Hallo Chräcker!
ich verstehe Deine Antwort (ehrlich jetzt ;-)) nicht. Auf die Frage, ob Dein Kunde weiß, das er unter Umständen Schwierigkeiten mit den Rechten eingebundener Grafiken bekommen könnte, verweist Du auf Deinen Vertrag mit dem Kunden, das die Verantwortung eh beim Kunden liegt und Du aus dem Schneider bist.
Da ging es um rechtliche Probleme meinerseits (zumindest hab ich das so verstanden).
Daraufhin frage ich, ob es nicht guter Servicestil wäre, dem Kunden trotzdem auf die Problematik hinzuweisen? Und Du verweist auf einer sicherlich sehr ehrenwerte feedbackliste zufriedener Kunden sonstiger Dienstleistungen.... aber wo ist jetzt die Antwort auf meine Frage?
Die liegt darin, dass unsere Kunden den Service in der Regel mit 10/10 bewerten, und wir Verträge Zeile für Zeile durchgehen, sodass auch der Hinweis nicht vergessen bleibt :-) Einverstanden?
Nüschts für unjut,
Peter