Keine Anbieterkennung mit SELFHTML möglich?
Günter Frhr.v.Gravenreuth
- menschelei
Keine Anbieterkennung nach § 6 TDG/MDStV mit SELFHTML möglich? Könnte man meinen, wenn man sich die http://www.teamone.de/index.htm> ansieht. Den http://www.teamone.de/team/muenz\_stefan.htm kennt man doch vor irgendwo her ;-))
Er ist doch zuständig für http://www.teamone.de/service/online_redaktion.htm aber für eine eigene Anbeiterkennung reicht es wohl nicht.
§ 6 TDG (Allgemeine Informationspflichten)
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontakt-aufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/ EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Hallo Herr Dörr,
Kündigen Sie gerade eine erneute Abmahnung gegen Stefan Münz an?
Gruß!
Pöt
Kündigen Sie gerade eine erneute Abmahnung gegen Stefan Münz an?
Nö - gibt es einen Wettbewerber zu diesem HTML-Guru ??
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
Hallo Günter,
Nö - gibt es einen Wettbewerber zu diesem HTML-Guru ??
Es soll einen Anwalt geben, der glaubt er wäre das.
Grüße
Thomas
Hallo Herr Dörr, (da sie bereits mehrfach hier gepostet haben, sollte auch Ihnen klargeworden sein, daß man hier auf Etikette Wert legt!)
Nö - gibt es einen Wettbewerber zu diesem HTML-Guru ??
Was sollen dann also diese Andeutungen? Eine Rechtsberatung ohne BRAGO-Rechnung? Tstststststststs! Wenn das die Kammer wüßte...
Gruß!
Pöt
Hast Du keine Frau oder Kinder, mit denen Du Deine Freizeit vertreibst?
Ich denke kaum, daß solche Postings berufliche Natur sind, also ein Mandat betreffen.
Wenn es das Internet nicht gäbe, würdest Du glaubew alle die Menschen verklagen, die Dich umgeben.
MfG, André Laugks
nabend
kann mir das jemand so erklären das ich es verstehe?
ich hab kein wort verstanden, geschweige denn die hintergründe irgendwie zusammenbekommen *seuftz*
so long
ole
(8-)>
Hallo,
kann mir das jemand so erklären das ich es verstehe?
ich hab kein wort verstanden, geschweige denn die hintergründe irgendwie zusammenbekommen *seuftz*
Reine Provokation, einfach ignorieren...
Gruss AndreD
hi
Reine Provokation, einfach ignorieren...
schon klar :)
aber trotzdem verstehe ich kein wort von dem was das steht :(
so long
ole
(8-)>
Hi Ole,
schon klar :)
aber trotzdem verstehe ich kein wort von dem was das steht :(
Eben das ist ja die Provokation!
Gruss AndreD
Hallo!
Reine Provokation, einfach ignorieren...
Mißt, ich habe ich auch mal wieder hinreißen lassen.
MfG, André Laugks
Hi Tanja, ;-)
Keine Anbieterkennung nach § 6 TDG/MDStV mit SELFHTML möglich? Könnte man meinen, wenn man sich die http://www.teamone.de/index.htm> ansieht.
ich erinnere mich dunkel, dass dir </faq/#Q-19> früher schonmal ein Begriff war. Naja, wie dem auch sei: Erkläre mir doch bitte den Unterschied zwischen SELFHTML und TeamOne und definiere "Diensteanbieter" sowie "geschäftsmäßig" so, dass auch wir Laien verstehen, was du uns sagen willst.
Grüße,
Roland
Hi Tanja, ;-)
Keine Anbieterkennung nach § 6 TDG/MDStV mit SELFHTML möglich? Könnte man meinen, wenn man sich die http://www.teamone.de/index.htm> ansieht.
ich erinnere mich dunkel, dass dir </faq/#Q-19> früher schonmal ein Begriff war.
