Stefan Einspender: eigenartiges BGH-Urteil

Hallo ForumsleserInnen,

bin gerade über http://www.heise.de/newsticker/data/tol-27.06.03-004/
gestolpert und wollte mal wissen, was ihr so dazu meint. Da _nutzt_
jemand seit 1998 die Domain maxem.de und jetzt, nach immerhin fünf
Jahren, muß er die Adresse abgeben. Finde ich unmöglich, weil es sich
ja hier keineswegs um einen der üblichen Domaingrabber handelt.

Was ist eure Meinung, findet ihr dieses Urteil (un)verständlich?

Viele Grüße,
Stefan

PS: Wer einen seltenen Nachnamen hat, kann aus diesem Urteil u.U.
    sein Zuspätkommen bei der Registrierung von nachname.de wett-
    machen ...

  1. Hallo,

    Einer hat bei heise einen witzigen kommentar dazu abgegeben:

    Mein Name ist Rosoft, Mic Rosoft.

    :))

    Viele Grüße,
    HTMLton

    1. Hallo,

      Einer hat bei heise einen witzigen kommentar dazu abgegeben:

      Mein Name ist Rosoft, Mic Rosoft.

      :))

      soweit braucht man nicht gehen, ich sage nur krupp.de und shell.de

      Wobei da in beiden Fällen die Besitzer diesen Nachnamen hatten und
      die Domain an Firmen verloren haben, die diesen Namen tragen. Wie
      "wichtig" diese Domains für die Firmen waren/sind, kann man daran
      erkennen, dass sie in beiden Fällen heute nicht der Domainname der
      offiziellen Website des Unternehmens sind, sondern nur Aliase oder
      Weiterleitungen.

      Viele Grüße,
      Stefan

      1. ich weiss zwar nicht, ob das stimmt, aber mir hat mal ein kumpel vor ein paar jahren erzählt, dass man, wenn man z. B. die domain novartis.com registriert hatte, bevor es novartis selber tat, man es denen dann teuer verkaufen konnte.

        das macht für mich jedenfalls mehr sinn, als dass da irgendein jemand, der halt genauso heisst, über irgendein gericht einem die domain wegnehmen kann.

        die haben wohl einen der tips des W3-konsortiums nicht mitbekommen: cool urls don't change :)

        Grüße
        HTMLton

        1. Hi HTMLton,

          ich weiss zwar nicht, ob das stimmt, aber mir hat mal ein kumpel vor ein paar jahren erzählt, dass man, wenn man z. B. die domain novartis.com registriert hatte, bevor es novartis selber tat, man es denen dann teuer verkaufen konnte.

          als die Rechtssprechung von der Materie noch überhaupt keine Ahnung hatte, was es für einen Großkonzern zweifellos billiger, so etwas zu kaufen, als zu warten, bis die Gesetzgeber entsprechende Regelungen entwickeln, oder die Anwaltskosten für einen Prozeß zu investieren (und zu riskieren, sich durch eine Niederlage womöglich auch noch lächerlich zu machen).

          Mit wachsender Rechtssicherheit sollte die Wahrscheinlichkeit des vorher bekannten Ausgangs solcher Streitigkeiten eigentlich zunehmen - was dann den Geldwert einer Domain drastisch reduziert haben dürfte.

          das macht für mich jedenfalls mehr sinn, als dass da irgendein jemand, der halt genauso heisst, über irgendein gericht einem die domain wegnehmen kann.

          Für mich macht es Sinn, eine eindheitliche und verbindliche Regelung aufzustellen - und sich dann auch konsequent daran zu halten. Wer eine Domain bewerben will, sollte eine hinreichend hohe Rechtssicherheit bezüglich seiner Investitionen haben.

          Auch "first come, first serve" war eine solche Regelung - die jedoch den Domain-Grabbern unbegrenzte Freiheit gewährte. Deshalb ist sie heute nicht mehr uneingeschränkt gültig.

