aber die sprachliche formulierung "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar" muss trotzdem irgendwie ausgelegt werden.
halten sie bei er derzeitigen rechtslage einen verweis zu einer ersten seite oder einer startseite, die ein impressum hat, für ausreichend oder muss auf jeder seite "startseite/impressum" als link stehen? ist es eindeutig, dass auf einer startseite oder einer ersten seite ein impressum angegeben ist?
Aus dem "unmittelbar erreichbar" ergibt sich IMHO, dass entweder
a)
die Anbieterkennung in einem ständig sichtbaren (Navigations-)Frame o.ä. oder
b)
auf jeder Seite einzeln
vorhanden sein muss.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de