Mag sein - nur in jedem Forum ist es anders und hier ist es besonders kompliziert :-(
Naja, wie dem auch sei: Erkläre mir doch bitte den Unterschied zwischen SELFHTML und TeamOne und definiere "Diensteanbieter" sowie "geschäftsmäßig" so, dass auch wir Laien verstehen, was du uns sagen willst.
SELFHTML ist nach eignen Angaben der Firma TeamOne deren "Serverprojekt". (Alles nachzulesen auf derern Homepage.) Die Firma TeamOne ist ja wohl unstreitig geschäftsmäßig tätig.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Hi,
</faq/#Q-19>
Mag sein - nur in jedem Forum ist es anders und hier ist es besonders kompliziert :-(
Ich verstehe jetzt, warum du teilweise unter (BARRIEREFREIHEIT) postest...
Erkläre mir doch bitte den Unterschied zwischen SELFHTML und TeamOne und definiere "Diensteanbieter" sowie "geschäftsmäßig"
SELFHTML ist nach eignen Angaben der Firma TeamOne deren "Serverprojekt".
Ist es das?
http://selfhtml.teamone.de/editorial/impressum.htm
so, dass auch wir Laien verstehen, was du uns sagen willst.
Du willst nichts sagen, siehe
http://www.juramail.info/forum/read.php?f=3&i=33402&t=33399
Ich mag jetzt nicht mehr mit dir spielen. Du bist weder diskursfähig, noch besonders lustig.
Grüße,
Roland
...und *plonk*
Tach auch,
SELFHTML ist nach eignen Angaben der Firma TeamOne deren "Serverprojekt". (Alles nachzulesen auf derern Homepage.) Die Firma TeamOne ist ja wohl unstreitig geschäftsmäßig tätig.
Falsch. Auf http://www.teamone.de/projekte/ steht:
"teamone.de hostet einige bekannte Web-Projekte. Allen voran das berühmt berüchtigte SELFHTML. Aber auch andere Projekte wie z.B. die Alpentouren erfreuen sich großer Beliebtheit.
Es handelt sich um eigene Projekte von Mitarbeitern von TeamOne oder nahestehenden Personen"
Es handelt sich hier wohl um zwei Sachen: Den Server der unter der Adresse teamone.de zu erreichen sind und die Firma TeamOne (die unter www.teamone.de zu erreichen ist). SelfHTML ist hingegen und selfhtml.teamone.de zu erreichen, was etwas anderes als www.teamone.de ist.
Gruss,
Armin
Hallo!
SELFHTML ist nach eignen Angaben der Firma TeamOne deren "Serverprojekt". (Alles nachzulesen auf derern Homepage.) Die Firma TeamOne ist ja wohl unstreitig geschäftsmäßig tätig.
Ich habe kein Jura studiert, aber ich bin mir sicher in irgendeinem Semester hat man auch da gelernt, dass die Rechtslage nicht durch stupide Wortklauberei, sondern durch tatsächliche Sachverhalte zu klären ist.
Andreas Korthaus
Hallo!
SELFHTML ist nach eignen Angaben der Firma TeamOne deren "Serverprojekt". (Alles nachzulesen auf derern Homepage.) Die Firma TeamOne ist ja wohl unstreitig geschäftsmäßig tätig.
Ich habe kein Jura studiert, aber ich bin mir sicher in irgendeinem Semester hat man auch da gelernt, dass die Rechtslage nicht durch stupide Wortklauberei, sondern durch tatsächliche Sachverhalte zu klären ist.
Stimmt - wo ist auf dieser Seite die Anbieterkennung incl. dem Verantwortlichem "leicht und unmittelbar erreichbar"?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Hallo!
Stimmt - wo ist auf dieser Seite die Anbieterkennung incl. dem Verantwortlichem "leicht und unmittelbar erreichbar"?
Ich bezog mich auf die Andeutung SELFTML sei ein gewerbliches Projekt von Teamone.
