Michael Schröpl: eigenartiges BGH-Urteil

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Hi Sven,

Auf der anderen Seite ist natürlich die Frage, wieviele "Maxem" es in Deutschland gibt. Wenn die alle die Seite haben wollen, wird das kaum funktionieren.

falls ich das Urteil korrekt verstanden habe, ist ja auch nur entschieden worden, daß der ursprüngliche Betreiber die Domain aufgeben muß - nicht etwa, daß der Kläger sie bekommt.

Viele Grüße
      Michael

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T'Pol: I apologize if I acted inappropriately.
V'Lar: Not at all. In fact, your bluntness made me reconsider some of my positions. Much as it has now.
(sh:| fo:} ch:] rl:( br:^ n4:( ie:% mo:) va:| de:/ zu:| fl:( ss:) ls:~ js:|)
 => http://www.peter.in-berlin.de/projekte/selfcode/?code=sh%3A|+fo%3A}+ch%3A]+rl%3A(+br%3A^+n4%3A(+ie%3A%25+mo%3A)+va%3A|+de%3A%2F+zu%3A|+fl%3A(+ss%3A)+ls%3A~+js%3A|
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