          Viele Grüße
                Michael

          --
          T'Pol: I apologize if I acted inappropriately.
          V'Lar: Not at all. In fact, your bluntness made me reconsider some of my positions. Much as it has now.
          (sh:| fo:} ch:] rl:( br:^ n4:( ie:% mo:) va:| de:/ zu:| fl:( ss:) ls:~ js:|)
           => http://www.peter.in-berlin.de/projekte/selfcode/?code=sh%3A|+fo%3A}+ch%3A]+rl%3A(+br%3A^+n4%3A(+ie%3A%25+mo%3A)+va%3A|+de%3A%2F+zu%3A|+fl%3A(+ss%3A)+ls%3A~+js%3A|
          Auch diese Signatur wird an korrekt konfigurierte Browser gzip-komprimiert übertragen.
        2. hi,

          ich weiss zwar nicht, ob das stimmt, aber mir hat mal ein kumpel vor ein paar jahren erzählt, dass man, wenn man z. B. die domain novartis.com registriert hatte, bevor es novartis selber tat, man es denen dann teuer verkaufen konnte.

          _das_ wiederum ist domaingrabbing par excellence, sofern du nicht wirklich novartis mit nachnamen heisst und auch keine sonstige verbindung it diesem markennamen besteht ...

          gruss,
          wahsaga

        3. Moin!

          ich weiss zwar nicht, ob das stimmt, aber mir hat mal ein kumpel vor ein paar jahren erzählt, dass man, wenn man z. B. die domain novartis.com registriert hatte, bevor es novartis selber tat, man es denen dann teuer verkaufen konnte.

          Vor ein paar Jahren gab es auch noch keine Gerichtsverfahren wegen sowas - da war es relativ risikolos möglich, einfach wild drauflos zu registrieren und auf den Käufer zu warten.

          Mittlerweile ist zumindest in Deutschland der Besitz einer Domain zur tickenden Zeitbombe geworden, weil diejenigen, die für die Domains zahlen sollten, jetzt lieber den eigenen Anwalt schicken und Klage einreichen, statt zu kaufen.

          das macht für mich jedenfalls mehr sinn, als dass da irgendein jemand, der halt genauso heisst, über irgendein gericht einem die domain wegnehmen kann.

          Es geht hier im vorliegenden Fall eben nicht darum, dass jemand genauso heißt. Der ursprüngliche Domaininhaber hat die Domain als Kunstwort aus Namen zusammengesetzt, nur der Kläger heißt so, wie die Domain.

          Und da ist es zumindest nachvollziehbar, wenn derjenige mit den etwas stärkeren  Rechten (der eigene Familienname ist eben stärker als ein ausgedachter Name, wenn er keine wirtschaftliche Bedeutung hat) dann Recht bekommt.

          Auf der anderen Seite ist natürlich die Frage, wieviele "Maxem" es in Deutschland gibt. Wenn die alle die Seite haben wollen, wird das kaum funktionieren.

          die haben wohl einen der tips des W3-konsortiums nicht mitbekommen: cool urls don't change :)

          Dann muß man, um cool zu sein, vermutlich eine Markenanmeldung für die eigene Domain durchführen.

          - Sven Rautenberg

          --
          ss:) zu:) ls:[ fo:} de:] va:) ch:] sh:) n4:# rl:| br:< js:| ie:( fl:( mo:|
          1. Hi Sven,

            Auf der anderen Seite ist natürlich die Frage, wieviele "Maxem" es in Deutschland gibt. Wenn die alle die Seite haben wollen, wird das kaum funktionieren.

            falls ich das Urteil korrekt verstanden habe, ist ja auch nur entschieden worden, daß der ursprüngliche Betreiber die Domain aufgeben muß - nicht etwa, daß der Kläger sie bekommt.

            Viele Grüße
                  Michael

            --
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             => http://www.peter.in-berlin.de/projekte/selfcode/?code=sh%3A|+fo%3A}+ch%3A]+rl%3A(+br%3A^+n4%3A(+ie%3A%25+mo%3A)+va%3A|+de%3A%2F+zu%3A|+fl%3A(+ss%3A)+ls%3A~+js%3A|
            Auch diese Signatur wird an korrekt konfigurierte Browser gzip-komprimiert übertragen.
            1. Hallo Michael,

              falls ich das Urteil korrekt verstanden habe, ist ja auch nur entschieden worden, daß der ursprüngliche Betreiber die Domain aufgeben muß - nicht etwa, daß der Kläger sie bekommt.

