Roland: Irren ist menschlich

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Hallo Herr v. Gravenreuth!

Ihre Behauptungen sind allenfalls Ansichtssache!
Nö - steht so im TDG und wer es nicht beachtet, dem droht halt ein Bußgeld von bis zu  50.000,-

Ich glaube, Sie irren. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 250.000,- Euro geahndet werden, vgl. § 24 Abs. 2 MdStV.

(Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil.)

Da sind wir einer Meinung.

Vertreten Sie die Auffassung, daß eine solchartige Aufforderung zur Anbieterkennung per einer Forumsnachricht ausreichend ist, wenn diese nicht von Ihnen signiert ist?

Beste Grüße
Roland