Grüße
Andreas Korthaus
Hallo Günter,
SELFHTML ist nach eignen Angaben der Firma TeamOne deren "Serverprojekt". (Alles nachzulesen auf derern Homepage.) Die Firma TeamOne ist ja wohl unstreitig geschäftsmäßig tätig.
Wie hat es eine uns beiden bekannte Person so schön formuliert:
"Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil."
Man oh man, wo er Recht hat hat er Recht:
http://www.teamone.de/projekte/selfhtml.htm
"SELFHTML wird auf dem Server von TeamOne gehostet, ist aber kein Projekt der Firma TeamOne!"
Grüße
Thomas
PS: Ich muss bei gelegenheit bei der BRAK nachfragen, ob sie Kurse für leseunkundige Anwälte anbieten.
Hallo Leute,
neulich hat sich hier jemand über zunehmende Trolle geärgert. Springt bitte nicht auf jeden Troll an wie ein West-Moped! Mir persönlich ist zwar nicht ganz klar, was der Eröffner dieses Threads bezweckt, aber unter der Voraussetzung, dass er wirklich der ist, für den er sich ausgibt, dürfte es hier im Forum niemanden geben, der sich fachlich mit auseinandersetzen kann. Für den Fall aber, dass er nicht der ist, unter dessen Namen er hier postet, solltet ihr euch nicht auf sein Level begeben, denn das TDG kann jeder hier reinposten, dafür gibt es genug Links im WWW.
Mit freundlichen Grüßen
Mit genauso freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Torsten Anacker
Steuerberater, Dipl.-Fin.(FH)
Moin!
Keine Anbieterkennung nach § 6 TDG/MDStV mit SELFHTML möglich? Könnte man meinen, wenn man sich die http://www.teamone.de/index.htm> ansieht. Den http://www.teamone.de/team/muenz\_stefan.htm kennt man doch vor irgendwo her ;-))
Er ist doch zuständig für http://www.teamone.de/service/online_redaktion.htm aber für eine eigene Anbeiterkennung reicht es wohl nicht.
Ja ist es denn die Possibility.
§ 6 TDG (Allgemeine Informationspflichten)
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
- den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
Hm, mal gucken.
Name: Ist auf der Startseite verzeichnet.
Anschrift: Seh' ich da auch.
Vertretungsberechtigter: Keine Angabe. Aber handelt es sich hier um eine juristische Person?
- Angaben, die eine schnelle elektronische Kontakt-aufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
Seh' ich alles.
- soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
Genehmigung scheint nicht nötig, entfällt also.
- das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
Wenn kein Registereintrag, dann auch keine Nummer. Soll's sogar bei Gewerbetreibenden geben. Sie kann natürlich auch fehlen.
- soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/ EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
Ist hier nicht der Fall.
- in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
Keine Nummer, keine Angabe.
Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
Ist auch uninteressant.
Ok, Summenstrich gezogen:
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Fehlt die Angabe des gesetzlichen Vertreters, sowie die Angabe des Handelsregistereintrags - sofern diese Angaben überhaupt gemacht werden können. Das ist ein bisschen wenig für so viel Posting.
- Sven Rautenberg
Ja irgenwo sind irgendwelche Name vorhanden, wobei unklar ist, wer für diese Seite inhaltlich verantwortlich ist. Das ist alles anderes als ".... leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar ...".
Mit freundlichen Grüßen
GvG
Hallo Herr GvG,
Ja irgenwo sind irgendwelche Name vorhanden, wobei unklar ist, wer für diese Seite inhaltlich verantwortlich ist. Das ist alles anderes als ".... leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar ...".
Ihre Behauptungen sin allenfalls Ansichtssache!
Aber Sie haben ja ausreichend Erfahrungen.
GvG
Mir freundlichen Grüßen TomIRL
Hallo Herr GvG,
Ja irgenwo sind irgendwelche Name vorhanden, wobei unklar ist, wer für diese Seite inhaltlich verantwortlich ist. Das ist alles anderes als ".... leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar ...".
