hi
Ja irgenwo sind irgendwelche Name vorhanden, wobei unklar ist, wer für diese Seite inhaltlich verantwortlich ist. Das ist alles anderes als ".... leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar ...".
Ihre Behauptungen sind allenfalls Ansichtssache!
Nö - steht so im TDG und wer es nicht beachtet, dem droht halt ein Bußgeld von bis zu 50.000,-
aber die sprachliche formulierung "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar" muss trotzdem irgendwie ausgelegt werden.
halten sie bei er derzeitigen rechtslage einen verweis zu einer ersten seite oder einer startseite, die ein impressum hat, für ausreichend oder muss auf jeder seite "startseite/impressum" als link stehen? ist es eindeutig, dass auf einer startseite oder einer ersten seite ein impressum angegeben ist?
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