmap/index.html Deinen Abgeordneten raussuchen, einen Brief aufsetzen und ihm erzählen, wie das aussieht, wie Du es siehst, was Dich daran stört und dass er doch mal schreiben möge, wie er darüber denkt und was er als Dein Vertreter macht. Wenn sich genügend Leute endlich mal dazu aufraffen könnten, dann würde vielleicht auch mal die Politik merken, dass noch was fehlt. Aber das blosse Wundern oder Meckern hat noch nie wirklich was verändert. ;)
Gruss, Thoralf
Sic Luceat Lux!