Ihre Behauptungen sind allenfalls Ansichtssache!
Nö - steht so im TDG und wer es nicht beachtet, dem droht halt ein Bußgeld von bis zu 50.000,-
(Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil.)
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
hi
Ja irgenwo sind irgendwelche Name vorhanden, wobei unklar ist, wer für diese Seite inhaltlich verantwortlich ist. Das ist alles anderes als ".... leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar ...".
Ihre Behauptungen sind allenfalls Ansichtssache!
Nö - steht so im TDG und wer es nicht beachtet, dem droht halt ein Bußgeld von bis zu 50.000,-
aber die sprachliche formulierung "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar" muss trotzdem irgendwie ausgelegt werden.
halten sie bei er derzeitigen rechtslage einen verweis zu einer ersten seite oder einer startseite, die ein impressum hat, für ausreichend oder muss auf jeder seite "startseite/impressum" als link stehen? ist es eindeutig, dass auf einer startseite oder einer ersten seite ein impressum angegeben ist?
bilderrahmen
aber die sprachliche formulierung "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar" muss trotzdem irgendwie ausgelegt werden.
halten sie bei er derzeitigen rechtslage einen verweis zu einer ersten seite oder einer startseite, die ein impressum hat, für ausreichend oder muss auf jeder seite "startseite/impressum" als link stehen? ist es eindeutig, dass auf einer startseite oder einer ersten seite ein impressum angegeben ist?
Aus dem "unmittelbar erreichbar" ergibt sich IMHO, dass entweder
a)
die Anbieterkennung in einem ständig sichtbaren (Navigations-)Frame o.ä. oder
b)
auf jeder Seite einzeln
vorhanden sein muss.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
Aus dem "unmittelbar erreichbar" ergibt sich IMHO, dass entweder
a)
die Anbieterkennung in einem ständig sichtbaren (Navigations-)Frame o.ä. oder
b)
auf jeder Seite einzelnvorhanden sein muss.
und wo ist das Impressum hier
http://www.gravenreuth.de/lese1.html
Hallo Günter,
Aus dem "unmittelbar erreichbar" ergibt sich IMHO, dass entweder
a)
die Anbieterkennung in einem ständig sichtbaren (Navigations-)Frame o.ä. oder
b)
auf jeder Seite einzelnvorhanden sein muss.
Dann bist du sicher in der Lage zu erklären, warum es auf diese http://www.meta-text.net/etc/fehlender_impressum.gif Seite keinen Hinweis / Link zum Impressum gibt.
Grüße
Thomas
Tach auch,
Dann bist du sicher in der Lage zu erklären, warum es auf diese http://www.meta-text.net/etc/fehlender_impressum.gif Seite keinen Hinweis / Link zum Impressum gibt.
Beim letzten Mal war's glaube ich der Student/Praktikant der die Seiten pflegen sollte.
Man bekommt einfach kein vernuenftiges Personal mehr heutzutage...
Gruss,
Armin
Hallo Armin,
Beim letzten Mal war's glaube ich der Student/Praktikant der die Seiten pflegen sollte.
Man bekommt einfach kein vernuenftiges Personal mehr heutzutage...
Vielleicht gucken die statt der Arbeit die Pronos der Domain an, für die sich unser Günter administatrativ zuständig erklärt hat?
Es gibt wirklich so viel Dreck im Internet.
Grüße
Thomas
Hallo Armin,
Beim letzten Mal war's glaube ich der Student/Praktikant der die Seiten pflegen sollte.
Man bekommt einfach kein vernuenftiges Personal mehr heutzutage...
Vielleicht gucken die statt der Arbeit die Pronos der Domain an, für die sich unser Günter administatrativ zuständig erklärt hat?
Für welche Pornoseiten bin ICH der Admin-C???