              Was in der Sache nur Bedeutung hat, wenn der Anwalt der klagenden Partei lahm oder dämlich oder beides ist. ;) Es gibt keinen Anspruch auf Domainübertragung, sondern lediglich den Anspruch, die ugssprl. Störung (die Juristen mögen mir den Missbrauch des Begriffs verzeihen) zu beseitigen.
              Praktisch setzt man, bzw. lässt den Mandanten einen Dispute bei der Denic setzen, womit die Domain bei gerichtlich erzwungener Freigabe automatisch an den Mandanten fällt.

              Gruss, Thoralf

              --
              Sic Luceat Lux!
              1. Hi Thoralf,

                Praktisch setzt man, bzw. lässt den Mandanten einen Dispute bei der Denic setzen, womit die Domain bei gerichtlich erzwungener Freigabe automatisch an den Mandanten fällt.

                ist Denic gezwungen, diese Domain nach ihrer Rückgabe jemals wieder zu vergeben?
                Sie könnten sie ja auch generell sperren, um der unklaren rechtlichen Situation Rechnung zu tragen und sich selbst weiteren Ärger damit zu ersparen ...

                Viele Grüße
                      Michael

                --
                T'Pol: I apologize if I acted inappropriately.
                V'Lar: Not at all. In fact, your bluntness made me reconsider some of my positions. Much as it has now.
                (sh:| fo:} ch:] rl:( br:^ n4:( ie:% mo:) va:| de:/ zu:| fl:( ss:) ls:~ js:|)
                 => http://www.peter.in-berlin.de/projekte/selfcode/?code=sh%3A|+fo%3A}+ch%3A]+rl%3A(+br%3A^+n4%3A(+ie%3A%25+mo%3A)+va%3A|+de%3A%2F+zu%3A|+fl%3A(+ss%3A)+ls%3A~+js%3A|
                Auch diese Signatur wird an korrekt konfigurierte Browser gzip-komprimiert übertragen.
  2. Hallo Stefan,

    bin gerade über http://www.heise.de/newsticker/data/tol-27.06.03-004/ gestolpert [...]

    Im Jargon der Steuerrechtler heißen solche Urteile "Fön-Urteile" [1]. Es gab eine ähnliche Entscheidung des BGH in 2001, in welcher der Shell-Konzern gegen einen Herrn mit dem Nachnamen Shell gewonnen hatte, Herr Shell musste seine Domain shell.de an Shell abgeben, also das ganze Gegenteil zu dem von dir genannten Urteil, wo ja der Träger des bürgerlichen Namens Maxem gewonnen hatte. Allerdings gab es auch den Fall, dass die Stadt Suhl die Domain suhl.de registriert, die laufenden Gebühren jedoch nicht entrichtet hatte. Die zwischenzeitlich von einer Familie Suhl registrierte Domain http://www.suhl.de konnte sie trotz Klageverfahren behalten. Die Stadt Suhl ist dann hierhin ausgewichen http://www.suhl.com.

    Alles in allem wäre es interessant, die Urteilsbegründung mal zu lesen, leider gibt es bisher nur die Pressemitteilung des BGH. Ich persönlich kann keine einheitliche Linie in der BGH-Rechtsprechung zu der entschiedenen Problematik erkennen. So wird es wohl wie so oft auf den Einzelfall ankommen.

    Viele Grüße
    Torsten

    [1] Der Bundesfinanzhof hat seinen Sitz in München, wenn also dort mal wieder der warme Fön weht, kommt es vor, dass das Gericht Urteile fällt, die der eigenen Rechtsprechung widersprechen oder einfach nur nicht nachvollziehbar sind.

