Michael Schröpl: eigenartiges BGH-Urteil

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Hi HTMLton,

ich weiss zwar nicht, ob das stimmt, aber mir hat mal ein kumpel vor ein paar jahren erzählt, dass man, wenn man z. B. die domain novartis.com registriert hatte, bevor es novartis selber tat, man es denen dann teuer verkaufen konnte.

als die Rechtssprechung von der Materie noch überhaupt keine Ahnung hatte, was es für einen Großkonzern zweifellos billiger, so etwas zu kaufen, als zu warten, bis die Gesetzgeber entsprechende Regelungen entwickeln, oder die Anwaltskosten für einen Prozeß zu investieren (und zu riskieren, sich durch eine Niederlage womöglich auch noch lächerlich zu machen).

Mit wachsender Rechtssicherheit sollte die Wahrscheinlichkeit des vorher bekannten Ausgangs solcher Streitigkeiten eigentlich zunehmen - was dann den Geldwert einer Domain drastisch reduziert haben dürfte.

das macht für mich jedenfalls mehr sinn, als dass da irgendein jemand, der halt genauso heisst, über irgendein gericht einem die domain wegnehmen kann.

Für mich macht es Sinn, eine eindheitliche und verbindliche Regelung aufzustellen - und sich dann auch konsequent daran zu halten. Wer eine Domain bewerben will, sollte eine hinreichend hohe Rechtssicherheit bezüglich seiner Investitionen haben.

Auch "first come, first serve" war eine solche Regelung - die jedoch den Domain-Grabbern unbegrenzte Freiheit gewährte. Deshalb ist sie heute nicht mehr uneingeschränkt gültig.

Viele Grüße
      Michael

--
T'Pol: I apologize if I acted inappropriately.
V'Lar: Not at all. In fact, your bluntness made me reconsider some of my positions. Much as it has now.
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