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
Hallo Günter,
Für welche Pornoseiten bin ICH der Admin-C???
eselfilme.de
Ich korrigiere die Sachlage: Es ist dein Kanzlei und Anwaltspartner:
Name: Bernhard Syndikus
Kontakttyp:PERSON
Adresse: Gravenreuth & Syndikus
Schwanthalerstraße 3
siehe auch [pref:t=48028&m=262275]
Schöne Grüße
Thomas
PS: was ändert das aber am Licht, was diese Sachlage auf eure Kanzlei wirft?
Hi!
a)
die Anbieterkennung in einem ständig sichtbaren (Navigations-)Frame o.ä. oder
b)
auf jeder Seite einzeln
Komisch. Davon ist auf http://www.gravenreuth.de/ nichts zu sehen. Weder in http://www.gravenreuth.de/gbio.html noch in http://www.gravenreuth.de/verg.html, denn blöderweise sehe ich die Navigation mit dem Impressum-Link nicht.
Gruß Herbalizer
Hallo GvG
Nö - steht so im TDG und wer es nicht beachtet, dem droht halt ein Bußgeld von bis zu 50.000,-
(Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil.)
Diese Kompliment kann ich Ihnen doch eindeutig zurückegeben.
So weise ich auf einige von Ihnen fälschlicherweise ins Feld geführten Dinge hin:
Sie beziehen sich auf selfhtml.
geben aber die falsche URL an
»»http://www.teamone.de/index.htm>
Hat nichts mit dem Projekt selfhtml zu tun!
Desweiteren beziehen sich die Angaben in Ihrem Posting auf den " geschäftsmäßige Teledienste".
Sollten sich Ihre juristischen Fähigkeiten derart verändert haben?
Das Projekt selfhtml wird eben nicht von jenem Stefan Münz allein betrieben. Auch würde ich selfhtml den "Geschäftsmäßigen Betrieb" absprechen.
Ob hierbei das TDG überhaupt Anwendung findet, dürfte noch höchstrichterlich zu klären sein.
Deswegen werden Sie wohl auch keine UstID finden können, auch eine eintragung in Register wird wohl nicht zu finden sein.
Zusätzlich bezweifle ich stark Ihre wahre Identität!
Ich denke dass sie nicht jener GvG. sind.
Dieses wird sich aber sehr leicht feststellen lassen.
Mit freundlichen Grüßen TomIRL
Hallo Herr v. Gravenreuth!
Ihre Behauptungen sind allenfalls Ansichtssache!
Nö - steht so im TDG und wer es nicht beachtet, dem droht halt ein Bußgeld von bis zu 50.000,-
Ich glaube, Sie irren. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 250.000,- Euro geahndet werden, vgl. § 24 Abs. 2 MdStV.
(Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil.)
Da sind wir einer Meinung.
Vertreten Sie die Auffassung, daß eine solchartige Aufforderung zur Anbieterkennung per einer Forumsnachricht ausreichend ist, wenn diese nicht von Ihnen signiert ist?
Beste Grüße
Roland
Grüß di Gott Günter,
Danke für die vielen netten Informationen.
Du scheinst deine Arbeit mit großer Verantwortung auszuführen. Sehr löblich.
Aprops... wenn wir schon bei Verantwortung sind:
----- Zitat : http://www.gravenreuth.de/ -------
Verantwortlich i.S.v. § 6 MDStV:
Günter Frhr. v. Gravenreuth
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Du zeichnest dich als Verantwortlicher, fein fein.
Aber was lesen wir denn da?
----- Zitat : http://www.gravenreuth.de/ -------
Keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.
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Nun was lieber Günter? Du bist zwar verantwortlich, aber du kannst für rein gar Nichts?
Kandidierst du demnächst für ein politisches Amt?
Sollen wir dir Geld spenden? Oder ist das bei der CDU eh nicht nötig?
Lg
Thomas
Wieso CDU in Bayern?
CSU ist da aktuell!
Hi
Wieso CDU in Bayern?
CSU ist da aktuell!
Ah ja... Tippfehler... DS liegen ja gleich nebeneiander. ;-)
Grüße
Thomas