    --
    ss:| zu:) ls:] fo:) de:[ va:| ch:? sh:( n4:~ rl:? br:> js:| ie:% fl:( mo:)
  3. Hallo Stefan, hallo Forum,

    vorweg, ich finde dieses Urteil auch nicht sonderlich gut, da es genau das:

    PS: Wer einen seltenen Nachnamen hat, kann aus diesem Urteil u.U.
        sein Zuspätkommen bei der Registrierung von nachname.de wett-
        machen ...

    unterstüzt.

    Allerdings ist es durchaus in der Linie des BGH. Denn soweit ich informiert bin, ist das Pseudonym 'Maxem' eben gerade nicht im normalen Leben verwendet worden, sondern 'nur' als Domain. Damit ist der Familienname stärkeres, weil eben immer verwendetes Recht. Man mag davon halten, was man will, ich finde dieses Urteil aber nicht so falsch, wie es hier den Eindruuck erweckt. Die Begründung ist sicherlich interessant, dürfte aber eher allgemein anwendbare Massstäbe aufstellen, als noch viel deutlicher in der Sache werden. Das wichtigste ist m.E. in der Pressemitteilung genannt.

    Die shell.de-Entscheidung ist übrigens ein Urteil, in dem sehr deutlich festgelegt wurde, dass für eine solche höhere Wertigkeit des Firmennamens ggnüber. des Familiennamens eine überragende Bekanntheit des Firmennamens bzw. der Marke steht, dass eine einfache Schmidt GmbH nicht automatisch Anspruch darauf hat, dass alle Schmidts dieser Welt die Finger von schmidt.de lassen.

    Der Knackpunkt ist für mich einfach, dass es für das normale Leben und auch für die normale Juristerei sehr schwierig ist, den im Netz eigentlich akzeptierten Standpunkt 'Wer zuerst kommt, mahlt zuerst' anzuwenden. Zum einen gibt es diesen im Offline-Recht lange nicht sooft, wie er im Domainrecht nunmal auftaucht. Zum anderen ist diese Vorgehensweise gerade durch die vielen Domaingrabber arg in Verruf geraten. Ich kann solche Entscheidungen durchaus verstehen.

    Hätte ich zu entscheiden gehabt, hätte ich wohl ähnlich entschieden. Hätte jedoch den jetzigen Inhaber darauf verwiesen, dass für ihn maxem.net angebrachter gewesen wäre. Dieser Verweis ist juristisch nicht angebracht, auch in der Begründung nicht, aber ich bin ja im was-wäre-wenn. ;)

    Dieses Zitat beschreibt die rechtlichen und praktischen Probleme recht deutlich:

    "Das Urteil ist juristisch nicht zu beanstanden, da der jetzige  'Besitzer' keinerlei Kennzeichen- oder Namensrechte für die Domain  hat und mit der Registrierung die Interessen des bürgerlichen  Namensträgers verletzt", erklärt Peter Schmitz, Rechtsanwalt in der Düsseldorfer Kanzlei Piepenbrock und Schuster. "Gleichwohl sind die möglichen Folgen für die Netzwelt sehr kritisch zu sehen, da jetzt eine Benutzung ohne eigene Kennzeichen- oder Namensrechte das unkalkulierbare Risiko einer Rechtsverletzung birgt", so Schmitz.

    Und auch hier kommt mein Vorschlag, den ich in letzter Zeit immer häufiger bringe, wenn vermeintlich ungerechte oder unsinnige Entscheidungen in Sachen Internet gefällt werden. Es fehlt eben an Internettauglicher Gesetzgebung. Also nervt Euren Abgeordneten!
    Hier: http://www.bundestag.de/mdb15/wkmap/index.html Deinen Abgeordneten raussuchen, einen Brief aufsetzen und ihm erzählen, wie das aussieht, wie Du es siehst, was Dich daran stört und dass er doch mal schreiben möge, wie er darüber denkt und was er als Dein Vertreter macht. Wenn sich genügend Leute endlich mal dazu aufraffen könnten, dann würde vielleicht auch mal die Politik merken, dass noch was fehlt. Aber das blosse Wundern oder Meckern hat noch nie wirklich was verändert. ;)

    Gruss, Thoralf

    --
    Sic Luceat Lux!